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Aktuelle Medien-Informationen

  • Was bei einem Todesfall auf Reisen zu tun ist

    Schicksalsschlag im Urlaub

    München, 11. Dezember 2019

    Der Tod ist ein unliebsames Thema, das ohnehin von den meisten Menschen im Alltag gerne verdrängt wird. Trotzdem ist auch ein Todesfall im Urlaub keine Seltenheit. Wer einen solchen Alptraum im Ausland erlebt, steht nicht nur unter der extremen emotionalen Belastung einen Angehörigen verloren zu haben, sondern wird zusätzlich mit einem großen organisatorischen und finanziellen Aufwand konfrontiert. Um im hoffentlich niemals eintreffenden Notfall nicht auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam sich mit dem Thema zu befassen. Welche Anlaufstellen es gibt, welche bürokratischen Angelegenheiten abgewickelt werden müssen und wer dafür die Kosten übernimmt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Anlaufstellen vor Ort

    Egal, ob im Resort oder auf einem Kreuzfahrtschiff: In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sollten sich Betroffene umgehend an den Reiseveranstalter, das Hotelpersonal oder die Crew wenden. Diese sind für solche Fälle geschult und wissen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Veranstalter helfen dabei sprachliche Barrieren zu überbrücken und vor Ort steht oft eine psychologische Betreuung zur Verfügung. „Auch die deutsche Botschaft, das Konsulat und Organisationen, wie Horizont International und Transrep National sind wichtige Anlaufstellen“, weiß Birgit Dreyer. „Diese stehen Betroffenen mit professionellem Rat zur Seite, stellen beispielsweise den Kontakt zu seriösen Bestattern her und unterstützen bei der Beantragung und Anfertigung notwendiger Dokumente.“ Ebenso können sowohl Pauschalurlauber als auch Individualreisende mit der Hilfe ihrer Reiseversicherung rechnen, insofern diese einen Todesfall auf Reisen abdeckt.

    Nächste Schritte: Was passiert im Todesfall?

    Zu allererst wird ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt und in einer sogenannten Todesbescheinigung dokumentiert. Diese enthält wichtige Untersuchungsergebnisse, wie Todesart, Zeitpunkt und Ursache. Als nächstes muss ein Bestattungsunternehmen im Reiseland beauftragt werden, das sich bis zur Rückführung in die Heimat gemäß den gesetzlichen Reglungen und Hygienevorschriften um den Verbleib des Verstorbenen kümmert. Der Todesfall muss den Behörden des jeweiligen Urlaubslandes mitgeteilt werden. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung und der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde ist dem dortigen Standesamt vorzulegen. Erst dann werden Sterbeurkunde, Totenschein und eine ärztliche Bestätigung für die Möglichkeit der Rückführung ausgestellt.

    Beauftragung der Bestattungsunternehmen

    Da in den meisten Fällen der Verstorbene nicht im Reiseland bestattet wird, ist eine Rückführung erforderlich. Ein Bestattungsinstitut im Heimatland muss beauftragt werden, das den Verstorbenen bei der Ankunft empfängt und sich um den weiteren Verbleib und die Beerdigung kümmert. Dieses braucht die ausgestellte Sterbeurkunde auf Deutsch. Dafür muss einem zuständigen Standesamt im Heimatland das Originaldokument vorliegen, das dann übersetzt und ausgestellt wird. „Erst mit diesem Dokument darf ein Bestattungsunternehmen im Heimatland mit der Übernahme fortfahren“, weiß Dreyer. Darüber hinaus brauchen beide Beerdigungsunternehmen die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Vollmacht zur Überführung. Reiseversicherungen, die den Todesfall abdecken, wie die ERGO Reiseversicherung, kümmern sich über einen zentralen Kontakt in Deutschland um die Bestattungsunternehmen sowie um die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und übernehmen die Organisation der Rückführung.

    Überführung und Bestattung

    Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Beerdigung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung gewünscht ist. Beachtet werden sollte, dass eine Kremation beispielsweise in islamischen Ländern, wie in Ägypten oder der Türkei nicht erlaubt ist. Die Urne kann landesabhängig den Hinterbliebenen entweder direkt übergeben werden, wie es in Spanien der Fall ist, oder wird per Kurier oder im Flugzeug ins Heimatland transportiert. Wichtig: Nach deutschen Vorschriften darf die Urne nicht von den Hinterbliebenen im Flugzeug mit nach Hause genommen werden, sondern muss separat überführt und am Flughafen von einem Bestatter abgeholt werden. Das gilt auch für die Beisetzung im Sarg. In diesem Fall ist auch ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig, der in der dafür zuständigen Behörde des Landes beantragt wird. Der Transport findet dann meistens im Flugzeug statt. „Des Weiteren muss das Bestattungsunternehmen im Reiseland eine Bestätigung über die Einsargung aushändigen“, weiß die Reiseexpertin. „Dies ist wichtig, da der Transport eines Leichnams nur unter strengen Vorlagen erlaubt ist, nämlich in einem undurchlässigen Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg gebettet ist, um einen Überdruck im Flugzeug auszuschließen.

    Kosten und Absicherung

    Neben der Trauer und dem organisatorischen Aufwand stehen Angehörige zusätzlich vor einem Berg hoher Kosten, denn die Bestattungsunternehmen im In- und Ausland, die Gebühren für die Beschaffung der Dokumente und die Überführung müssen finanziert werden. Aufgrund des schweren Sarges und der meist kurzfristigen Buchung des Fluges stellt vor allem der Rücktransport eine hohe Summe von mehreren tausend Euro dar. Dabei sind die Kosten abhängig von Faktoren wie der Entfernung vom Heimatland, den Frachtkosten der Airline sowie den landesüblichen Bestimmungen und Leistungen im Reiseland. Hinterbliebene werden weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch vom Staat finanziell unterstützt, weshalb Verbraucherschützer zu einer privaten Auslandskrankenversicherung raten. „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst“, erklärt Dreyer. „Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Todesfall die Rückführung abgesichert ist.“ Die genauen Leistungen finden Versicherungsnehmer in den jeweiligen Policen, in denen alle Konditionen, Voraussetzungen und die Erstattungssumme im Schadensfall festgehalten sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

Schicksalsschlag im Urlaub • Medien-Informationen

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Schicksalsschlag im Urlaub • Hintergrundtexte

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Schicksalsschlag im Urlaub • Story Lines

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Schicksalsschlag im Urlaub • Pressestimmen

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Schicksalsschlag im Urlaub • Bilder

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Schicksalsschlag im Urlaub • Multimedia

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Thema: Gesundheit
  • Was bei einem Todesfall auf Reisen zu tun ist

    Schicksalsschlag im Urlaub

    München, 11. Dezember 2019

    Der Tod ist ein unliebsames Thema, das ohnehin von den meisten Menschen im Alltag gerne verdrängt wird. Trotzdem ist auch ein Todesfall im Urlaub keine Seltenheit. Wer einen solchen Alptraum im Ausland erlebt, steht nicht nur unter der extremen emotionalen Belastung einen Angehörigen verloren zu haben, sondern wird zusätzlich mit einem großen organisatorischen und finanziellen Aufwand konfrontiert. Um im hoffentlich niemals eintreffenden Notfall nicht auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam sich mit dem Thema zu befassen. Welche Anlaufstellen es gibt, welche bürokratischen Angelegenheiten abgewickelt werden müssen und wer dafür die Kosten übernimmt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Anlaufstellen vor Ort

    Egal, ob im Resort oder auf einem Kreuzfahrtschiff: In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sollten sich Betroffene umgehend an den Reiseveranstalter, das Hotelpersonal oder die Crew wenden. Diese sind für solche Fälle geschult und wissen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Veranstalter helfen dabei sprachliche Barrieren zu überbrücken und vor Ort steht oft eine psychologische Betreuung zur Verfügung. „Auch die deutsche Botschaft, das Konsulat und Organisationen, wie Horizont International und Transrep National sind wichtige Anlaufstellen“, weiß Birgit Dreyer. „Diese stehen Betroffenen mit professionellem Rat zur Seite, stellen beispielsweise den Kontakt zu seriösen Bestattern her und unterstützen bei der Beantragung und Anfertigung notwendiger Dokumente.“ Ebenso können sowohl Pauschalurlauber als auch Individualreisende mit der Hilfe ihrer Reiseversicherung rechnen, insofern diese einen Todesfall auf Reisen abdeckt.

    Nächste Schritte: Was passiert im Todesfall?

    Zu allererst wird ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt und in einer sogenannten Todesbescheinigung dokumentiert. Diese enthält wichtige Untersuchungsergebnisse, wie Todesart, Zeitpunkt und Ursache. Als nächstes muss ein Bestattungsunternehmen im Reiseland beauftragt werden, das sich bis zur Rückführung in die Heimat gemäß den gesetzlichen Reglungen und Hygienevorschriften um den Verbleib des Verstorbenen kümmert. Der Todesfall muss den Behörden des jeweiligen Urlaubslandes mitgeteilt werden. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung und der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde ist dem dortigen Standesamt vorzulegen. Erst dann werden Sterbeurkunde, Totenschein und eine ärztliche Bestätigung für die Möglichkeit der Rückführung ausgestellt.

    Beauftragung der Bestattungsunternehmen

    Da in den meisten Fällen der Verstorbene nicht im Reiseland bestattet wird, ist eine Rückführung erforderlich. Ein Bestattungsinstitut im Heimatland muss beauftragt werden, das den Verstorbenen bei der Ankunft empfängt und sich um den weiteren Verbleib und die Beerdigung kümmert. Dieses braucht die ausgestellte Sterbeurkunde auf Deutsch. Dafür muss einem zuständigen Standesamt im Heimatland das Originaldokument vorliegen, das dann übersetzt und ausgestellt wird. „Erst mit diesem Dokument darf ein Bestattungsunternehmen im Heimatland mit der Übernahme fortfahren“, weiß Dreyer. Darüber hinaus brauchen beide Beerdigungsunternehmen die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Vollmacht zur Überführung. Reiseversicherungen, die den Todesfall abdecken, wie die ERGO Reiseversicherung, kümmern sich über einen zentralen Kontakt in Deutschland um die Bestattungsunternehmen sowie um die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und übernehmen die Organisation der Rückführung.

    Überführung und Bestattung

    Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Beerdigung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung gewünscht ist. Beachtet werden sollte, dass eine Kremation beispielsweise in islamischen Ländern, wie in Ägypten oder der Türkei nicht erlaubt ist. Die Urne kann landesabhängig den Hinterbliebenen entweder direkt übergeben werden, wie es in Spanien der Fall ist, oder wird per Kurier oder im Flugzeug ins Heimatland transportiert. Wichtig: Nach deutschen Vorschriften darf die Urne nicht von den Hinterbliebenen im Flugzeug mit nach Hause genommen werden, sondern muss separat überführt und am Flughafen von einem Bestatter abgeholt werden. Das gilt auch für die Beisetzung im Sarg. In diesem Fall ist auch ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig, der in der dafür zuständigen Behörde des Landes beantragt wird. Der Transport findet dann meistens im Flugzeug statt. „Des Weiteren muss das Bestattungsunternehmen im Reiseland eine Bestätigung über die Einsargung aushändigen“, weiß die Reiseexpertin. „Dies ist wichtig, da der Transport eines Leichnams nur unter strengen Vorlagen erlaubt ist, nämlich in einem undurchlässigen Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg gebettet ist, um einen Überdruck im Flugzeug auszuschließen.

    Kosten und Absicherung

    Neben der Trauer und dem organisatorischen Aufwand stehen Angehörige zusätzlich vor einem Berg hoher Kosten, denn die Bestattungsunternehmen im In- und Ausland, die Gebühren für die Beschaffung der Dokumente und die Überführung müssen finanziert werden. Aufgrund des schweren Sarges und der meist kurzfristigen Buchung des Fluges stellt vor allem der Rücktransport eine hohe Summe von mehreren tausend Euro dar. Dabei sind die Kosten abhängig von Faktoren wie der Entfernung vom Heimatland, den Frachtkosten der Airline sowie den landesüblichen Bestimmungen und Leistungen im Reiseland. Hinterbliebene werden weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch vom Staat finanziell unterstützt, weshalb Verbraucherschützer zu einer privaten Auslandskrankenversicherung raten. „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst“, erklärt Dreyer. „Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Todesfall die Rückführung abgesichert ist.“ Die genauen Leistungen finden Versicherungsnehmer in den jeweiligen Policen, in denen alle Konditionen, Voraussetzungen und die Erstattungssumme im Schadensfall festgehalten sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

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Destinationen

  • Albstadt

    Das „Penthouse der Schwaben“ liegt auf dem Hochplateau der Schwäbischen Alb im Süden Baden-Württembergs. Das Landschaftsbild rund um die weitläufige 45.000 Einwohner-Stadt ist vor allem vom markanten Albtrauf geprägt, der die Albhochfläche vom tiefer liegenden Albvorland trennt. Die Region ist geprägt von atemberaubenden Aussichten, schroffen Felsformationen, typischen Wacholderheiden und lichtdurchfluteten Buchenwäldern – beste Voraussetzungen für Outdoor-Fans! Im Sommer geht es für Naturliebhaber, Aktivurlauber und Familien auf elf vom Deutschen Wanderinstitut ausgezeichneten Premiumwegen, den sogenannten Traufgängen, durch die abwechslungsreiche Natur. Die Routen sind zwischen 3,5 und 17 Kilometer lang und lassen sich in Tages- oder Mehrtagestouren einteilen. Die Traufgänge-Gastgeber laden am Wegesrand zu einer Vesperpause ein und verwöhnen ihre Gäste mit traditionell schwäbischer Küche. Das ausgewiesene Mountainbike-Streckennetz mit anspruchsvollen Singletrails, der Bikepark Albstadt und zahlreiche Highlight-Veranstaltungen wie der Albstadt-Bike-Marathon machen Albstadt im Sommer zu einem Hotspot für Mountainbiker. Auf insgesamt vier MTB-Touren und rund 120 Kilometern fühlen sich sowohl Biker-Neulinge als auch MTB-Profis wohl. In der kalten Jahreszeit warten zwei prämierte Wintertraufgänge, mit Flutlicht ausgestattete Liftanlagen sowie ein ausgedehntes Loipennetz auf Schneesportler. Zahlreiche Veranstaltungen wie die Literaturtage, der Band-Sommer oder spezielle Kulinarik-Themenwochen runden das vielseitige Angebot für Gäste und Einheimische ab. Weitere Informationen unter www.albstadt-tourimus.de.

  • Ferienregion Fichtelgebirge

    Die Ferienregion Fichtelgebirge liegt in Oberfranken/Nordbayern und reicht von Bayreuth im Westen bis zur tschechischen Grenze im Osten, im Norden bis nach Hof und im Süden bis nach Waldsassen in die nördliche Oberpfalz. Das wald- und gesteinsreiche Fichtelgebirge erhebt sich hufeisenförmig auf bis zu 1.000 Meter und gilt als eine der schneesichersten Landschaften Deutschlands. Der Ochsenkopf lockt ganzjährig Urlauber in das beliebte Natur- und Aktivgebiet. Entlang des Fränkischen Gebirgswanderwegs sowie dem Mainradwanderweg erstreckt sich die unberührte Natur und Felsenlandschaft des Geoparks Bayern-Böhmen. Kulturliebhabern ist die Region insbesondere durch die jährlich stattfindenden Wagner- und Luisenburg-Festspiele bekannt. Genussreisende werden verwöhnt mit lokalen Speisen wie Sauerbraten mit Lebkuchensoße oder mit Kräuterspezialitäten von den Partnern des Vereins essbares fichtelgebirge. Entlang der Porzellanstraße geben renommierte Hersteller wie Rosenthal und Hutschenreuther Einblicke in die lange Tradition der Porzellanherstellung und bieten hochwertiges Porzellan im Direktverkauf. www.fichtelgebirge.bayern
  • Pfronten

    Ideal am Fuße der Allgäuer und Tiroler Alpen gelegen, erstreckt sich Pfronten mit seinen 13 Ortsteilen über drei Höhenlagen und öffnet somit das Tor zu einer der schönsten und bedeutendsten Landschaften Europas. Umgeben von Burgen und Schlössern – darunter auch die bekannten Bauwerke Neuschwanstein und Linderhof – wirkt die Region mit ihren zahlreichen Seen, Flüssen, Wiesen und Wäldern, sowie Deutschlands höchstgelegene Burgruine Falkenstein selbst wie ein groß angelegter Schlosspark. Outdoor-Freunde und -Neulinge erkunden die umliegende Berg- und Talwelt auf verschiedenen Wander-, Rad- und Themenwegen: Sei es nun mit etwas Starthilfe durch die Breitenbergbahn, die auf den 1.838 Meter hohen Hausberg fährt, oder zu Fuß direkt auf die Gipfel der Region. Mit den zahlreichen Erlebnispaketen geht es in Pfronten gemeinsam mit ausgebildeten Tourguides sowohl im Sommer wie auch Winter raus in die Natur. Neben der spektakulären Kulisse erwartet Urlauber eine leckere, traditionelle Küche und ein authentisches Allgäuer Lebensgefühl. Kulturinteressierte erfahren auf der Ortswanderung „Pfronten früher und heute“, bei der jährlichen Pfrontener Viehscheid oder auf dem Trachtenmarkt alles über die Traditionen Pfrontens. Im sogenannten „Kreativstadel“ üben sie sich auch in alten Handarbeitskünsten wie Filzen und Glasperlendrehen. Übernachtet wird in exklusiven Hütten-Suiten, im selbstgebauten Iglu, direkt an der Felswand oder in urigen Gasthöfen. Die Pfronten Outdoor-App ist optimaler Wegbegleiter mit beweglicher Karte zur Offlinenutzung und einer Auswahl an den schönsten Berghütten, Sehenswürdigkeiten, Tourenvorschlägen sowie verschiedener Erlebnisangebote mit den Outdoor-Experten. www.pfronten.de

Veranstalter

  • Katla Travel GmbH

    Die Katla Travel GmbH ist ein auf Islandreisen spezialisierter Reiseveranstalter mit Sitz in München. Gemeinsam mit zwei Dependancen in Island erstellt das deutsch-isländische Team seit 25 Jahren für den deutschsprachigen Markt individuelle Natur- und Aktivreisen sowie Familienurlaube und einzigartige Gruppentouren auf die Vulkaninsel im Atlantik. Neben der klassischen Gruppenrundreise schafft Katla Travel nachhaltige Reiseerlebnisse für Individualreisende und Familien ins „Land der Vielfalt & Gegensätze“, egal ob mit dem Mietwagen, im Hotel oder im Ferienhaus. Außerdem bietet der isländische Reiseveranstalter zusätzlich Touren nach Grönland an. Getreu dem Motto „Dein schönes Island“ kreieren die Berater rund um die beiden Geschäftsführerinnen Júlía Sigursteinsdóttir und Susan Stefanski auch Hochzeits- sowie Städtereisen und haben zudem für Natur- und Pferdeliebhaber, Sport- und Wanderbegeisterte ausgefeilte Touren parat. Katla Travel legt großen Wert auf einen schonenden Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt der nordatlantischen Insel, welcher durch eine intensive Reiseplanung und eine umweltverträgliche Reiseroute gewährleistet wird. www.katla-travel.is

piroth.kommunikation

  • piroth.kommunikation

    piroth.kommunikation ist eine PR- und Marketing-Agentur spezialisiert auf die Tourismusbranche. Mit Begeisterung und Kreativität planen und realisieren wir strategische PR- und Marketing-Maßnahmen für Destinationen, Hotels, Ferienhausanbieter, Reiseveranstalter, touristische Internetportale, etc. Als kompetenter Partner stellen wir für Sie die benötigten Branchenkontakte her, bringen Sie auf den Markt, steigern Ihren Bekanntheitsgrad, pflegen Ihr Image und erhöhen den Absatz Ihres Produktes in den deutschsprachigen Märkten sowie Benelux und Italien. Je nach Zielsetzung beraten wir Sie bei der konzeptionellen Entwicklung Ihres Produktes, erstellen individuelle Servicepakete und ermitteln gemeinsam den optimalen Einsatz Ihres Budgets.
    → Wertschöpfung steigern durch zielorientierte Kommunikation
    www.piroth-kommunikation.com
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  • Was bei einem Todesfall auf Reisen zu tun ist

    Schicksalsschlag im Urlaub

    München, 11. Dezember 2019

    Der Tod ist ein unliebsames Thema, das ohnehin von den meisten Menschen im Alltag gerne verdrängt wird. Trotzdem ist auch ein Todesfall im Urlaub keine Seltenheit. Wer einen solchen Alptraum im Ausland erlebt, steht nicht nur unter der extremen emotionalen Belastung einen Angehörigen verloren zu haben, sondern wird zusätzlich mit einem großen organisatorischen und finanziellen Aufwand konfrontiert. Um im hoffentlich niemals eintreffenden Notfall nicht auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam sich mit dem Thema zu befassen. Welche Anlaufstellen es gibt, welche bürokratischen Angelegenheiten abgewickelt werden müssen und wer dafür die Kosten übernimmt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Anlaufstellen vor Ort

    Egal, ob im Resort oder auf einem Kreuzfahrtschiff: In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sollten sich Betroffene umgehend an den Reiseveranstalter, das Hotelpersonal oder die Crew wenden. Diese sind für solche Fälle geschult und wissen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Veranstalter helfen dabei sprachliche Barrieren zu überbrücken und vor Ort steht oft eine psychologische Betreuung zur Verfügung. „Auch die deutsche Botschaft, das Konsulat und Organisationen, wie Horizont International und Transrep National sind wichtige Anlaufstellen“, weiß Birgit Dreyer. „Diese stehen Betroffenen mit professionellem Rat zur Seite, stellen beispielsweise den Kontakt zu seriösen Bestattern her und unterstützen bei der Beantragung und Anfertigung notwendiger Dokumente.“ Ebenso können sowohl Pauschalurlauber als auch Individualreisende mit der Hilfe ihrer Reiseversicherung rechnen, insofern diese einen Todesfall auf Reisen abdeckt.

    Nächste Schritte: Was passiert im Todesfall?

    Zu allererst wird ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt und in einer sogenannten Todesbescheinigung dokumentiert. Diese enthält wichtige Untersuchungsergebnisse, wie Todesart, Zeitpunkt und Ursache. Als nächstes muss ein Bestattungsunternehmen im Reiseland beauftragt werden, das sich bis zur Rückführung in die Heimat gemäß den gesetzlichen Reglungen und Hygienevorschriften um den Verbleib des Verstorbenen kümmert. Der Todesfall muss den Behörden des jeweiligen Urlaubslandes mitgeteilt werden. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung und der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde ist dem dortigen Standesamt vorzulegen. Erst dann werden Sterbeurkunde, Totenschein und eine ärztliche Bestätigung für die Möglichkeit der Rückführung ausgestellt.

    Beauftragung der Bestattungsunternehmen

    Da in den meisten Fällen der Verstorbene nicht im Reiseland bestattet wird, ist eine Rückführung erforderlich. Ein Bestattungsinstitut im Heimatland muss beauftragt werden, das den Verstorbenen bei der Ankunft empfängt und sich um den weiteren Verbleib und die Beerdigung kümmert. Dieses braucht die ausgestellte Sterbeurkunde auf Deutsch. Dafür muss einem zuständigen Standesamt im Heimatland das Originaldokument vorliegen, das dann übersetzt und ausgestellt wird. „Erst mit diesem Dokument darf ein Bestattungsunternehmen im Heimatland mit der Übernahme fortfahren“, weiß Dreyer. Darüber hinaus brauchen beide Beerdigungsunternehmen die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Vollmacht zur Überführung. Reiseversicherungen, die den Todesfall abdecken, wie die ERGO Reiseversicherung, kümmern sich über einen zentralen Kontakt in Deutschland um die Bestattungsunternehmen sowie um die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und übernehmen die Organisation der Rückführung.

    Überführung und Bestattung

    Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Beerdigung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung gewünscht ist. Beachtet werden sollte, dass eine Kremation beispielsweise in islamischen Ländern, wie in Ägypten oder der Türkei nicht erlaubt ist. Die Urne kann landesabhängig den Hinterbliebenen entweder direkt übergeben werden, wie es in Spanien der Fall ist, oder wird per Kurier oder im Flugzeug ins Heimatland transportiert. Wichtig: Nach deutschen Vorschriften darf die Urne nicht von den Hinterbliebenen im Flugzeug mit nach Hause genommen werden, sondern muss separat überführt und am Flughafen von einem Bestatter abgeholt werden. Das gilt auch für die Beisetzung im Sarg. In diesem Fall ist auch ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig, der in der dafür zuständigen Behörde des Landes beantragt wird. Der Transport findet dann meistens im Flugzeug statt. „Des Weiteren muss das Bestattungsunternehmen im Reiseland eine Bestätigung über die Einsargung aushändigen“, weiß die Reiseexpertin. „Dies ist wichtig, da der Transport eines Leichnams nur unter strengen Vorlagen erlaubt ist, nämlich in einem undurchlässigen Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg gebettet ist, um einen Überdruck im Flugzeug auszuschließen.

    Kosten und Absicherung

    Neben der Trauer und dem organisatorischen Aufwand stehen Angehörige zusätzlich vor einem Berg hoher Kosten, denn die Bestattungsunternehmen im In- und Ausland, die Gebühren für die Beschaffung der Dokumente und die Überführung müssen finanziert werden. Aufgrund des schweren Sarges und der meist kurzfristigen Buchung des Fluges stellt vor allem der Rücktransport eine hohe Summe von mehreren tausend Euro dar. Dabei sind die Kosten abhängig von Faktoren wie der Entfernung vom Heimatland, den Frachtkosten der Airline sowie den landesüblichen Bestimmungen und Leistungen im Reiseland. Hinterbliebene werden weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch vom Staat finanziell unterstützt, weshalb Verbraucherschützer zu einer privaten Auslandskrankenversicherung raten. „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst“, erklärt Dreyer. „Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Todesfall die Rückführung abgesichert ist.“ Die genauen Leistungen finden Versicherungsnehmer in den jeweiligen Policen, in denen alle Konditionen, Voraussetzungen und die Erstattungssumme im Schadensfall festgehalten sind.

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