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    Teure Bergung nach Skiunfall – wer zahlt?

    München, 15. Dezember 2015

    Hubschrauber, Rettungsteam oder Spezialtransport - bei einem Ski- oder Snowboardunfall in den Bergen hilft oft nur eine aufwändige und häufig kostspielige Bergung. Doch wie gut ist der Betroffene hierbei abgesichert?

    Laut einem Bericht der "Verbraucherzentrale Sachsen" steht es den gesetzlichen Krankenkassen frei, die anfallenden Kosten für eine Bergung zu übernehmen - wenn, dann kommen viele nur anteilig für diese auf. Manche Unfallversicherungen sichern Bergungskosten ab. Doch auch hier gilt es genau zu prüfen, ob diese greift. Verbraucherschützer empfehlen daher, für jede Reise eine private Reisekranken-Versicherung abzuschließen.

    Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß: "Ein Helikopter-Einsatz kostet etwa 80 Euro pro Minute und bei einer üblichen Bergungszeit von bis zu 60 Minuten geht das in die Tausende". Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sie deshalb, egal ob bei Neu-Abschlüssen einer Reisekranken-Versicherung oder bei bereits bestehendem Versicherungsschutz, auf jeden Fall die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Sprich: wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, werden die Bergungskosten gezahlt und wird auch ein medizinisch sinnvoller oder nur ein medizinisch notweniger Krankenrücktransport übernommen. Denn auch für einen Krankenrücktransport im Aus- oder Inland kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht auf.

    "Eine Reisekranken-Versicherung ist auch deshalb ratsam, weil selbst in Ländern wie Österreich oder Italien für Reisende hohe Kosten für Heilbehandlungen entstehen können. Patienten aus dem Ausland werden hier häufig als Privatpatienten behandelt. Die überhöhten Aufwendungen übersteigen oftmals die Kostengrenzen der Kassen und die Betroffenen müssen diese dann selbst tragen", erklärt Dreyer.

    Die von der Stiftung Warentest mit der Note 1,8 ausgezeichnete Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der ERV übernimmt u.a. die Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Und besonders wichtig: Bei Abschluss einer Jahres-Reisekranken-Versicherung sind alle (Tages-)Ausflüge zu Orten auch im Inland mitabgesichert, die mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt sind.

    Weitere Informationen  wie etwa hilfreiche Tipps zur richtigen Wahl des Ski-Helms oder Verhaltensregeln auf der Piste gibt es unter www.erv-blog.de oder zur ERV unter www.erv.de/presse.



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