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  • ERV mit neuem Schutz für Kreuzfahrer

    Sicher an Land und auf See

    München, 18. Juli 2016

    Ob Verspätung bei Anreise, Seekrankheit auf dem Schiff, entgangene Landausflüge oder verzögerte Gepäckbeförderung - bei Urlauben auf hoher See ist schnell etwas passiert. Mit dem Baustein "Kreuzfahrt-Schutz" der ERV (Europäische Reiseversicherung), der ab sofort mit einigen bestehenden Versicherungspaketen kombinierbar ist, sind Reisende nun noch besser abgesichert.

    "Mit dem neuen Baustein decken wir Risiken gezielt zu Beginn und während der Kreuzfahrt ab. Gerade das Verpassen des Schiffs durch eine verspätete Anreise bedeutet nicht nur Ärger und Stress für die Reisenden, die Nachreise zum nächstmöglichen Einschiffungshafen kann teuer werden", so Torsten Haase, ERV-Vorstand Vertrieb und Marketing. Der Baustein enthält neben der Seekrankheits-Absicherung, dem Anreise- und dem Gepäck-Verspätungsschutz auch die Urlaubstage-Absicherung sowie den Landausflug-Schutz.

    1. Seekrankheits-Absicherung
      Wird der Passagier während der Schiffsreise bei einer Windstärke bis sechs Beaufort seekrank, erhält er 50 Euro pro 24 Stunden, die er durchgängig auf der Krankenstation oder in seiner Kabine verbringen muss. Pro Person und Reise erstattet die ERV maximal 250 Euro.
       
    2. Urlaubstage-Absicherung
      Erkrankt der Reisende während der Kreuzfahrt oder erleidet einen Unfall, erhält er 50 Euro pro 24 Stunden, in denen er durchweg in seiner Kabine verbleiben muss. Auch hier werden maximal 250 Euro pro Person und Reise erstattet.
       
    3. Landausflug-Schutz
      Erkrankt der Urlauber oder einer seiner Reisebegleiter während der Reise oder erleidet einen Unfall und kann dadurch nicht an Landausflügen teilnehmen, begleicht die ERV die vereinbarten Stornogebühren für gebuchte Landausflüge. Erstattet werden maximal 500 Euro pro Person oder 1000 Euro pro Familie und Reise.
       
    4. Anreise-Verspätungsschutz
      Im Fall, dass der Passagier bei der Anreise zum Starthafen das Kreuzfahrtschiff versäumt, erstattet die ERV die Nachreise zum nächstmöglichen Einschiffungshafen und Unterkunftskosten bis 1.500 Euro (zusammen mit den Leistungen aus der Reiseabbruch-Versicherung). Voraussetzung dafür ist, dass sich bei der Hinfahrt zum ersten Hafen ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet.
       
    5. Gepäck-Verspätungsschutz
      Sollte das Reisegepäck verzögert befördert und deshalb nicht mit an Bord genommen werden, übernimmt die ERV die Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu 250 Euro pro Person. ERV-Kunden, die den RundumSorglos-Schutz abgeschlossen haben, erhalten zusätzlich bis zu 250 Euro aus der Gepäckversicherung.

    Der ERV Kreuzfahrt-Schutz kann sowohl zu Einmal-Versicherungen wie etwa dem RundumSorglos-Schutz und der Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung), als auch zu einigen Jahres-Versicherungen hinzu gebucht werden. Die Prämie des Kreuzfahrt-Schutzes beträgt für die Einzelperson 20 Euro, für Familien 40 Euro.

    Mehr Informationen zum Kreuzfahrt-Schutz finden Sie auf www.erv.de. Weitere Informationen zur ERV unter www.erv.de/presse.

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