• Das gilt es bei einer Auslandskrankenversicherung zu beachten.

    Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub

    München, 25. Juni 2019

    Für viele geht es auch dieses Jahr wieder in den wohlverdienten Urlaub. Nun sorgt pünktlich zur Hauptsaison ein neues Urteil des Sozialgerichts Gießen, in dem es die geforderte Kostenerstattung einer Türkei-Urlauberin ablehnt, für Unsicherheit in puncto Reiseschutz. Zwar gibt es nach wie vor die EHIC – die europäische Krankenversicherungskarte. Doch diese greift nur in EU-Ländern und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Dabei werden im Schadensfall die anfallenden Kosten allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten übernommen. Wie komplex die einzelnen Regelungen und Formalien sein können, zeigt der aktuelle Fall. Was gilt es also zu beachten, wenn im Urlaub ein Notfall passiert? Und an wen wendet man sich am besten? Birgit Dreyer, die Expertin der ERGO Reiseversicherung (ERV), weiß, wie Reisende auf der sicheren Seite sind.

    Der Fall: Über 10.000 Euro Eigenleistung

    Im Sommer 2016 erlitt eine deutsche Urlauberin während eines Türkeiurlaubs eine Herzattacke. Zur Behandlung wurde sie bewusstlos in eine Privatklinik eingeliefert und erhielt einen Herzschrittmacher. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 13.000 Euro, die von ihrer Krankenkasse nur zu einem kleinen Teil übernommen wurden. Ihre Klage dagegen wurde vom Gericht abgewiesen. Die (vereinfacht dargestellte) Begründung lautete: Der Maßstab für den Kostenerstattungsanspruch sei nicht die Kostenforderung der türkischen Privatklinik, sondern der Kostensatz, der bei einer vergleichbaren Behandlung in einem Vertragskrankenhaus angefallen wäre. Dieser liegt bei weitaus geringeren 1.252,41 Euro. Damit muss die Betroffene fast 12.000 Euro selbst tragen. Auch das Argument, die Klägerin habe erst im Nachhinein erfahren, dass es sich um eine Privatklinik handle, griff nicht.

    Private Absicherung im Ausland

    Wie der Fall zeigt, können mit der gesetzlichen Absicherung für Reisende hohe Kosten entstehen, die sie selbst tragen müssen. Und das sogar in Ländern wie Österreich oder Italien. Daher empfehlen Verbraucherschützer grundsätzlich für jede Reise eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Neben der zusätzlichen Absicherung des Kostenrisikos, wissen sich die Urlauber auch im Fall des Falles gut betreut. So sind die Notrufzentralen der privaten Reiseversicherer rund um die Uhr für die Kunden da und helfen schnell und kompetent weiter. „Die Fälle in unserer ERV-Notrufzentrale sind ganz unterschiedlich – sei es die Recherche nach dem passenden Krankenhaus, Telefonate mit behandelnden Ärzten und dem Hausarzt oder die Organisation eines Hubschraubers für eine Evakuierung“, erklärt die Expertin. „Da die Verhandlungen oft in Landessprache geführt werden, sprechen die Mitarbeiter 40 Sprachen. Zudem verfügt die ERV-Notrufzentrale über ein medizinisches Team verschiedener Fachärzte und Pfleger.“ Viele Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen, die über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie. Die Reisekrankenversicherung stellt eine solche Kostenübernahmegarantie aus. Ohne muss der Patient die (Bar-)Vorauszahlung selbstleisten, um überhaupt behandelt zu werden.

    Kostenübernahme für den Krankenrücktransport

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Krankenrücktransport. Dieser wird von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Auch innerhalb von Deutschland nicht. Die Kosten für einen solchen Krankenrücktransport sind hoch. „So kostet beispielsweise ein Transport mit dem Krankenwagen von Sylt nach München zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Ein Flug mit dem Ambulanzjet von Asien zurück nach Deutschland schlägt mit etwa 80.000 Euro ordentlich zu Buche“, weiß die Expertin der ERGO Reiseversicherung. Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist darauf zu achten, dass der „medizinisch sinnvolle und vertretbare“ Rücktransport abgesichert ist. Das heißt, der Rücktransport erfolgt nicht nur, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht, sondern auch, wenn der Patient seine Genesung lieber in einem heimischen Krankenhaus fortsetzen möchte. Voraussetzung ist natürlich die Transportfähigkeit des Patienten. Ist lediglich der „medizinisch notwendige“ Rücktransport abgedeckt, werden die Kosten von der Versicherung nur dann übernommen, wenn der Patient vor Ort medizinisch unterversorgt ist.

    Genaue Prüfung des Versicherungsschutzes

    Sei es bei Neu-Abschlüssen oder bereits bestehendem Versicherungsschutz – es ist in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Sprich: Wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, gibt es eine Selbstbeteiligung etc.? Wer sich nicht vor jedem Urlaub neu mit der Thematik beschäftigen will, schließt am besten einen Jahresschutz ab. Den Jahres-Versicherungskunden der ERGO Reiseversicherung steht neben dem umfangreichen Versicherungsschutz und den 24/7-Leistungen der Notrufzentrale zusätzlich die „ERV travel & care“ App kostenlos zur Verfügung. Sie zeigt etwa über die Standortfunktion, wo die nächstgelegenen Botschaften, Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser sind oder hilft mit dem Medikamenten-Übersetzer schnell weiter.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

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