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Aktuelle Medien-Informationen

  • Tipps rund um Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe

    Unfall auf der Skipiste?

    München, 18. Dezember 2019

    Pistenspaß, rasante Abfahrten und weißes Bergpanorama – dank schneereicher Tage sind die ersten Skigebiete rund um die Stubaier Alpen in Südtirol sowie einige Pisten in Österreich und der Schweiz dieses Jahr bereits vorzeitig in die Skisaison gestartet. Damit beginnt für Freunde des Skisports nicht nur die schönste Zeit des Jahres, sondern auch die Hochsaison für Bergwacht und Sanitäter. Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Unfälle auf den Skipisten. So kam es laut Erhebungen der statistischen Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) in der Saison 2018/2019 zu rund 45.000 Unfällen bei deutschen Skifahrern, was einen Anstieg um etwa 4,6 Prozent im Vergleich zur Vorsaison bedeutet. Mit welchen Erste-Hilfe-Maßnahmen sich Helfer bei einem Ski-Unglück richtig verhalten, wann eine Bergrettung hinzugezogen werden sollte und wer für die Kosten aufkommt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Hilfe: Das ist zu tun

    Egal, ob Unfallbeteiligter oder nur Zeuge – auf der Piste ist eine schnelle Erste Hilfe das A und O. In erster Linie gilt für alle Betroffenen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Um weitere Folge-Unfälle zu vermeiden und andere Fahrer zu warnen, sollten Helfer zunächst die Unfallstelle absichern, indem sie Ski und Stöcke um den Verunglückten in Kreuzform hangaufwärts in den Schnee stecken. „Danach geht es an die Erste Hilfe“, so Dreyer. „Ist die Person bei Bewusstsein und atmet? Wo tut es weh? Können alle Gliedmaßen bewegt werden? Diese Fragen sollten zuerst geklärt werden, um sich einen Überblick über den Ernst der Lage zu verschaffen.“ Im Zweifelsfall sowie natürlich in schweren Notsituationen muss sofort die Bergrettung informiert werden. Danach bringen Helfer den Verunfallten idealerweise in eine bequeme Lage und versuchen, ihm eine textile Unterlage zu verschaffen, um ihn vor Unterkühlung zu schützen. Ganz wichtig: Klagt der Verletze über taube Beine oder Arme, ist es essentiell, ihn nicht zu bewegen oder aufzusetzen, denn eine falsche Bewegung kann bei Wirbel- und Kopfverletzungen fatale gesundheitliche Folgen haben. Wenn keine regelmäßige Atmung festgestellt wird, müssen sofort lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassage mit Beatmung eingeleitet werden. Übrigens: Unfallzeugen sind rechtlich dazu verpflichtet zu helfen, ansonsten begehen sie, wie im Straßenverkehr auch, Fahrerflucht – und das ist strafbar.

    Bergrettung: ja oder nein?

    Für einen Laien ist es oft schwierig, Verletzungen richtig einzuschätzen. Auf den ersten Blick harmlos erscheinende Schürfwunden können mit inneren Verletzungen oder einer Gehirnerschütterung einhergehen. Da kein Unfall dem anderen gleicht, sollte im Zweifelsfall immer die Bergwacht gerufen werden. In ganz Europa gilt die Notrufnummer 112. Jede Skination hat zusätzlich noch eine weitere Notruf-Nummer, wobei beide Nummern gleich effektiv sind. „Am Telefon gilt es dann noch mal, ruhig und sachlich zu bleiben“, rät die Reiseexpertin. „Dem Notdienst sollten Anrufer die fünf W-Fragen beantworten: Wo befindet sich der Verunglückte, was ist passiert, wie viele Personen sind beteiligt, welche Verletzung liegt vor und wer ruft an?“ Mit diesen Informationen kann die Bergwacht über das weitere Vorgehen entscheiden. „Die Rettung erfolgt insbesondere dann, wenn eine lebensbedrohliche Situation sowie ernste Verletzungen oder Beschwerden vorliegen, und der Verunglückte nicht mehr mobil ist“, erklärt Dreyer. „Das ist beispielsweise der Fall bei stark blutenden Verletzungen, bei mutmaßlichen Mehrfach-Brüchen, bei Bewusstlosigkeit oder bei einem Herzinfarkt.“ Je nach Transport-fähigkeit des Betroffenen und Unwegsamkeit des Geländes erfolgt die Bergung mit dem Akia, einem bootsförmigen Wannen-Schlitten aus Metall, mit einer Gebirgstrage oder dem Helikopter. So übergeben Retter den Verletzten im Tal an den Notdienst oder transportieren ihn auf direktem Weg mit dem Rettungshubschrauber ins nächste Krankenhaus.

    Wer trägt die Rettungskosten?

    Wer die Kosten bei einem Skiunfall trägt, ist abhängig von der Verletzung und dem Unfallort. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Ausland nur die Behandlungskosten nach deutschem Tarif und das meist auch nicht in voller Höhe. „Für den Einsatz der Bergwacht und den Abtransport durch den Akia oder Helikopter kommt die Krankenkasse nicht auf“, erklärt Dreyer. „Verunglückte müssen die Kosten aus eigener Tasche zahlen und diese sind hoch: Eine Hubschrauber-Bergung kann über 5.000 Euro kosten.“ Deshalb raten Verbraucherschützer zu einer privaten Reisekrankenversicherung. Dabei gilt beim Abschluss darauf zu achten, in welchen Ländern die Versicherung greift und dass die im Notfall anfallenden Such-, Bergungs-, und Rettungskosten sowie die ärztlichen Heilbehandlungen und der Rücktransport abgedeckt sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

Unfall auf der Skipiste? • Medien-Informationen

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Unfall auf der Skipiste? • Hintergrundtexte

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Unfall auf der Skipiste? • Story Lines

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Unfall auf der Skipiste? • Pressestimmen

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Thema: Gesundheit
  • Tipps rund um Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe

    Unfall auf der Skipiste?

    München, 18. Dezember 2019

    Pistenspaß, rasante Abfahrten und weißes Bergpanorama – dank schneereicher Tage sind die ersten Skigebiete rund um die Stubaier Alpen in Südtirol sowie einige Pisten in Österreich und der Schweiz dieses Jahr bereits vorzeitig in die Skisaison gestartet. Damit beginnt für Freunde des Skisports nicht nur die schönste Zeit des Jahres, sondern auch die Hochsaison für Bergwacht und Sanitäter. Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Unfälle auf den Skipisten. So kam es laut Erhebungen der statistischen Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) in der Saison 2018/2019 zu rund 45.000 Unfällen bei deutschen Skifahrern, was einen Anstieg um etwa 4,6 Prozent im Vergleich zur Vorsaison bedeutet. Mit welchen Erste-Hilfe-Maßnahmen sich Helfer bei einem Ski-Unglück richtig verhalten, wann eine Bergrettung hinzugezogen werden sollte und wer für die Kosten aufkommt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Hilfe: Das ist zu tun

    Egal, ob Unfallbeteiligter oder nur Zeuge – auf der Piste ist eine schnelle Erste Hilfe das A und O. In erster Linie gilt für alle Betroffenen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Um weitere Folge-Unfälle zu vermeiden und andere Fahrer zu warnen, sollten Helfer zunächst die Unfallstelle absichern, indem sie Ski und Stöcke um den Verunglückten in Kreuzform hangaufwärts in den Schnee stecken. „Danach geht es an die Erste Hilfe“, so Dreyer. „Ist die Person bei Bewusstsein und atmet? Wo tut es weh? Können alle Gliedmaßen bewegt werden? Diese Fragen sollten zuerst geklärt werden, um sich einen Überblick über den Ernst der Lage zu verschaffen.“ Im Zweifelsfall sowie natürlich in schweren Notsituationen muss sofort die Bergrettung informiert werden. Danach bringen Helfer den Verunfallten idealerweise in eine bequeme Lage und versuchen, ihm eine textile Unterlage zu verschaffen, um ihn vor Unterkühlung zu schützen. Ganz wichtig: Klagt der Verletze über taube Beine oder Arme, ist es essentiell, ihn nicht zu bewegen oder aufzusetzen, denn eine falsche Bewegung kann bei Wirbel- und Kopfverletzungen fatale gesundheitliche Folgen haben. Wenn keine regelmäßige Atmung festgestellt wird, müssen sofort lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassage mit Beatmung eingeleitet werden. Übrigens: Unfallzeugen sind rechtlich dazu verpflichtet zu helfen, ansonsten begehen sie, wie im Straßenverkehr auch, Fahrerflucht – und das ist strafbar.

    Bergrettung: ja oder nein?

    Für einen Laien ist es oft schwierig, Verletzungen richtig einzuschätzen. Auf den ersten Blick harmlos erscheinende Schürfwunden können mit inneren Verletzungen oder einer Gehirnerschütterung einhergehen. Da kein Unfall dem anderen gleicht, sollte im Zweifelsfall immer die Bergwacht gerufen werden. In ganz Europa gilt die Notrufnummer 112. Jede Skination hat zusätzlich noch eine weitere Notruf-Nummer, wobei beide Nummern gleich effektiv sind. „Am Telefon gilt es dann noch mal, ruhig und sachlich zu bleiben“, rät die Reiseexpertin. „Dem Notdienst sollten Anrufer die fünf W-Fragen beantworten: Wo befindet sich der Verunglückte, was ist passiert, wie viele Personen sind beteiligt, welche Verletzung liegt vor und wer ruft an?“ Mit diesen Informationen kann die Bergwacht über das weitere Vorgehen entscheiden. „Die Rettung erfolgt insbesondere dann, wenn eine lebensbedrohliche Situation sowie ernste Verletzungen oder Beschwerden vorliegen, und der Verunglückte nicht mehr mobil ist“, erklärt Dreyer. „Das ist beispielsweise der Fall bei stark blutenden Verletzungen, bei mutmaßlichen Mehrfach-Brüchen, bei Bewusstlosigkeit oder bei einem Herzinfarkt.“ Je nach Transport-fähigkeit des Betroffenen und Unwegsamkeit des Geländes erfolgt die Bergung mit dem Akia, einem bootsförmigen Wannen-Schlitten aus Metall, mit einer Gebirgstrage oder dem Helikopter. So übergeben Retter den Verletzten im Tal an den Notdienst oder transportieren ihn auf direktem Weg mit dem Rettungshubschrauber ins nächste Krankenhaus.

    Wer trägt die Rettungskosten?

    Wer die Kosten bei einem Skiunfall trägt, ist abhängig von der Verletzung und dem Unfallort. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Ausland nur die Behandlungskosten nach deutschem Tarif und das meist auch nicht in voller Höhe. „Für den Einsatz der Bergwacht und den Abtransport durch den Akia oder Helikopter kommt die Krankenkasse nicht auf“, erklärt Dreyer. „Verunglückte müssen die Kosten aus eigener Tasche zahlen und diese sind hoch: Eine Hubschrauber-Bergung kann über 5.000 Euro kosten.“ Deshalb raten Verbraucherschützer zu einer privaten Reisekrankenversicherung. Dabei gilt beim Abschluss darauf zu achten, in welchen Ländern die Versicherung greift und dass die im Notfall anfallenden Such-, Bergungs-, und Rettungskosten sowie die ärztlichen Heilbehandlungen und der Rücktransport abgedeckt sind.

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Destinationen

  • Albstadt

    Das „Penthouse der Schwaben“ liegt auf dem Hochplateau der Schwäbischen Alb im Süden Baden-Württembergs. Das Landschaftsbild rund um die weitläufige 45.000 Einwohner-Stadt ist vor allem vom markanten Albtrauf geprägt, der die Albhochfläche vom tiefer liegenden Albvorland trennt. Die Region ist geprägt von atemberaubenden Aussichten, schroffen Felsformationen, typischen Wacholderheiden und lichtdurchfluteten Buchenwäldern – beste Voraussetzungen für Outdoor-Fans! Im Sommer geht es für Naturliebhaber, Aktivurlauber und Familien auf elf vom Deutschen Wanderinstitut ausgezeichneten Premiumwegen, den sogenannten Traufgängen, durch die abwechslungsreiche Natur. Die Routen sind zwischen 3,5 und 17 Kilometer lang und lassen sich in Tages- oder Mehrtagestouren einteilen. Die Traufgänge-Gastgeber laden am Wegesrand zu einer Vesperpause ein und verwöhnen ihre Gäste mit traditionell schwäbischer Küche. Das ausgewiesene Mountainbike-Streckennetz mit anspruchsvollen Singletrails, der Bikepark Albstadt und zahlreiche Highlight-Veranstaltungen wie der Albstadt-Bike-Marathon machen Albstadt im Sommer zu einem Hotspot für Mountainbiker. Auf insgesamt vier MTB-Touren und rund 120 Kilometern fühlen sich sowohl Biker-Neulinge als auch MTB-Profis wohl. In der kalten Jahreszeit warten zwei prämierte Wintertraufgänge, mit Flutlicht ausgestattete Liftanlagen sowie ein ausgedehntes Loipennetz auf Schneesportler. Zahlreiche Veranstaltungen wie die Literaturtage, der Band-Sommer oder spezielle Kulinarik-Themenwochen runden das vielseitige Angebot für Gäste und Einheimische ab. Weitere Informationen unter www.albstadt-tourimus.de.

  • Ferienregion Fichtelgebirge

    Die Ferienregion Fichtelgebirge liegt in Oberfranken/Nordbayern und reicht von Bayreuth im Westen bis zur tschechischen Grenze im Osten, im Norden bis nach Hof und im Süden bis nach Waldsassen in die nördliche Oberpfalz. Das wald- und gesteinsreiche Fichtelgebirge erhebt sich hufeisenförmig auf bis zu 1.000 Meter und gilt als eine der schneesichersten Landschaften Deutschlands. Der Ochsenkopf lockt ganzjährig Urlauber in das beliebte Natur- und Aktivgebiet. Entlang des Fränkischen Gebirgswanderwegs sowie dem Mainradwanderweg erstreckt sich die unberührte Natur und Felsenlandschaft des Geoparks Bayern-Böhmen. Kulturliebhabern ist die Region insbesondere durch die jährlich stattfindenden Wagner- und Luisenburg-Festspiele bekannt. Genussreisende werden verwöhnt mit lokalen Speisen wie Sauerbraten mit Lebkuchensoße oder mit Kräuterspezialitäten von den Partnern des Vereins essbares fichtelgebirge. Entlang der Porzellanstraße geben renommierte Hersteller wie Rosenthal und Hutschenreuther Einblicke in die lange Tradition der Porzellanherstellung und bieten hochwertiges Porzellan im Direktverkauf. www.fichtelgebirge.bayern
  • Pfronten

    Ideal am Fuße der Allgäuer und Tiroler Alpen gelegen, erstreckt sich Pfronten mit seinen 13 Ortsteilen über drei Höhenlagen und öffnet somit das Tor zu einer der schönsten und bedeutendsten Landschaften Europas. Umgeben von Burgen und Schlössern – darunter auch die bekannten Bauwerke Neuschwanstein und Linderhof – wirkt die Region mit ihren zahlreichen Seen, Flüssen, Wiesen und Wäldern, sowie Deutschlands höchstgelegene Burgruine Falkenstein selbst wie ein groß angelegter Schlosspark. Outdoor-Freunde und -Neulinge erkunden die umliegende Berg- und Talwelt auf verschiedenen Wander-, Rad- und Themenwegen: Sei es nun mit etwas Starthilfe durch die Breitenbergbahn, die auf den 1.838 Meter hohen Hausberg fährt, oder zu Fuß direkt auf die Gipfel der Region. Mit den zahlreichen Erlebnispaketen geht es in Pfronten gemeinsam mit ausgebildeten Tourguides sowohl im Sommer wie auch Winter raus in die Natur. Neben der spektakulären Kulisse erwartet Urlauber eine leckere, traditionelle Küche und ein authentisches Allgäuer Lebensgefühl. Kulturinteressierte erfahren auf der Ortswanderung „Pfronten früher und heute“, bei der jährlichen Pfrontener Viehscheid oder auf dem Trachtenmarkt alles über die Traditionen Pfrontens. Im sogenannten „Kreativstadel“ üben sie sich auch in alten Handarbeitskünsten wie Filzen und Glasperlendrehen. Übernachtet wird in exklusiven Hütten-Suiten, im selbstgebauten Iglu, direkt an der Felswand oder in urigen Gasthöfen. Die Pfronten Outdoor-App ist optimaler Wegbegleiter mit beweglicher Karte zur Offlinenutzung und einer Auswahl an den schönsten Berghütten, Sehenswürdigkeiten, Tourenvorschlägen sowie verschiedener Erlebnisangebote mit den Outdoor-Experten. www.pfronten.de

Veranstalter

  • Katla Travel GmbH

    Die Katla Travel GmbH ist ein auf Islandreisen spezialisierter Reiseveranstalter mit Sitz in München. Gemeinsam mit zwei Dependancen in Island erstellt das deutsch-isländische Team seit 25 Jahren für den deutschsprachigen Markt individuelle Natur- und Aktivreisen sowie Familienurlaube und einzigartige Gruppentouren auf die Vulkaninsel im Atlantik. Neben der klassischen Gruppenrundreise schafft Katla Travel nachhaltige Reiseerlebnisse für Individualreisende und Familien ins „Land der Vielfalt & Gegensätze“, egal ob mit dem Mietwagen, im Hotel oder im Ferienhaus. Außerdem bietet der isländische Reiseveranstalter zusätzlich Touren nach Grönland an. Getreu dem Motto „Dein schönes Island“ kreieren die Berater rund um die beiden Geschäftsführerinnen Júlía Sigursteinsdóttir und Susan Stefanski auch Hochzeits- sowie Städtereisen und haben zudem für Natur- und Pferdeliebhaber, Sport- und Wanderbegeisterte ausgefeilte Touren parat. Katla Travel legt großen Wert auf einen schonenden Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt der nordatlantischen Insel, welcher durch eine intensive Reiseplanung und eine umweltverträgliche Reiseroute gewährleistet wird. www.katla-travel.is

piroth.kommunikation

  • piroth.kommunikation

    piroth.kommunikation ist eine PR- und Marketing-Agentur spezialisiert auf die Tourismusbranche. Mit Begeisterung und Kreativität planen und realisieren wir strategische PR- und Marketing-Maßnahmen für Destinationen, Hotels, Ferienhausanbieter, Reiseveranstalter, touristische Internetportale, etc. Als kompetenter Partner stellen wir für Sie die benötigten Branchenkontakte her, bringen Sie auf den Markt, steigern Ihren Bekanntheitsgrad, pflegen Ihr Image und erhöhen den Absatz Ihres Produktes in den deutschsprachigen Märkten sowie Benelux und Italien. Je nach Zielsetzung beraten wir Sie bei der konzeptionellen Entwicklung Ihres Produktes, erstellen individuelle Servicepakete und ermitteln gemeinsam den optimalen Einsatz Ihres Budgets.
    → Wertschöpfung steigern durch zielorientierte Kommunikation
    www.piroth-kommunikation.com
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  • Tipps rund um Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe

    Unfall auf der Skipiste?

    München, 18. Dezember 2019

    Pistenspaß, rasante Abfahrten und weißes Bergpanorama – dank schneereicher Tage sind die ersten Skigebiete rund um die Stubaier Alpen in Südtirol sowie einige Pisten in Österreich und der Schweiz dieses Jahr bereits vorzeitig in die Skisaison gestartet. Damit beginnt für Freunde des Skisports nicht nur die schönste Zeit des Jahres, sondern auch die Hochsaison für Bergwacht und Sanitäter. Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Unfälle auf den Skipisten. So kam es laut Erhebungen der statistischen Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) in der Saison 2018/2019 zu rund 45.000 Unfällen bei deutschen Skifahrern, was einen Anstieg um etwa 4,6 Prozent im Vergleich zur Vorsaison bedeutet. Mit welchen Erste-Hilfe-Maßnahmen sich Helfer bei einem Ski-Unglück richtig verhalten, wann eine Bergrettung hinzugezogen werden sollte und wer für die Kosten aufkommt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Hilfe: Das ist zu tun

    Egal, ob Unfallbeteiligter oder nur Zeuge – auf der Piste ist eine schnelle Erste Hilfe das A und O. In erster Linie gilt für alle Betroffenen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Um weitere Folge-Unfälle zu vermeiden und andere Fahrer zu warnen, sollten Helfer zunächst die Unfallstelle absichern, indem sie Ski und Stöcke um den Verunglückten in Kreuzform hangaufwärts in den Schnee stecken. „Danach geht es an die Erste Hilfe“, so Dreyer. „Ist die Person bei Bewusstsein und atmet? Wo tut es weh? Können alle Gliedmaßen bewegt werden? Diese Fragen sollten zuerst geklärt werden, um sich einen Überblick über den Ernst der Lage zu verschaffen.“ Im Zweifelsfall sowie natürlich in schweren Notsituationen muss sofort die Bergrettung informiert werden. Danach bringen Helfer den Verunfallten idealerweise in eine bequeme Lage und versuchen, ihm eine textile Unterlage zu verschaffen, um ihn vor Unterkühlung zu schützen. Ganz wichtig: Klagt der Verletze über taube Beine oder Arme, ist es essentiell, ihn nicht zu bewegen oder aufzusetzen, denn eine falsche Bewegung kann bei Wirbel- und Kopfverletzungen fatale gesundheitliche Folgen haben. Wenn keine regelmäßige Atmung festgestellt wird, müssen sofort lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassage mit Beatmung eingeleitet werden. Übrigens: Unfallzeugen sind rechtlich dazu verpflichtet zu helfen, ansonsten begehen sie, wie im Straßenverkehr auch, Fahrerflucht – und das ist strafbar.

    Bergrettung: ja oder nein?

    Für einen Laien ist es oft schwierig, Verletzungen richtig einzuschätzen. Auf den ersten Blick harmlos erscheinende Schürfwunden können mit inneren Verletzungen oder einer Gehirnerschütterung einhergehen. Da kein Unfall dem anderen gleicht, sollte im Zweifelsfall immer die Bergwacht gerufen werden. In ganz Europa gilt die Notrufnummer 112. Jede Skination hat zusätzlich noch eine weitere Notruf-Nummer, wobei beide Nummern gleich effektiv sind. „Am Telefon gilt es dann noch mal, ruhig und sachlich zu bleiben“, rät die Reiseexpertin. „Dem Notdienst sollten Anrufer die fünf W-Fragen beantworten: Wo befindet sich der Verunglückte, was ist passiert, wie viele Personen sind beteiligt, welche Verletzung liegt vor und wer ruft an?“ Mit diesen Informationen kann die Bergwacht über das weitere Vorgehen entscheiden. „Die Rettung erfolgt insbesondere dann, wenn eine lebensbedrohliche Situation sowie ernste Verletzungen oder Beschwerden vorliegen, und der Verunglückte nicht mehr mobil ist“, erklärt Dreyer. „Das ist beispielsweise der Fall bei stark blutenden Verletzungen, bei mutmaßlichen Mehrfach-Brüchen, bei Bewusstlosigkeit oder bei einem Herzinfarkt.“ Je nach Transport-fähigkeit des Betroffenen und Unwegsamkeit des Geländes erfolgt die Bergung mit dem Akia, einem bootsförmigen Wannen-Schlitten aus Metall, mit einer Gebirgstrage oder dem Helikopter. So übergeben Retter den Verletzten im Tal an den Notdienst oder transportieren ihn auf direktem Weg mit dem Rettungshubschrauber ins nächste Krankenhaus.

    Wer trägt die Rettungskosten?

    Wer die Kosten bei einem Skiunfall trägt, ist abhängig von der Verletzung und dem Unfallort. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Ausland nur die Behandlungskosten nach deutschem Tarif und das meist auch nicht in voller Höhe. „Für den Einsatz der Bergwacht und den Abtransport durch den Akia oder Helikopter kommt die Krankenkasse nicht auf“, erklärt Dreyer. „Verunglückte müssen die Kosten aus eigener Tasche zahlen und diese sind hoch: Eine Hubschrauber-Bergung kann über 5.000 Euro kosten.“ Deshalb raten Verbraucherschützer zu einer privaten Reisekrankenversicherung. Dabei gilt beim Abschluss darauf zu achten, in welchen Ländern die Versicherung greift und dass die im Notfall anfallenden Such-, Bergungs-, und Rettungskosten sowie die ärztlichen Heilbehandlungen und der Rücktransport abgedeckt sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

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