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  • Gorillaverbot, Zwangsversteigerung, Feuerlöscher-Pflicht & Co.

    Kuriose Verkehrsregeln aus aller Welt

    München, 29. Mai 2018

    Andere Länder, andere Verkehrsregeln: Auf Reisen gibt es nicht nur kulturell, sondern auch auf der Straße einige Fettnäpfchen zu beachten. Zum Tag der Verkehrssicherheit am 16. Juni 2018 verrät Birgit Dreyer, die Reisexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), mit welchen außergewöhnlichen Regeln andere Staaten überraschen.

    Zwangsversteigerung & Co.

    Alkohol am Steuer – ist in Deutschland nicht gerne gesehen und ab 0,5 Promille wird es kritisch. In heimischen Gefilden winkt bei Überschreitung der Promillegrenze „nur“ ein Bußgeld oder in Härtefällen ein temporäres Fahrverbot. Dagegen müssen Fahrer in anderen Ländern schon einmal mit dem Verzicht auf den eigenen PKW rechnen. „Wer etwa in Italien ordentlich Wein tankt und sich hinterher ans Steuer setzt, riskiert die Zwangsversteigerung seines Autos“, so Dreyer. „Ab 1,5 Promille können italienische Behörden das Fahrzeug einziehen und zu Barem machen.“ In Dänemark verlieren Autofahrer ab zwei Promille gleichzeitig Führerschein und Auto. Auch hier wird der Wagen versteigert und der Erlös fließt in die dänische Staatskasse.

    Gewünschte und unerwünschte „Mitbringsel“

    In Frankreich sind Autofahrer mittlerweile selbst für den Alkoholtest zuständig. Hier erwarten die Behörden seit dem 1. Juli 2012 in jedem Fahrzeug einen Einwegtest. Dagegen müssen in Polen alle Kraftfahrzeuge, die dort zugelassen sind, immer einen Feuerlöscher mitführen. Immer schön sauber bleiben, heißt es wiederum in der Türkei. Autofahrer, die über den Landweg einreisen, müssen eine Gebühr von bis zu zehn Euro für die Desinfektion ihres Autos entrichten. Damit soll verhindert werden, dass Krankheitserreger ins Land geschleppt werden. In Punkto Sauberkeit geht es in London noch etwas eigenartiger zu: Taxifahrern ist es nicht erlaubt, Leichen oder tollwütige Hunde zu transportieren. Dahingegen ist es Personen mit Pest verboten ein Taxi zu rufen. Auch die Russen kennen in Sachen Reinlichkeit keinen Spaß. „Ist ein Auto zu schmutzig, droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Allerdings ist nicht näher definiert, wie sauber ein Fahrzeug sein muss“, so die Reiseexpertin der ERV.

    Genau hingeschaut

    In Griechenland ist beim Parken allerhöchste Konzentration geboten. Hier gelten Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie in ungeraden Monaten und mit zwei senkrechten Linien in geraden Monaten. In Dänemark sind Autofahrer gut beraten, vor der Fahrt unter ihr Auto zu sehen. Bei den Dänen ist es anscheinend üblich, ein Nickerchen unter dem Fahrzeug zu halten. In England wiederum sollten Falschparker beim Kontrolleur genauer hinschauen. Trägt dieser nämlich keine ordnungsgemäße Uniform, ist der Strafzettel wegen Falschparkens ungültig. Gut zu wissen: In Österreich sind Tempomessungen rechtlich auch mittels Schätzungen erlaubt. Bei unseren österreichischen Nachbarn kann ein sogenanntes „geschultes Amtsauge“ Tempolimit-Überschreitungen bis zu 30 km/h feststellen. „Dies wird in der Praxis jedoch sehr selten angewandt“, weiß Birgit Dreyer.

    Kurioses im Land der unbegrenzten Möglichkeiten

    In den USA macht fast jeder Staat seine eigenen Regeln und so ist es nicht überraschend, dass es hier einen besonders großen Fundus an Kuriositäten im Straßenverkehr gibt. In Alabama ist etwa das Autofahren mit verbundenen Augen untersagt. In Oklahoma dürfen wiederum während der Fahrt keine Comics gelesen werden. Besonders skurril ist eine Verkehrsregel in Tennessee: Hier ist es nicht erlaubt, aus dem fahrenden Auto auf Wild zu schießen. Wale hingegen dürfen im Vorbeifahren erlegt werden. Glücklicherweise liegt der Bundesstaat nicht an der Küste. In Kentucky ist es Frauen in Badekleidung nur dann erlaubt, Auto zu fahren, wenn sie in Begleitung eines Polizisten sind oder aber einen Schlagstock griffbereit haben, um sich gegen aufdringliche Passanten zur Wehr zu setzen. Wer in Colorado sonntags mit einem schwarzen Auto unterwegs ist, riskiert ebenfalls eine Strafe. Die Krone der absurden US-Verkehrsgesetze geht allerdings nach Minnesota – hier dürfen keine Gorillas auf dem Rücksitz befördert werden. Gleichermaßen sonderbare Regeln gibt es in Australien. Wer hier mit Pferd anstelle des Autos unterwegs ist, hat ein Recht auf freie Verpflegung an der Bar. Jedoch nicht für sich selbst, sondern für das Reittier.

    Informationen zu den ERV-Neuheiten gibt es auch unter www.erv.de/presse.

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