Herzlich willkommen in unserem Media-Center!
In unserem Media-Center erhalten Sie die Medien-Informationen, Hintergrundtexte, Pressebilder und Story Lines unserer aktuellen und teilweise ehemaligen Kunden zum freien Download. Hier stellen Sie sich in nur wenigen Klicks Ihr individuelles, digitales Media Kit selbst zusammen und laden dieses gebündelt als zip-Datei herunter, ohne sich vorher registrieren zu müssen.
Um direkt die für Sie interessanten Medien-Informationen per E-Mail oder Post zu erhalten, registrieren Sie sich mit Ihren Kontaktdaten in unserem Presseverteiler. Gerne halten wir Sie dann mit den für Sie relevanten Themen und den Neuigkeiten unserer Kunden auf dem Laufenden.
Den richtigen Ansprechpartner bei weiteren Rückfragen oder Materialwünschen finden Sie mit einem Klick auf den entsprechenden Kunden, die nach Destinationen, Hotels, etc. gegliedert sind. Oder Sie schreiben einfach eine E-Mail an info@piroth-kommunikation.com.
Aktuelle Medien-Informationen
- 01.04.2026Felsenlabyrinth Luisenburg im Fichtelgebirge: Saisonstart als Nationales Naturmonument
weiterlesen... - 24.02.2026450 Kilometer langes Netz an ausgewiesenen Mountainbike-Trails im Fichtelgebirge
weiterlesen... - 10.02.2026Neue Rundtour „FichtelPerlen“ – drei Tage Radvergnügen zu den Perlen des Fichtelgebirges
weiterlesen... - 19.01.2026Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge
weiterlesen...
Media-Kit (0)
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland?
, 20. Dezember 2016Die schöne Holzschale aus Südafrika, der handgepflückte Schwarztee aus Sri Lanka oder ein klassischer Alpaca-Poncho aus Peru - für die meisten Reisenden ist das Mitbringsel aus dem Urlaub ein Muss. Und bei vielen frei erhältlichen Waren ist das Mitnehmen nach Hause kein Problem. Vorsicht geboten ist bei der Einfuhr von größeren Mengen oder besonderen Materialien. Verarbeitete Tierhaare oder die hübsche Korallenkette vom Markt können den Artenschutzbestimmungen unterliegen. Außerdem können lokal religiöse Gründe zum Beispiel die Ausfuhr von Buddha-Statuen verbieten. So gilt vor jeder Reise, sich beim Zoll oder dem Auswärtigen Amt über die landestypischen Bestimmungen zu informieren - Gerade wenn größere oder außergewöhnliche Mitbringsel bei der Ein- oder Ausreise geplant sind. "Manchmal sind es die kuriosesten Sachen, die dann am Ende Ärger machen können. Bei einer Einreise in die USA kann sich sogar das mitgebrachte Überraschungsei für die Nichte als strafbare Ware entpuppen. Besser man macht sich also vor der Reise schlau", empfiehlt auch Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).
Der deutsche Zoll informiert Urlauber auf seiner Website über die aktuell geltenden Einreisebestimungen aus der EU und dem Ausland. So müssen zum Beispiel Geldmittel ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Einige der am häufigsten gestellten Fragen über bedenkliche oder verbotene Souvenirs und Reisemitbringsel sowie zoll- und steuerpflichtigen Waren werden nachfolgend beantwortet:
Artenschutz: "Oftmals stehen wir als Reisende vor den Tischen der Basare und regionalen Märkte
und fragen uns, ob die Seepferdchen und Elefantenhaar-Ketten tatsächlich so unbedenklich sind, wie
der Händler sagt," so Birgit Dreyer. "Hier gibt es klare Vorschriften zum Artenschutz und Erhalt der
Tierwelt, die alle Reisenden gleichermaßen betreffen." Nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere
oder Pflanzen sowie Produkte (z.B. Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und
Nahrungsergänzungsprodukte) unterliegen dem Artenschutz - Ebenso Souvenirs wie Schnitzereien
aus Elfenbein, exotische Felle, Fleisch wie "Bushmeat", Krokodillederschuhe sowie Korallen oder
Muschelschmuck. Es gilt sich vor dem Kauf besonders zu informieren und abzusichern. Einige Waren
für den persönlichen Gebrauch sind in gewissen Mengen dokumentfrei für die Einreise freigegeben.
Dazu zählt Stör-Kaviar bis zu 125 Gramm, bis zu vier Krokodil-Lederwarenerzeugnisse oder auch vier
Seepferdchen-Souvenirs. Neben der Beschlagnahmung von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder
daraus hergestellten Gegenständen droht eine Geldstrafe.
Marken- und Produktpiraterie: Abidas, Michael Cross oder Choco Channele - mitgebrachte
Produktfälschungen zum Eigengebrauch im persönlichen Gepäck werden von der Zollbehörde nicht
geahndet. Wenn die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren auf einen
gewerblichen Verkauf schließen lässt, greift der Zoll ein.
Lebensmittel: Mitgebrachte Lebensmittel müssen die EU-rechtlichen Kriterien erfüllen. Die meisten
Lebensmittel zum eigenen Gebrauch sind unbedenklich, auch bei Geschenksendungen. Vorsicht ist
allerdings bei folgenden Produkten geboten: Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar vom Stör,
Nahrungsergänzungsmittel sowie Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft wie Fleisch- und
Wilderzeugnisse, Milcherzeugnisse und Eier.
Arznei- und Betäubungsmittel: Diese dürfen, wenn in Deutschland zugelasssen, "in einer dem
üblichen, persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge" eingeführt werden, so der Zoll.
Üblich ist hier ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel. Nicht erlaubt sind gefälschte
Arzneimittel wie Nachahmerpräparate oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete
Stoffe wie zum Beispiel Testosteron.
Rohdiamanten und Kulturgüter: Auch hier gilt: ohne gültige Zertifikate wie dem Kimberley-Zertifikat
für Diamanten kann es Einfuhrverbote geben. Auch bei Antiquitäten und Gemälden gibt es solche
notwendigen Bescheinigungen. Dies verhindert, dass gestohlene oder illegal beschaffte Kunst- und
Wertgegenstände über die Grenze gelangen.
Tabak und Alkohol: In vielen Reiseländern werden Genussmittel günstiger angeboten als in
Deutschland. Hier gelten für den persönlichen Verbrauch, für Angehörige oder als Geschenk-
Mitbringsel strenge Einfuhr-Mengenvorgaben bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. 200 Zigaretten,
100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dürfen Personen mit mindestens 17 Jahren
bei der Rückreise einführen. Bei alkoholischen Getränken beschränkt sich die Mitnahme (ab einem
Mindestalter von 17 Jahren) auf 1 Liter hochprozentiger Spirituosen, 2 Liter Alkohol bis 22 Promille, 4
Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.
Sonstige Waren: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro ist das Mitbringen bedenkenlos.
Bei Flug- bzw. Seereisenden gelten sogar insgesamt 430 Euro als zollfrei. Unter 15 Jahren beschränkt
sich der Wert auf insgesamt 175 Euro.
Auch bei der Einreise mit dem Auto in den Schengen Raum sollten sich Urlauber vorab über die
Einfuhrgrenzen für Alkohol, Tabak und Bargeld erkundigen. Grob gilt hier bei Reisen innerhalb der EU:
800 Stück Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 110 Liter Bier und 10 Kilogramm Kaffee. "Also lieber einmal
mehr nachfragen und sich erkundigen, als dann am Zoll eine unangenehme und vor allem teure
Urlaubsüberraschung zu erleben", so die Reiseexpertin der ERV. Gute Länderinformationen und
relevante Sicherheitshinweise erhalten Reisende auch mit der ERV travel & care App. Der mobile
Begleiter stellt außerdem Notfallnummern, Apotheken und Botschaften, aber auch die
nächstgelegenen Krankenhäuser, mit denen die ERV zusammenarbeitet, bereit. Sogar aktuelle
Warnungen und Geschehnisse kommen 24/7 weltweit direkt aufs Smartphone.
Was auf jeden Fall mit ins Gepäck sollte, ist eine private Reisekrankenversicherung - so auch die
Empfehlung der Verbraucherschützer. Mit der Jahres-Reisekrankenversicherung der ERV sind alle
Reisen, egal ob längerer Urlaub, Städtetrip oder Tagesausflug, abgesichert. Weitere Informationen
hierzu sind unter www.erv.de erhältlich.Foto: Kein Bildnachweis nötig
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Medien-Informationen
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Hintergrundtexte
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Story Lines
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Pressestimmen
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Bilder
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Multimedia
Media-Kit (0)
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland?
, 20. Dezember 2016Die schöne Holzschale aus Südafrika, der handgepflückte Schwarztee aus Sri Lanka oder ein klassischer Alpaca-Poncho aus Peru - für die meisten Reisenden ist das Mitbringsel aus dem Urlaub ein Muss. Und bei vielen frei erhältlichen Waren ist das Mitnehmen nach Hause kein Problem. Vorsicht geboten ist bei der Einfuhr von größeren Mengen oder besonderen Materialien. Verarbeitete Tierhaare oder die hübsche Korallenkette vom Markt können den Artenschutzbestimmungen unterliegen. Außerdem können lokal religiöse Gründe zum Beispiel die Ausfuhr von Buddha-Statuen verbieten. So gilt vor jeder Reise, sich beim Zoll oder dem Auswärtigen Amt über die landestypischen Bestimmungen zu informieren - Gerade wenn größere oder außergewöhnliche Mitbringsel bei der Ein- oder Ausreise geplant sind. "Manchmal sind es die kuriosesten Sachen, die dann am Ende Ärger machen können. Bei einer Einreise in die USA kann sich sogar das mitgebrachte Überraschungsei für die Nichte als strafbare Ware entpuppen. Besser man macht sich also vor der Reise schlau", empfiehlt auch Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).
Der deutsche Zoll informiert Urlauber auf seiner Website über die aktuell geltenden Einreisebestimungen aus der EU und dem Ausland. So müssen zum Beispiel Geldmittel ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Einige der am häufigsten gestellten Fragen über bedenkliche oder verbotene Souvenirs und Reisemitbringsel sowie zoll- und steuerpflichtigen Waren werden nachfolgend beantwortet:
Artenschutz: "Oftmals stehen wir als Reisende vor den Tischen der Basare und regionalen Märkte
und fragen uns, ob die Seepferdchen und Elefantenhaar-Ketten tatsächlich so unbedenklich sind, wie
der Händler sagt," so Birgit Dreyer. "Hier gibt es klare Vorschriften zum Artenschutz und Erhalt der
Tierwelt, die alle Reisenden gleichermaßen betreffen." Nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere
oder Pflanzen sowie Produkte (z.B. Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und
Nahrungsergänzungsprodukte) unterliegen dem Artenschutz - Ebenso Souvenirs wie Schnitzereien
aus Elfenbein, exotische Felle, Fleisch wie "Bushmeat", Krokodillederschuhe sowie Korallen oder
Muschelschmuck. Es gilt sich vor dem Kauf besonders zu informieren und abzusichern. Einige Waren
für den persönlichen Gebrauch sind in gewissen Mengen dokumentfrei für die Einreise freigegeben.
Dazu zählt Stör-Kaviar bis zu 125 Gramm, bis zu vier Krokodil-Lederwarenerzeugnisse oder auch vier
Seepferdchen-Souvenirs. Neben der Beschlagnahmung von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder
daraus hergestellten Gegenständen droht eine Geldstrafe.
Marken- und Produktpiraterie: Abidas, Michael Cross oder Choco Channele - mitgebrachte
Produktfälschungen zum Eigengebrauch im persönlichen Gepäck werden von der Zollbehörde nicht
geahndet. Wenn die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren auf einen
gewerblichen Verkauf schließen lässt, greift der Zoll ein.
Lebensmittel: Mitgebrachte Lebensmittel müssen die EU-rechtlichen Kriterien erfüllen. Die meisten
Lebensmittel zum eigenen Gebrauch sind unbedenklich, auch bei Geschenksendungen. Vorsicht ist
allerdings bei folgenden Produkten geboten: Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar vom Stör,
Nahrungsergänzungsmittel sowie Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft wie Fleisch- und
Wilderzeugnisse, Milcherzeugnisse und Eier.
Arznei- und Betäubungsmittel: Diese dürfen, wenn in Deutschland zugelasssen, "in einer dem
üblichen, persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge" eingeführt werden, so der Zoll.
Üblich ist hier ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel. Nicht erlaubt sind gefälschte
Arzneimittel wie Nachahmerpräparate oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete
Stoffe wie zum Beispiel Testosteron.
Rohdiamanten und Kulturgüter: Auch hier gilt: ohne gültige Zertifikate wie dem Kimberley-Zertifikat
für Diamanten kann es Einfuhrverbote geben. Auch bei Antiquitäten und Gemälden gibt es solche
notwendigen Bescheinigungen. Dies verhindert, dass gestohlene oder illegal beschaffte Kunst- und
Wertgegenstände über die Grenze gelangen.
Tabak und Alkohol: In vielen Reiseländern werden Genussmittel günstiger angeboten als in
Deutschland. Hier gelten für den persönlichen Verbrauch, für Angehörige oder als Geschenk-
Mitbringsel strenge Einfuhr-Mengenvorgaben bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. 200 Zigaretten,
100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dürfen Personen mit mindestens 17 Jahren
bei der Rückreise einführen. Bei alkoholischen Getränken beschränkt sich die Mitnahme (ab einem
Mindestalter von 17 Jahren) auf 1 Liter hochprozentiger Spirituosen, 2 Liter Alkohol bis 22 Promille, 4
Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.
Sonstige Waren: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro ist das Mitbringen bedenkenlos.
Bei Flug- bzw. Seereisenden gelten sogar insgesamt 430 Euro als zollfrei. Unter 15 Jahren beschränkt
sich der Wert auf insgesamt 175 Euro.
Auch bei der Einreise mit dem Auto in den Schengen Raum sollten sich Urlauber vorab über die
Einfuhrgrenzen für Alkohol, Tabak und Bargeld erkundigen. Grob gilt hier bei Reisen innerhalb der EU:
800 Stück Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 110 Liter Bier und 10 Kilogramm Kaffee. "Also lieber einmal
mehr nachfragen und sich erkundigen, als dann am Zoll eine unangenehme und vor allem teure
Urlaubsüberraschung zu erleben", so die Reiseexpertin der ERV. Gute Länderinformationen und
relevante Sicherheitshinweise erhalten Reisende auch mit der ERV travel & care App. Der mobile
Begleiter stellt außerdem Notfallnummern, Apotheken und Botschaften, aber auch die
nächstgelegenen Krankenhäuser, mit denen die ERV zusammenarbeitet, bereit. Sogar aktuelle
Warnungen und Geschehnisse kommen 24/7 weltweit direkt aufs Smartphone.
Was auf jeden Fall mit ins Gepäck sollte, ist eine private Reisekrankenversicherung - so auch die
Empfehlung der Verbraucherschützer. Mit der Jahres-Reisekrankenversicherung der ERV sind alle
Reisen, egal ob längerer Urlaub, Städtetrip oder Tagesausflug, abgesichert. Weitere Informationen
hierzu sind unter www.erv.de erhältlich.Foto: Kein Bildnachweis nötig
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Medien-Informationen
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Hintergrundtexte
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Story Lines
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Pressestimmen
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Bilder
Roter Ausgang, grüner Ausgang - welche Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Deutschland? • Multimedia
Destinationen
Albstadt
Das „Penthouse der Schwaben“ liegt auf dem Hochplateau der Schwäbischen Alb im Süden Baden-Württembergs. Das Landschaftsbild rund um die weitläufige 45.000 Einwohner-Stadt ist vor allem vom markanten Albtrauf geprägt, der die Albhochfläche vom tiefer liegenden Albvorland trennt. Die Region ist geprägt von atemberaubenden Aussichten, schroffen Felsformationen, typischen Wacholderheiden und lichtdurchfluteten Buchenwäldern – beste Voraussetzungen für Outdoor-Fans! Im Sommer geht es für Naturliebhaber, Aktivurlauber und Familien auf elf vom Deutschen Wanderinstitut ausgezeichneten Premiumwegen, den sogenannten Traufgängen, durch die abwechslungsreiche Natur. Die Routen sind zwischen 3,5 und 17 Kilometer lang und lassen sich in Tages- oder Mehrtagestouren einteilen. Die Traufgänge-Gastgeber laden am Wegesrand zu einer Vesperpause ein und verwöhnen ihre Gäste mit traditionell schwäbischer Küche. Das ausgewiesene Mountainbike-Streckennetz mit anspruchsvollen Singletrails, der Bikepark Albstadt und zahlreiche Highlight-Veranstaltungen wie der Albstadt-Bike-Marathon machen Albstadt im Sommer zu einem Hotspot für Mountainbiker. Auf insgesamt vier MTB-Touren und rund 120 Kilometern fühlen sich sowohl Biker-Neulinge als auch MTB-Profis wohl. In der kalten Jahreszeit warten zwei prämierte Wintertraufgänge, mit Flutlicht ausgestattete Liftanlagen sowie ein ausgedehntes Loipennetz auf Schneesportler. Zahlreiche Veranstaltungen wie die Literaturtage, der Band-Sommer oder spezielle Kulinarik-Themenwochen runden das vielseitige Angebot für Gäste und Einheimische ab. Weitere Informationen unter www.albstadt-tourimus.de.
Ferienregion Fichtelgebirge
Die Ferienregion Fichtelgebirge liegt in Oberfranken/Nordbayern und reicht von Bayreuth im Westen bis zur tschechischen Grenze im Osten, im Norden bis nach Hof und im Süden bis nach Waldsassen in die nördliche Oberpfalz. Das wald- und gesteinsreiche Fichtelgebirge erhebt sich hufeisenförmig auf bis zu 1.000 Meter und gilt als eine der schneesichersten Landschaften Deutschlands. Der Ochsenkopf lockt ganzjährig Urlauber in das beliebte Natur- und Aktivgebiet. Entlang des Fränkischen Gebirgswanderwegs sowie dem Mainradwanderweg erstreckt sich die unberührte Natur und Felsenlandschaft des Geoparks Bayern-Böhmen. Kulturliebhabern ist die Region insbesondere durch die jährlich stattfindenden Wagner- und Luisenburg-Festspiele bekannt. Genussreisende werden verwöhnt mit lokalen Speisen wie Sauerbraten mit Lebkuchensoße oder mit Kräuterspezialitäten von den Partnern des Vereins essbares fichtelgebirge. Entlang der Porzellanstraße geben renommierte Hersteller wie Rosenthal und Hutschenreuther Einblicke in die lange Tradition der Porzellanherstellung und bieten hochwertiges Porzellan im Direktverkauf. www.fichtelgebirge.bayernPfronten
Ideal am Fuße der Allgäuer und Tiroler Alpen gelegen, erstreckt sich Pfronten mit seinen 13 Ortsteilen über drei Höhenlagen und öffnet somit das Tor zu einer der schönsten und bedeutendsten Landschaften Europas. Umgeben von Burgen und Schlössern – darunter auch die bekannten Bauwerke Neuschwanstein und Linderhof – wirkt die Region mit ihren zahlreichen Seen, Flüssen, Wiesen und Wäldern, sowie Deutschlands höchstgelegene Burgruine Falkenstein selbst wie ein groß angelegter Schlosspark. Outdoor-Freunde und -Neulinge erkunden die umliegende Berg- und Talwelt auf verschiedenen Wander-, Rad- und Themenwegen: Sei es nun mit etwas Starthilfe durch die Breitenbergbahn, die auf den 1.838 Meter hohen Hausberg fährt, oder zu Fuß direkt auf die Gipfel der Region. Mit den zahlreichen Erlebnispaketen geht es in Pfronten gemeinsam mit ausgebildeten Tourguides sowohl im Sommer wie auch Winter raus in die Natur. Neben der spektakulären Kulisse erwartet Urlauber eine leckere, traditionelle Küche und ein authentisches Allgäuer Lebensgefühl. Kulturinteressierte erfahren auf der Ortswanderung „Pfronten früher und heute“, bei der jährlichen Pfrontener Viehscheid oder auf dem Trachtenmarkt alles über die Traditionen Pfrontens. Im sogenannten „Kreativstadel“ üben sie sich auch in alten Handarbeitskünsten wie Filzen und Glasperlendrehen. Übernachtet wird in exklusiven Hütten-Suiten, im selbstgebauten Iglu, direkt an der Felswand oder in urigen Gasthöfen. Die Pfronten Outdoor-App ist optimaler Wegbegleiter mit beweglicher Karte zur Offlinenutzung und einer Auswahl an den schönsten Berghütten, Sehenswürdigkeiten, Tourenvorschlägen sowie verschiedener Erlebnisangebote mit den Outdoor-Experten. www.pfronten.de
Veranstalter
Katla Travel GmbH
Die Katla Travel GmbH ist ein auf Islandreisen spezialisierter Reiseveranstalter mit Sitz in München. Gemeinsam mit zwei Dependancen in Island erstellt das deutsch-isländische Team seit 25 Jahren für den deutschsprachigen Markt individuelle Natur- und Aktivreisen sowie Familienurlaube und einzigartige Gruppentouren auf die Vulkaninsel im Atlantik. Neben der klassischen Gruppenrundreise schafft Katla Travel nachhaltige Reiseerlebnisse für Individualreisende und Familien ins „Land der Vielfalt & Gegensätze“, egal ob mit dem Mietwagen, im Hotel oder im Ferienhaus. Außerdem bietet der isländische Reiseveranstalter zusätzlich Touren nach Grönland an. Getreu dem Motto „Dein schönes Island“ kreieren die Berater rund um die beiden Geschäftsführerinnen Júlía Sigursteinsdóttir und Susan Stefanski auch Hochzeits- sowie Städtereisen und haben zudem für Natur- und Pferdeliebhaber, Sport- und Wanderbegeisterte ausgefeilte Touren parat. Katla Travel legt großen Wert auf einen schonenden Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt der nordatlantischen Insel, welcher durch eine intensive Reiseplanung und eine umweltverträgliche Reiseroute gewährleistet wird. www.katla-travel.is
piroth.kommunikation
piroth.kommunikation
piroth.kommunikation ist eine PR- und Marketing-Agentur spezialisiert auf die Tourismusbranche. Mit Begeisterung und Kreativität planen und realisieren wir strategische PR- und Marketing-Maßnahmen für Destinationen, Hotels, Ferienhausanbieter, Reiseveranstalter, touristische Internetportale, etc. Als kompetenter Partner stellen wir für Sie die benötigten Branchenkontakte her, bringen Sie auf den Markt, steigern Ihren Bekanntheitsgrad, pflegen Ihr Image und erhöhen den Absatz Ihres Produktes in den deutschsprachigen Märkten sowie Benelux und Italien. Je nach Zielsetzung beraten wir Sie bei der konzeptionellen Entwicklung Ihres Produktes, erstellen individuelle Servicepakete und ermitteln gemeinsam den optimalen Einsatz Ihres Budgets.
→ Wertschöpfung steigern durch zielorientierte Kommunikation
www.piroth-kommunikation.com