• Reisepass geklaut, Jeans vergessen, Gepäck nicht angekommen

    ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub

    München, 22. Juni 2017

    Socken, Eheringe oder sogar ein Gebiss. Die Liste von skurrilen Fundstücken in Hotels ist lang. Doch was tun, wenn man selbst mal etwas vergessen hat? Oder wenn der Koffer am Flughafen gar nicht erst ankam? Welche Rechte Reisende dabei haben und wie sie diese geltend machen können, verrät Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). 

    Der erholsame Urlaub ist vorüber, der Koffer wird zuhause ausgepackt. Dann der Schreck: Die Lieblingsjeans ist nicht dabei. Sie muss wohl noch im Hotel liegen. Doch wie bekommt der Reisende diese wieder zurück? „Es besteht in der Regel kein Anspruch darauf, dass das Hotel vergessene Dinge dem Besitzer nachschickt“, erklärt Dreyer. Die Gastgeber müssen laut deutschem Gesetz die Fundsachen aber mindestens sechs Monate aufbewahren. Pauschalreisende, die bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, profitieren auch im Ausland von dieser Regelung. Individualreisende hingegen sind auf die Normen des jeweiligen Landesrechts angewiesen. Innerhalb der festgelegten Aufbewahrungszeit können die Gäste ihre Besitztümer abholen oder die Kosten für eine Nachsendung übernehmen. „Manche Hotels schicken die Dinge zwar auf Anfrage gratis nach, erwarten kann man das aber nicht“, erklärt die Reiseexpertin. Die meisten Hotels versenden die Fundsachen auch nicht ungefragt. „Die Hoteliers müssen stets diskret sein und davon ausgehen, dass andere Personen im Zweifelsfall gar nichts von diesem Hotelaufenthalt wissen sollen“, so Dreyer. Falls sich jedoch niemand meldet, gibt es keine einheitliche Regelung. So überlassen manche Hotels dem Finder die Überbleibsel. Andere wiederum spenden oder versteigern sie für wohltätige Zwecke.

    Koffer weg, was nun?

    Manchmal können Reisende aber gar nichts dafür, dass nicht alles so am Wunschort ankommt, wie es soll. Wenn der Koffer nicht auf dem Gepäckband landet, müssen sie einiges beachten.  „Wichtig ist es, zuerst einmal Ruhe zu bewahren. Die meisten Koffer tauchen innerhalb von 48 Stunden wieder auf“, weiß die ERV-Reiseexpertin. Kofferlose Touristen melden sich am besten gleich am Gepäckschalter in der Ankunftshalle und zeigen ihr Flugticket, welches den Sticker mit der Registrierungsnummer des Koffers enthält. Um Missbräuche oder Verwechslungen vorzubeugen, beschreiben die Reisenden ihr Gepäck und füllen ein Verlustprotokoll aus. Dann wird der Koffer kostenfrei nach Hause oder ins Hotel am Urlaubsort gebracht.

    „Je nach Airline und gebuchtem Ticket erhalten durchreisende oder am Urlaubsort gelandete Flugpassagiere einen Ausgleich für den verspäteten Koffer. Dies sollte man jedoch vorab genau abklären, da beispielsweise der Kauf von Ersatzkleidung nicht immer erstattet wird“, so Dreyer. Die angebotenen Leistungen der Fluggesellschaften sind sehr unterschiedlich und reichen von Toilettenartikeln bis zu Restaurantgutscheinen. Ist der Koffer jedoch auch nach fünf Tagen nicht wieder da, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen. Die Fluggesellschaften haften demnach mit maximal etwa 1.330 Euro. Mit der ERV-Reisegepäckversicherung sorgen Urlauber zusätzlich vor, falls das Gepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Bei verspäteter Ankunft des Koffers erstattet die ERV die nachgewiesenen Kosten für Ersatzkäufe bis zu 250 Euro pro Person.

    Reisepass verloren oder gestohlen?

    Wer seinen Reisepass im Ausland verloren hat oder wem dieser geklaut wurde, gibt zunächst eine Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei ab und lässt eine Kopie dieser für die Botschaft ausstellen. „Außerdem muss der Reisende in manchen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Arabischen Emiraten  den Verlust bei der Immigrationsbehörde melden“, erklärt Birgit Dreyer. Zum Nachweis der Herkunft zeigt der Reisende dabei Personalausweis, Geburtsurkunde oder Führerschein. Für die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Konsulat braucht der Urlauber zudem ein Passfoto. „Wer für einen solchen Notfall vorsorgen will, verstaut am besten Fotos sowie Kopien der  Personaldokumente im Koffer und Handgepäck“, rät die ERV-Expertin.

    Richtig versichert mit der ERV

    Neben dem Verlust von Sachen kann im Urlaub noch mehr schief gehen. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, grundsätzlich für jede Reise eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Mit dem Jahres-Schutz der ERV sind sämtliche Unternehmungen – vom Ausflug nach Österreich bis hin zum sechswöchigen Strand-Urlaub versichert. Selbst Inlandsreisen wie etwa ein Tagesausflug sind damit abgedeckt, sofern sie mehr als 50 km vom Heimatort entfernt sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.erv.de

ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub • Medien-Informationen

Inhalt erscheint in Kürze.

ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub • Hintergrundtexte

Inhalt erscheint in Kürze.

ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub • Story Lines

Inhalt erscheint in Kürze.

ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub • Pressestimmen

Inhalt erscheint in Kürze.

ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub • Bilder

Inhalt erscheint in Kürze.

ERV-Tipps: Richtig handeln bei Verlust im Urlaub • Multimedia

Inhalt erscheint in Kürze.