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  • Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland?

    , 20. Dezember 2016

    Die schöne Holzschale aus Südafrika, der handgepflückte Schwarztee aus Sri Lanka oder ein klassischer Alpaca-Poncho aus Peru - für die meisten Reisenden ist das Mitbringsel aus dem Urlaub ein Muss. Und bei vielen frei erhältlichen Waren ist das Mitnehmen nach Hause kein Problem. Vorsicht geboten ist bei der Einfuhr von größeren Mengen oder besonderen Materialien. Verarbeitete Tierhaare oder die hübsche Korallenkette vom Markt können den Artenschutzbestimmungen unterliegen. Außerdem können lokal religiöse Gründe zum Beispiel die Ausfuhr von Buddha-Statuen verbieten. So gilt vor jeder Reise, sich beim Zoll oder dem Auswärtigen Amt über die landestypischen Bestimmungen zu informieren - Gerade wenn größere oder außergewöhnliche Mitbringsel bei der Ein- oder Ausreise geplant sind. "Manchmal sind es die kuriosesten Sachen, die dann am Ende Ärger machen können. Bei einer Einreise in die USA kann sich sogar das mitgebrachte Überraschungsei für die Nichte als strafbare Ware entpuppen. Besser man macht sich also vor der Reise schlau", empfiehlt auch Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

    Der deutsche Zoll informiert Urlauber auf seiner Website über die aktuell geltenden Einreisebestimungen aus der EU und dem Ausland. So müssen zum Beispiel Geldmittel ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Einige der am häufigsten gestellten Fragen über bedenkliche oder verbotene Souvenirs und Reisemitbringsel sowie zoll- und steuerpflichtigen Waren werden nachfolgend beantwortet:

    Artenschutz: "Oftmals stehen wir als Reisende vor den Tischen der Basare und regionalen Märkte
    und fragen uns, ob die Seepferdchen und Elefantenhaar-Ketten tatsächlich so unbedenklich sind, wie
    der Händler sagt," so Birgit Dreyer. "Hier gibt es klare Vorschriften zum Artenschutz und Erhalt der
    Tierwelt, die alle Reisenden gleichermaßen betreffen." Nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere
    oder Pflanzen sowie Produkte (z.B. Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und
    Nahrungsergänzungsprodukte) unterliegen dem Artenschutz - Ebenso Souvenirs wie Schnitzereien
    aus Elfenbein, exotische Felle, Fleisch wie "Bushmeat", Krokodillederschuhe sowie Korallen oder
    Muschelschmuck. Es gilt sich vor dem Kauf besonders zu informieren und abzusichern. Einige Waren
    für den persönlichen Gebrauch sind in gewissen Mengen dokumentfrei für die Einreise freigegeben.
    Dazu zählt Stör-Kaviar bis zu 125 Gramm, bis zu vier Krokodil-Lederwarenerzeugnisse oder auch vier
    Seepferdchen-Souvenirs. Neben der Beschlagnahmung von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder
    daraus hergestellten Gegenständen droht eine Geldstrafe.


    Marken- und Produktpiraterie: Abidas, Michael Cross oder Choco Channele - mitgebrachte
    Produktfälschungen zum Eigengebrauch im persönlichen Gepäck werden von der Zollbehörde nicht
    geahndet. Wenn die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren auf einen
    gewerblichen Verkauf schließen lässt, greift der Zoll ein.


    Lebensmittel: Mitgebrachte Lebensmittel müssen die EU-rechtlichen Kriterien erfüllen. Die meisten
    Lebensmittel zum eigenen Gebrauch sind unbedenklich, auch bei Geschenksendungen. Vorsicht ist
    allerdings bei folgenden Produkten geboten: Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar vom Stör,
    Nahrungsergänzungsmittel sowie Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft wie Fleisch- und
    Wilderzeugnisse, Milcherzeugnisse und Eier.


    Arznei- und Betäubungsmittel: Diese dürfen, wenn in Deutschland zugelasssen, "in einer dem
    üblichen, persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge" eingeführt werden, so der Zoll.
    Üblich ist hier ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel. Nicht erlaubt sind gefälschte
    Arzneimittel wie Nachahmerpräparate oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete
    Stoffe wie zum Beispiel Testosteron.


    Rohdiamanten und Kulturgüter: Auch hier gilt: ohne gültige Zertifikate wie dem Kimberley-Zertifikat
    für Diamanten kann es Einfuhrverbote geben. Auch bei Antiquitäten und Gemälden gibt es solche
    notwendigen Bescheinigungen. Dies verhindert, dass gestohlene oder illegal beschaffte Kunst- und
    Wertgegenstände über die Grenze gelangen.


    Tabak und Alkohol: In vielen Reiseländern werden Genussmittel günstiger angeboten als in
    Deutschland. Hier gelten für den persönlichen Verbrauch, für Angehörige oder als Geschenk-
    Mitbringsel strenge Einfuhr-Mengenvorgaben bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. 200 Zigaretten,
    100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dürfen Personen mit mindestens 17 Jahren
    bei der Rückreise einführen. Bei alkoholischen Getränken beschränkt sich die Mitnahme (ab einem
    Mindestalter von 17 Jahren) auf 1 Liter hochprozentiger Spirituosen, 2 Liter Alkohol bis 22 Promille, 4
    Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.


    Sonstige Waren: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro ist das Mitbringen bedenkenlos.
    Bei Flug- bzw. Seereisenden gelten sogar insgesamt 430 Euro als zollfrei. Unter 15 Jahren beschränkt
    sich der Wert auf insgesamt 175 Euro.


    Auch bei der Einreise mit dem Auto in den Schengen Raum sollten sich Urlauber vorab über die
    Einfuhrgrenzen für Alkohol, Tabak und Bargeld erkundigen. Grob gilt hier bei Reisen innerhalb der EU:
    800 Stück Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 110 Liter Bier und 10 Kilogramm Kaffee. "Also lieber einmal
    mehr nachfragen und sich erkundigen, als dann am Zoll eine unangenehme und vor allem teure
    Urlaubsüberraschung zu erleben", so die Reiseexpertin der ERV. Gute Länderinformationen und
    relevante Sicherheitshinweise erhalten Reisende auch mit der ERV travel & care App. Der mobile
    Begleiter stellt außerdem Notfallnummern, Apotheken und Botschaften, aber auch die
    nächstgelegenen Krankenhäuser, mit denen die ERV zusammenarbeitet, bereit. Sogar aktuelle
    Warnungen und Geschehnisse kommen 24/7 weltweit direkt aufs Smartphone.

    Was auf jeden Fall mit ins Gepäck sollte, ist eine private Reisekrankenversicherung - so auch die
    Empfehlung der Verbraucherschützer. Mit der Jahres-Reisekrankenversicherung der ERV sind alle
    Reisen, egal ob längerer Urlaub, Städtetrip oder Tagesausflug, abgesichert. Weitere Informationen
    hierzu sind unter www.erv.de erhältlich.

     

    Foto: Kein Bildnachweis nötig

Medien-Informationen  
  • Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland?

    , 20. Dezember 2016

    Die schöne Holzschale aus Südafrika, der handgepflückte Schwarztee aus Sri Lanka oder ein klassischer Alpaca-Poncho aus Peru - für die meisten Reisenden ist das Mitbringsel aus dem Urlaub ein Muss. Und bei vielen frei erhältlichen Waren ist das Mitnehmen nach Hause kein Problem. Vorsicht geboten ist bei der Einfuhr von größeren Mengen oder besonderen Materialien. Verarbeitete Tierhaare oder die hübsche Korallenkette vom Markt können den Artenschutzbestimmungen unterliegen. Außerdem können lokal religiöse Gründe zum Beispiel die Ausfuhr von Buddha-Statuen verbieten. So gilt vor jeder Reise, sich beim Zoll oder dem Auswärtigen Amt über die landestypischen Bestimmungen zu informieren - Gerade wenn größere oder außergewöhnliche Mitbringsel bei der Ein- oder Ausreise geplant sind. "Manchmal sind es die kuriosesten Sachen, die dann am Ende Ärger machen können. Bei einer Einreise in die USA kann sich sogar das mitgebrachte Überraschungsei für die Nichte als strafbare Ware entpuppen. Besser man macht sich also vor der Reise schlau", empfiehlt auch Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

    Der deutsche Zoll informiert Urlauber auf seiner Website über die aktuell geltenden Einreisebestimungen aus der EU und dem Ausland. So müssen zum Beispiel Geldmittel ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Einige der am häufigsten gestellten Fragen über bedenkliche oder verbotene Souvenirs und Reisemitbringsel sowie zoll- und steuerpflichtigen Waren werden nachfolgend beantwortet:

    Artenschutz: "Oftmals stehen wir als Reisende vor den Tischen der Basare und regionalen Märkte
    und fragen uns, ob die Seepferdchen und Elefantenhaar-Ketten tatsächlich so unbedenklich sind, wie
    der Händler sagt," so Birgit Dreyer. "Hier gibt es klare Vorschriften zum Artenschutz und Erhalt der
    Tierwelt, die alle Reisenden gleichermaßen betreffen." Nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere
    oder Pflanzen sowie Produkte (z.B. Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und
    Nahrungsergänzungsprodukte) unterliegen dem Artenschutz - Ebenso Souvenirs wie Schnitzereien
    aus Elfenbein, exotische Felle, Fleisch wie "Bushmeat", Krokodillederschuhe sowie Korallen oder
    Muschelschmuck. Es gilt sich vor dem Kauf besonders zu informieren und abzusichern. Einige Waren
    für den persönlichen Gebrauch sind in gewissen Mengen dokumentfrei für die Einreise freigegeben.
    Dazu zählt Stör-Kaviar bis zu 125 Gramm, bis zu vier Krokodil-Lederwarenerzeugnisse oder auch vier
    Seepferdchen-Souvenirs. Neben der Beschlagnahmung von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder
    daraus hergestellten Gegenständen droht eine Geldstrafe.


    Marken- und Produktpiraterie: Abidas, Michael Cross oder Choco Channele - mitgebrachte
    Produktfälschungen zum Eigengebrauch im persönlichen Gepäck werden von der Zollbehörde nicht
    geahndet. Wenn die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren auf einen
    gewerblichen Verkauf schließen lässt, greift der Zoll ein.


    Lebensmittel: Mitgebrachte Lebensmittel müssen die EU-rechtlichen Kriterien erfüllen. Die meisten
    Lebensmittel zum eigenen Gebrauch sind unbedenklich, auch bei Geschenksendungen. Vorsicht ist
    allerdings bei folgenden Produkten geboten: Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar vom Stör,
    Nahrungsergänzungsmittel sowie Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft wie Fleisch- und
    Wilderzeugnisse, Milcherzeugnisse und Eier.


    Arznei- und Betäubungsmittel: Diese dürfen, wenn in Deutschland zugelasssen, "in einer dem
    üblichen, persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge" eingeführt werden, so der Zoll.
    Üblich ist hier ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel. Nicht erlaubt sind gefälschte
    Arzneimittel wie Nachahmerpräparate oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete
    Stoffe wie zum Beispiel Testosteron.


    Rohdiamanten und Kulturgüter: Auch hier gilt: ohne gültige Zertifikate wie dem Kimberley-Zertifikat
    für Diamanten kann es Einfuhrverbote geben. Auch bei Antiquitäten und Gemälden gibt es solche
    notwendigen Bescheinigungen. Dies verhindert, dass gestohlene oder illegal beschaffte Kunst- und
    Wertgegenstände über die Grenze gelangen.


    Tabak und Alkohol: In vielen Reiseländern werden Genussmittel günstiger angeboten als in
    Deutschland. Hier gelten für den persönlichen Verbrauch, für Angehörige oder als Geschenk-
    Mitbringsel strenge Einfuhr-Mengenvorgaben bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. 200 Zigaretten,
    100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dürfen Personen mit mindestens 17 Jahren
    bei der Rückreise einführen. Bei alkoholischen Getränken beschränkt sich die Mitnahme (ab einem
    Mindestalter von 17 Jahren) auf 1 Liter hochprozentiger Spirituosen, 2 Liter Alkohol bis 22 Promille, 4
    Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.


    Sonstige Waren: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro ist das Mitbringen bedenkenlos.
    Bei Flug- bzw. Seereisenden gelten sogar insgesamt 430 Euro als zollfrei. Unter 15 Jahren beschränkt
    sich der Wert auf insgesamt 175 Euro.


    Auch bei der Einreise mit dem Auto in den Schengen Raum sollten sich Urlauber vorab über die
    Einfuhrgrenzen für Alkohol, Tabak und Bargeld erkundigen. Grob gilt hier bei Reisen innerhalb der EU:
    800 Stück Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 110 Liter Bier und 10 Kilogramm Kaffee. "Also lieber einmal
    mehr nachfragen und sich erkundigen, als dann am Zoll eine unangenehme und vor allem teure
    Urlaubsüberraschung zu erleben", so die Reiseexpertin der ERV. Gute Länderinformationen und
    relevante Sicherheitshinweise erhalten Reisende auch mit der ERV travel & care App. Der mobile
    Begleiter stellt außerdem Notfallnummern, Apotheken und Botschaften, aber auch die
    nächstgelegenen Krankenhäuser, mit denen die ERV zusammenarbeitet, bereit. Sogar aktuelle
    Warnungen und Geschehnisse kommen 24/7 weltweit direkt aufs Smartphone.

    Was auf jeden Fall mit ins Gepäck sollte, ist eine private Reisekrankenversicherung - so auch die
    Empfehlung der Verbraucherschützer. Mit der Jahres-Reisekrankenversicherung der ERV sind alle
    Reisen, egal ob längerer Urlaub, Städtetrip oder Tagesausflug, abgesichert. Weitere Informationen
    hierzu sind unter www.erv.de erhältlich.

     

    Foto: Kein Bildnachweis nötig

 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad Weißenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose Broschüren über das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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