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  • Kopfschmerztabletten, Nasenspray, Hustensaft & Co.

    ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck

    München, 27. März 2018

    Die obligatorische Reiseapotheke mit Schmerztabletten und Nasenspray gehört auf jede Packliste. Doch nicht alle Medikamente können problemlos mit ins Ausland genommen werden. Bei Verstößen gegen länderspezifische Gesetze müssen Reisende teilweise mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafen rechnen. Welche Medikamente mit in den Koffer oder das Handgepäck dürfen und worauf Urlauber dabei besonders achten sollten, weiß die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer.

    Grundsätzliche Regeln

    Zum persönlichen Gebrauch – also für maximal drei Monate pro Medikament – können Reisende nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ohne Einschränkungen einführen. Wer gängige Arzneimittel, wie Hustensaft, Nasenspray, Augentropfen, Desinfektionsmittel oder Wundsalben im Handgepäck mitnehmen möchte, orientiert sich bei Flugreisen an den allgemeinen Handgepäckregeln: Hier darf die 100 ml-Grenze für Flüssigkeiten nicht überschritten werden. Aber egal, ob im Hand- oder Aufgabegepäck, Reisende sollten Medikamente immer mit der zugehörigen Originalverpackung und dem Beipackzettel einpacken.

    Schwieriger wird es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, auf die der Urlauber angewiesen ist. Die Einfuhrbestimmungen am Reiseziel oder auch im Transitland variieren abhängig vom Arzneimittel. Innerhalb des Schengener Abkommens existieren hierzu klare Richtlinien, während es bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums etwas komplexer wird.

    Reisen im Schengen-Raum

    Bei Reisen innerhalb des Schengener Abkommens können sich Reisende an sehr einheitlichen Vorgaben orientieren. Die Bestimmungen gelten für Bürger aus den Staaten des Abkommens, die in andere Mitgliedstaaten reisen. In diesen Fällen können bei Reisen bis zu 30 Tagen grundsätzlich ärztlich verschriebene Arzneimittel und sogar Betäubungsmittel, wie etwa starke Schmerzmittel für Migräne, mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ist allerdings eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung in englischer Sprache nötig. In diesem Dokument müssen Angaben zu den Medikamentendosen, den einzelnen Wirkstoffen und der Reisedauer enthalten sein. Ein Muster für die ärztliche Bescheinigung gibt es beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medikamente).

    Außerhalb des Schengener-Abkommens  

    Für die Einreise in Nichtmitgliedstaaten gibt es keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme verschreibungspflichtiger Medikamente. Urlauber sollten sich vorab ausführlich informieren. „Besonders strenge Bestimmungen herrschen beispielsweise in Singapur, Saudi-Arabien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, USA, China, Australien oder auf den Malediven. Im Zweifelsfall sollten Reisende direkt die jeweilige Einreisebehörde kontaktieren“, rät Birgit Dreyer. Auch die diplomatischen Vertretungen des Ziellandes helfen hier weiter. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

    Falls die Mitnahme wichtiger verschreibungspflichtiger Arzneimittel verboten ist, sollten Reisende klären, ob dieses oder ein entsprechendes Produkt am Reiseziel verfügbar ist und vor Ort durch einen ansässigen Arzt verschrieben werden kann. Sollte dies auch nicht möglich sein, ist die Mitnahme in ein Nicht-Schengen-Land nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich. Diese müssen Reisende bei der Bundesopiumstelle beantragen.

    Besondere Vorsicht bei Betäubungsmitteln

    Insbesondere bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln – also aller Medikamente die zur Betäubung starker Schmerzen dienen – in Länder außerhalb des Schengen-Raums, rät die Bundesopiumstelle, nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Der Patient sollte sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen. Wichtige Informationen darauf sind die Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise. Eine Vorlage dazu gibt es hier. Wichtig ist zudem die Beglaubigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle. „Die Bescheinigung muss stets mit dem Medikament mitgeführt werden. Sie ist nur maximal 30 Tage gültig“, so die ERV-Expertin. Einige Länder verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung, die Reisende bei der Bundesopiumstelle erhalten, oder schränken die erlaubte Menge ein.

    Gut abgesichert oder nicht?

    Für den Fall, dass Reisende unterwegs einen Arzt brauchen, empfehlen Verbraucherschützer für jede Reise eine private Reisekranken-Versicherung abzuschließen. Die ERV bietet mit der Jahres-Reisekrankenversicherung einen Krankenschutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres, egal ob Urlaub oder Tagestrip, sofern dessen Ziel mehr als 50 Kilometer vom Heimatort entfernt liegt.

    Falls Urlauber auf Reisen ein Medikament benötigen, finden sie mit der Medikamenten-Suche der travel & care App der ERV schnell und einfach heraus, wie ihr Medikament im Ausland heißt.

    Weitere Infos unter www.erv.de.

ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck • Medien-Informationen

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ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck • Hintergrundtexte

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ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck • Story Lines

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ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck • Pressestimmen

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ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck • Bilder

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Medien-Informationen  
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    ERV-Tipps: Diese Medikamente dürfen ins Reisegepäck

    München, 27. März 2018

    Die obligatorische Reiseapotheke mit Schmerztabletten und Nasenspray gehört auf jede Packliste. Doch nicht alle Medikamente können problemlos mit ins Ausland genommen werden. Bei Verstößen gegen länderspezifische Gesetze müssen Reisende teilweise mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafen rechnen. Welche Medikamente mit in den Koffer oder das Handgepäck dürfen und worauf Urlauber dabei besonders achten sollten, weiß die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer.

    Grundsätzliche Regeln

    Zum persönlichen Gebrauch – also für maximal drei Monate pro Medikament – können Reisende nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ohne Einschränkungen einführen. Wer gängige Arzneimittel, wie Hustensaft, Nasenspray, Augentropfen, Desinfektionsmittel oder Wundsalben im Handgepäck mitnehmen möchte, orientiert sich bei Flugreisen an den allgemeinen Handgepäckregeln: Hier darf die 100 ml-Grenze für Flüssigkeiten nicht überschritten werden. Aber egal, ob im Hand- oder Aufgabegepäck, Reisende sollten Medikamente immer mit der zugehörigen Originalverpackung und dem Beipackzettel einpacken.

    Schwieriger wird es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, auf die der Urlauber angewiesen ist. Die Einfuhrbestimmungen am Reiseziel oder auch im Transitland variieren abhängig vom Arzneimittel. Innerhalb des Schengener Abkommens existieren hierzu klare Richtlinien, während es bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums etwas komplexer wird.

    Reisen im Schengen-Raum

    Bei Reisen innerhalb des Schengener Abkommens können sich Reisende an sehr einheitlichen Vorgaben orientieren. Die Bestimmungen gelten für Bürger aus den Staaten des Abkommens, die in andere Mitgliedstaaten reisen. In diesen Fällen können bei Reisen bis zu 30 Tagen grundsätzlich ärztlich verschriebene Arzneimittel und sogar Betäubungsmittel, wie etwa starke Schmerzmittel für Migräne, mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ist allerdings eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung in englischer Sprache nötig. In diesem Dokument müssen Angaben zu den Medikamentendosen, den einzelnen Wirkstoffen und der Reisedauer enthalten sein. Ein Muster für die ärztliche Bescheinigung gibt es beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medikamente).

    Außerhalb des Schengener-Abkommens  

    Für die Einreise in Nichtmitgliedstaaten gibt es keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme verschreibungspflichtiger Medikamente. Urlauber sollten sich vorab ausführlich informieren. „Besonders strenge Bestimmungen herrschen beispielsweise in Singapur, Saudi-Arabien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, USA, China, Australien oder auf den Malediven. Im Zweifelsfall sollten Reisende direkt die jeweilige Einreisebehörde kontaktieren“, rät Birgit Dreyer. Auch die diplomatischen Vertretungen des Ziellandes helfen hier weiter. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

    Falls die Mitnahme wichtiger verschreibungspflichtiger Arzneimittel verboten ist, sollten Reisende klären, ob dieses oder ein entsprechendes Produkt am Reiseziel verfügbar ist und vor Ort durch einen ansässigen Arzt verschrieben werden kann. Sollte dies auch nicht möglich sein, ist die Mitnahme in ein Nicht-Schengen-Land nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich. Diese müssen Reisende bei der Bundesopiumstelle beantragen.

    Besondere Vorsicht bei Betäubungsmitteln

    Insbesondere bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln – also aller Medikamente die zur Betäubung starker Schmerzen dienen – in Länder außerhalb des Schengen-Raums, rät die Bundesopiumstelle, nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Der Patient sollte sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen. Wichtige Informationen darauf sind die Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise. Eine Vorlage dazu gibt es hier. Wichtig ist zudem die Beglaubigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle. „Die Bescheinigung muss stets mit dem Medikament mitgeführt werden. Sie ist nur maximal 30 Tage gültig“, so die ERV-Expertin. Einige Länder verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung, die Reisende bei der Bundesopiumstelle erhalten, oder schränken die erlaubte Menge ein.

    Gut abgesichert oder nicht?

    Für den Fall, dass Reisende unterwegs einen Arzt brauchen, empfehlen Verbraucherschützer für jede Reise eine private Reisekranken-Versicherung abzuschließen. Die ERV bietet mit der Jahres-Reisekrankenversicherung einen Krankenschutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres, egal ob Urlaub oder Tagestrip, sofern dessen Ziel mehr als 50 Kilometer vom Heimatort entfernt liegt.

    Falls Urlauber auf Reisen ein Medikament benötigen, finden sie mit der Medikamenten-Suche der travel & care App der ERV schnell und einfach heraus, wie ihr Medikament im Ausland heißt.

    Weitere Infos unter www.erv.de.

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 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad WeiĂźenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose BroschĂĽren ĂĽber das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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