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Aktuelle Medien-Informationen

  • Bitte Lächeln! - Bildrechte an Urlaubsbildern

    München, 06. April 2017

    Was sind die schönsten Urlaubs-Souvenirs? Für die meisten ganz klar - die Erinnerungsfotos: Die herrlichen Kulissen,  das außergewöhnliche Essen oder auch das klassische Strandshooting. Doch im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co. landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern in den sozialen Netzwerken und sind für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wen oder was dürfen Reisende fotografieren? Und wo sind die Grenzen? Über die eigenen Bildrechte - und die der anderen - informieren sich Reisende meist wenig. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß, worauf auch Hobbyfotografen beim nächsten Urlaub achten sollten.


    Wer darf fotografiert werden?
    "Generell sollten Touristen nicht überall drauf los knipsen, sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen", rät Dreyer. Denn auch bei Urlaubsfotos gilt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte diese um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild veröffentlicht wird. Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes Beiwerk zum Foto erscheinen, das heißt, wenn diese nicht aus dem Bild hervorstechen.


    Was darf fotografiert werden?
    Eine weitere Einschränkung, von der viele Reisende nichts wissen, gibt es bei Gegenständen, die dem Urheberrecht unterliegen. In einigen Museen ist es zwar erlaubt, zu fotografieren - das schließt jedoch nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein! Kunstwerke unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entsprechende Angabe online gestellt werden.
    Selbst bei einigen Gebäuden müssen Urlaubsfotografen Acht geben, wie die ERV-Expertin weiß: "Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen." Das Urheberrecht des beleuchteten Wahrzeichens liegt nämlich bei dem Lichtkünstler Pierre Bideau. In Dubai hingegen dürfen keine Regierungsgebäude, militärischen Anlagen oder Anwesen der Scheichsfamilie fotografiert werden. Auch in Russland ist es nicht gestattet strategisch bedeutende Einrichtungen abzulichten - dazu zählen auch Flughägen und Brücken.


    Eigene Rechte verschenken?
    "Doch auch andersrum sollten Reisende auf ihre eigenen Bildrechte achten", warnt Reiseexpertin Dreyer. Bevor Urlauber ihre Fotos in einem Portal oder einer Community ins Netz stellen, empfiehlt es sich, in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  nachzulesen, welche Rechte beim Hochladen an den Betreiber abgetreten werden. So steht beispielsweise in den AGBs  von Facebook geschrieben:

    "Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (...)."


    Damit ist es dem Betreiber rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden.


    Ein Bild für die Ewigkeit?
    Allgemein gilt stets zu bedenken, dass Urlaubsbilder, die einmal im Internet gelandet sind, für immer dort zu finden sein werden. Hobbyfotografen sollten sich daher immer fragen, welche Wirkung ihre Bilder auf andere Mitmenschen, wie zum Beispiel Arbeitgeber haben können, und ob sie sich in einigen Jahren noch damit identifizieren können.


    Strafen
    Wer gegen die für das jeweilige Land geltenden Regeln verstößt - egal ob bewusst oder unfreiwillig - muss mit zum Teil hohen Strafen rechnen! Für das Fotografieren der iranischen Botschaft drohen beispielsweise Haftstrafen. Auch bei Veröffentlichung von  Bildern mit anderen Personen, die nicht eingewilligt haben, kann es zu einem zivilrechtlichen Verfahren mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen kommen. Bei Unsicherheiten gibt die Website des Auswärtigen Amts Auskunft, welche Regeln und Einschränkungen für das jeweilige Urlaubsland gelten www.auswaertiges-amt.de.
    Weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Reisen und Urlaub gibt es unter www.erv.de.

Bitte Lächeln! - Bildrechte an Urlaubsbildern • Medien-Informationen

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Thema: Service
  • Bitte Lächeln! - Bildrechte an Urlaubsbildern

    München, 06. April 2017

    Was sind die schönsten Urlaubs-Souvenirs? Für die meisten ganz klar - die Erinnerungsfotos: Die herrlichen Kulissen,  das außergewöhnliche Essen oder auch das klassische Strandshooting. Doch im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co. landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern in den sozialen Netzwerken und sind für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wen oder was dürfen Reisende fotografieren? Und wo sind die Grenzen? Über die eigenen Bildrechte - und die der anderen - informieren sich Reisende meist wenig. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß, worauf auch Hobbyfotografen beim nächsten Urlaub achten sollten.


    Wer darf fotografiert werden?
    "Generell sollten Touristen nicht überall drauf los knipsen, sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen", rät Dreyer. Denn auch bei Urlaubsfotos gilt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte diese um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild veröffentlicht wird. Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes Beiwerk zum Foto erscheinen, das heißt, wenn diese nicht aus dem Bild hervorstechen.


    Was darf fotografiert werden?
    Eine weitere Einschränkung, von der viele Reisende nichts wissen, gibt es bei Gegenständen, die dem Urheberrecht unterliegen. In einigen Museen ist es zwar erlaubt, zu fotografieren - das schließt jedoch nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein! Kunstwerke unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entsprechende Angabe online gestellt werden.
    Selbst bei einigen Gebäuden müssen Urlaubsfotografen Acht geben, wie die ERV-Expertin weiß: "Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen." Das Urheberrecht des beleuchteten Wahrzeichens liegt nämlich bei dem Lichtkünstler Pierre Bideau. In Dubai hingegen dürfen keine Regierungsgebäude, militärischen Anlagen oder Anwesen der Scheichsfamilie fotografiert werden. Auch in Russland ist es nicht gestattet strategisch bedeutende Einrichtungen abzulichten - dazu zählen auch Flughägen und Brücken.


    Eigene Rechte verschenken?
    "Doch auch andersrum sollten Reisende auf ihre eigenen Bildrechte achten", warnt Reiseexpertin Dreyer. Bevor Urlauber ihre Fotos in einem Portal oder einer Community ins Netz stellen, empfiehlt es sich, in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  nachzulesen, welche Rechte beim Hochladen an den Betreiber abgetreten werden. So steht beispielsweise in den AGBs  von Facebook geschrieben:

    "Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (...)."


    Damit ist es dem Betreiber rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden.


    Ein Bild für die Ewigkeit?
    Allgemein gilt stets zu bedenken, dass Urlaubsbilder, die einmal im Internet gelandet sind, für immer dort zu finden sein werden. Hobbyfotografen sollten sich daher immer fragen, welche Wirkung ihre Bilder auf andere Mitmenschen, wie zum Beispiel Arbeitgeber haben können, und ob sie sich in einigen Jahren noch damit identifizieren können.


    Strafen
    Wer gegen die für das jeweilige Land geltenden Regeln verstößt - egal ob bewusst oder unfreiwillig - muss mit zum Teil hohen Strafen rechnen! Für das Fotografieren der iranischen Botschaft drohen beispielsweise Haftstrafen. Auch bei Veröffentlichung von  Bildern mit anderen Personen, die nicht eingewilligt haben, kann es zu einem zivilrechtlichen Verfahren mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen kommen. Bei Unsicherheiten gibt die Website des Auswärtigen Amts Auskunft, welche Regeln und Einschränkungen für das jeweilige Urlaubsland gelten www.auswaertiges-amt.de.
    Weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Reisen und Urlaub gibt es unter www.erv.de.

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Destinationen

  • Albstadt

    Das „Penthouse der Schwaben“ liegt auf dem Hochplateau der Schwäbischen Alb im Süden Baden-Württembergs. Das Landschaftsbild rund um die weitläufige 45.000 Einwohner-Stadt ist vor allem vom markanten Albtrauf geprägt, der die Albhochfläche vom tiefer liegenden Albvorland trennt. Die Region ist geprägt von atemberaubenden Aussichten, schroffen Felsformationen, typischen Wacholderheiden und lichtdurchfluteten Buchenwäldern – beste Voraussetzungen für Outdoor-Fans! Im Sommer geht es für Naturliebhaber, Aktivurlauber und Familien auf elf vom Deutschen Wanderinstitut ausgezeichneten Premiumwegen, den sogenannten Traufgängen, durch die abwechslungsreiche Natur. Die Routen sind zwischen 3,5 und 17 Kilometer lang und lassen sich in Tages- oder Mehrtagestouren einteilen. Die Traufgänge-Gastgeber laden am Wegesrand zu einer Vesperpause ein und verwöhnen ihre Gäste mit traditionell schwäbischer Küche. Das ausgewiesene Mountainbike-Streckennetz mit anspruchsvollen Singletrails, der Bikepark Albstadt und zahlreiche Highlight-Veranstaltungen wie der Albstadt-Bike-Marathon machen Albstadt im Sommer zu einem Hotspot für Mountainbiker. Auf insgesamt vier MTB-Touren und rund 120 Kilometern fühlen sich sowohl Biker-Neulinge als auch MTB-Profis wohl. In der kalten Jahreszeit warten zwei prämierte Wintertraufgänge, mit Flutlicht ausgestattete Liftanlagen sowie ein ausgedehntes Loipennetz auf Schneesportler. Zahlreiche Veranstaltungen wie die Literaturtage, der Band-Sommer oder spezielle Kulinarik-Themenwochen runden das vielseitige Angebot für Gäste und Einheimische ab. Weitere Informationen unter www.albstadt-tourimus.de.

  • Ferienregion Fichtelgebirge

    Die Ferienregion Fichtelgebirge liegt in Oberfranken/Nordbayern und reicht von Bayreuth im Westen bis zur tschechischen Grenze im Osten, im Norden bis nach Hof und im Süden bis nach Waldsassen in die nördliche Oberpfalz. Das wald- und gesteinsreiche Fichtelgebirge erhebt sich hufeisenförmig auf bis zu 1.000 Meter und gilt als eine der schneesichersten Landschaften Deutschlands. Der Ochsenkopf lockt ganzjährig Urlauber in das beliebte Natur- und Aktivgebiet. Entlang des Fränkischen Gebirgswanderwegs sowie dem Mainradwanderweg erstreckt sich die unberührte Natur und Felsenlandschaft des Geoparks Bayern-Böhmen. Kulturliebhabern ist die Region insbesondere durch die jährlich stattfindenden Wagner- und Luisenburg-Festspiele bekannt. Genussreisende werden verwöhnt mit lokalen Speisen wie Sauerbraten mit Lebkuchensoße oder mit Kräuterspezialitäten von den Partnern des Vereins essbares fichtelgebirge. Entlang der Porzellanstraße geben renommierte Hersteller wie Rosenthal und Hutschenreuther Einblicke in die lange Tradition der Porzellanherstellung und bieten hochwertiges Porzellan im Direktverkauf. www.fichtelgebirge.bayern
  • Pfronten

    Ideal am Fuße der Allgäuer und Tiroler Alpen gelegen, erstreckt sich Pfronten mit seinen 13 Ortsteilen über drei Höhenlagen und öffnet somit das Tor zu einer der schönsten und bedeutendsten Landschaften Europas. Umgeben von Burgen und Schlössern – darunter auch die bekannten Bauwerke Neuschwanstein und Linderhof – wirkt die Region mit ihren zahlreichen Seen, Flüssen, Wiesen und Wäldern, sowie Deutschlands höchstgelegene Burgruine Falkenstein selbst wie ein groß angelegter Schlosspark. Outdoor-Freunde und -Neulinge erkunden die umliegende Berg- und Talwelt auf verschiedenen Wander-, Rad- und Themenwegen: Sei es nun mit etwas Starthilfe durch die Breitenbergbahn, die auf den 1.838 Meter hohen Hausberg fährt, oder zu Fuß direkt auf die Gipfel der Region. Mit den zahlreichen Erlebnispaketen geht es in Pfronten gemeinsam mit ausgebildeten Tourguides sowohl im Sommer wie auch Winter raus in die Natur. Neben der spektakulären Kulisse erwartet Urlauber eine leckere, traditionelle Küche und ein authentisches Allgäuer Lebensgefühl. Kulturinteressierte erfahren auf der Ortswanderung „Pfronten früher und heute“, bei der jährlichen Pfrontener Viehscheid oder auf dem Trachtenmarkt alles über die Traditionen Pfrontens. Im sogenannten „Kreativstadel“ üben sie sich auch in alten Handarbeitskünsten wie Filzen und Glasperlendrehen. Übernachtet wird in exklusiven Hütten-Suiten, im selbstgebauten Iglu, direkt an der Felswand oder in urigen Gasthöfen. Die Pfronten Outdoor-App ist optimaler Wegbegleiter mit beweglicher Karte zur Offlinenutzung und einer Auswahl an den schönsten Berghütten, Sehenswürdigkeiten, Tourenvorschlägen sowie verschiedener Erlebnisangebote mit den Outdoor-Experten. www.pfronten.de

Veranstalter

  • Katla Travel GmbH

    Die Katla Travel GmbH ist ein auf Islandreisen spezialisierter Reiseveranstalter mit Sitz in München. Gemeinsam mit zwei Dependancen in Island erstellt das deutsch-isländische Team seit 25 Jahren für den deutschsprachigen Markt individuelle Natur- und Aktivreisen sowie Familienurlaube und einzigartige Gruppentouren auf die Vulkaninsel im Atlantik. Neben der klassischen Gruppenrundreise schafft Katla Travel nachhaltige Reiseerlebnisse für Individualreisende und Familien ins „Land der Vielfalt & Gegensätze“, egal ob mit dem Mietwagen, im Hotel oder im Ferienhaus. Außerdem bietet der isländische Reiseveranstalter zusätzlich Touren nach Grönland an. Getreu dem Motto „Dein schönes Island“ kreieren die Berater rund um die beiden Geschäftsführerinnen Júlía Sigursteinsdóttir und Susan Stefanski auch Hochzeits- sowie Städtereisen und haben zudem für Natur- und Pferdeliebhaber, Sport- und Wanderbegeisterte ausgefeilte Touren parat. Katla Travel legt großen Wert auf einen schonenden Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt der nordatlantischen Insel, welcher durch eine intensive Reiseplanung und eine umweltverträgliche Reiseroute gewährleistet wird. www.katla-travel.is

piroth.kommunikation

  • piroth.kommunikation

    piroth.kommunikation ist eine PR- und Marketing-Agentur spezialisiert auf die Tourismusbranche. Mit Begeisterung und Kreativität planen und realisieren wir strategische PR- und Marketing-Maßnahmen für Destinationen, Hotels, Ferienhausanbieter, Reiseveranstalter, touristische Internetportale, etc. Als kompetenter Partner stellen wir für Sie die benötigten Branchenkontakte her, bringen Sie auf den Markt, steigern Ihren Bekanntheitsgrad, pflegen Ihr Image und erhöhen den Absatz Ihres Produktes in den deutschsprachigen Märkten sowie Benelux und Italien. Je nach Zielsetzung beraten wir Sie bei der konzeptionellen Entwicklung Ihres Produktes, erstellen individuelle Servicepakete und ermitteln gemeinsam den optimalen Einsatz Ihres Budgets.
    → Wertschöpfung steigern durch zielorientierte Kommunikation
    www.piroth-kommunikation.com
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    München, 06. April 2017

    Was sind die schönsten Urlaubs-Souvenirs? Für die meisten ganz klar - die Erinnerungsfotos: Die herrlichen Kulissen,  das außergewöhnliche Essen oder auch das klassische Strandshooting. Doch im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co. landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern in den sozialen Netzwerken und sind für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wen oder was dürfen Reisende fotografieren? Und wo sind die Grenzen? Über die eigenen Bildrechte - und die der anderen - informieren sich Reisende meist wenig. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß, worauf auch Hobbyfotografen beim nächsten Urlaub achten sollten.


    Wer darf fotografiert werden?
    "Generell sollten Touristen nicht überall drauf los knipsen, sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen", rät Dreyer. Denn auch bei Urlaubsfotos gilt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte diese um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild veröffentlicht wird. Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes Beiwerk zum Foto erscheinen, das heißt, wenn diese nicht aus dem Bild hervorstechen.


    Was darf fotografiert werden?
    Eine weitere Einschränkung, von der viele Reisende nichts wissen, gibt es bei Gegenständen, die dem Urheberrecht unterliegen. In einigen Museen ist es zwar erlaubt, zu fotografieren - das schließt jedoch nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein! Kunstwerke unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entsprechende Angabe online gestellt werden.
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    "Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (...)."


    Damit ist es dem Betreiber rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden.


    Ein Bild für die Ewigkeit?
    Allgemein gilt stets zu bedenken, dass Urlaubsbilder, die einmal im Internet gelandet sind, für immer dort zu finden sein werden. Hobbyfotografen sollten sich daher immer fragen, welche Wirkung ihre Bilder auf andere Mitmenschen, wie zum Beispiel Arbeitgeber haben können, und ob sie sich in einigen Jahren noch damit identifizieren können.


    Strafen
    Wer gegen die für das jeweilige Land geltenden Regeln verstößt - egal ob bewusst oder unfreiwillig - muss mit zum Teil hohen Strafen rechnen! Für das Fotografieren der iranischen Botschaft drohen beispielsweise Haftstrafen. Auch bei Veröffentlichung von  Bildern mit anderen Personen, die nicht eingewilligt haben, kann es zu einem zivilrechtlichen Verfahren mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen kommen. Bei Unsicherheiten gibt die Website des Auswärtigen Amts Auskunft, welche Regeln und Einschränkungen für das jeweilige Urlaubsland gelten www.auswaertiges-amt.de.
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