• Hier greift die Reisekrankenversicherung im In- und Ausland

    Bergungs- & Rettungsfall im Winterurlaub?

    München, 27. Januar 2015
    Hubschrauber, Rettungsteam oder Spezialtransport - bei einem Ski- oder Kletterunfall in den Bergen hilft oft nur eine aufwendige und häufig kostspielige Bergung.

    Doch wie gut ist der Betroffene hierbei abgesichert? Laut einem Bericht von "Die Welt" und der "Verbraucherzentrale Sachsen" übernehmen hier viele Krankenkassen die anfallenden Kosten nur anteilig. Eine Unfallversicherung wäre eine Möglichkeit, sich hier abzusichern - doch auch hier gälte es genau zu prüfen, wann diese greift.

    Dazu ein Tipp vom Marktführer unter den Reiseversicherern: Eine weitere Möglichkeit der Absicherung, die nur wenige Wintersportler auf dem Radar haben, besteht im Abschluss einer Reisekrankenversicherung - zum Beispiel bei der ERV (Europäische Reiseversicherung). Diese sichert die Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro ab. Und besonders wichtig: Bei Abschluss einer Jahres-Reisekranken-Versicherung oder dem RundumSorglos-Jahresschutz, der die Krankenversicherung enthält, sind nicht nur die "großen" Skiferien abgesichert, sondern auch alle Ausflüge ins verschneite Alpenland zu Zielen, die mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt sind.

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