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Aktuelle Medien-Informationen

  • Schullandheim, Studienreise & Skilager

    Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen

    , 12. September 2017

    Von der Abschlussfahrt nach Spanien über das Skilager in Österreich bis hin zur Klassenfahrt nach Prag oder Amsterdam – während sich Schüler auf die Reisezeit mit ihren Klassenkameraden freuen, sind bei Eltern meist noch viele Fragen offen. Die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer hat die Antworten und gibt wertvolle Tipps für die Vorbereitung.


    1.   
    Muss mein Kind mit auf die Klassenfahrt?

    Ob aus gesundheitlichen, finanziellen oder religiösen Bedenken – es gibt einige Gründe, weshalb es Eltern lieber wäre, ihre Kinder nicht mit auf die Klassenfahrt zu schicken. „In den Schulordnungen ist verankert, dass es sich bei einer Klassenfahrt um eine Schulveranstaltung handelt“, weiß Dreyer. Daher wird eine Teilnahme der Schüler grundsätzlich vorausgesetzt. Dennoch darf und kann niemand dazu gezwungen werden, gegen seinen Willen mit auf die Reise geschickt zu werden. „Eltern sollten allerdings daran denken, dass die Erlebnisse während der Klassenfahrt zum einen sehr förderlich für die Klassengemeinschaft sein können“, so die ERV-Reiseexpertin. „Zum anderen haben die Kleinen dadurch die Möglichkeit ihre sozialen Fähigkeiten, wie etwa ihre Selbstständigkeit und die Offenheit anderen gegenüber zu verbessern.“ Eltern sollten eine Teilnahme zum Wohle der Kinder daher nicht von vornherein ausschließen.

    2.    Ist mein Kind ausreichend versichert?

    Bei Klassenfahrten, die von der Schule aus organisiert sind, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Verletzt sich ein Kind beispielsweise während einer gemeinsamen Wanderung, werden die Kosten hierfür übernommen. Sinnvoll ist dennoch der Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung. „Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nämlich nicht so umfangreich, wie der einer privaten Reise-Krankenversicherung. Er greift – im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung – nur bei einem Unfall, nicht bei einer Erkrankung“, weiß Dreyer. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen nur bis zu einer bestimmten Höhe und bei festgelegten Vertragsärzten übernimmt. In manchen Ländern, zum Beispiel in den USA, zahlt sie gar nicht. „Selbst in Ländern wie Österreich oder Italien entstehen aber häufig höhere Kosten, welche die gesetzlich Versicherten dann selbst zahlen müssen“, erklärt Dreyer. Ein weiterer Vorteil der privaten Reise-Krankenversicherung, zu der auch Verbraucherschützer raten, ist der darin enthaltene Krankenrücktransport, den gesetzliche Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernehmen. Kann ein Schüler die Reise erst gar nicht antreten, beispielsweise aufgrund eines Magen-Darm-Virus, ersetzt eine Reiserücktritts-Versicherung die trotzdem anfallenden Kosten. „Wichtig zu wissen für Eltern und Lehrer ist, dass es für Klassenfahrten spezielle Gruppenreiseversicherungen inklusive Reiserücktritts- und Reise-Krankenversicherung gibt“, so die ERV-Reiseexpertin. „Für Eltern empfiehlt es sich daher vor der geplanten Tour mit dem zuständigen Lehrer über die Versicherungsmöglichkeiten zu sprechen.“

    3.    Wie hoch dürfen die Kosten für eine Klassenfahrt maximal sein?

    In den Verordnungen gibt es keine klaren Angaben über den Höchstbetrag einer Klassenfahrt. „Zumutbar“ müssen die Kosten für alle sein. „Dennoch ist erwiesen, dass die Fahrten immer teurer werden. Schon alleine, weil dabei zunehmend weite Strecken zurückgelegt werden“, erklärt Dreyer. Wichtig ist demnach, dass die Reise früh genug angekündigt wird. Dadurch haben Eltern die Möglichkeit die Kosten gegebenenfalls anzusparen oder entsprechende Fördermittel zu beantragen. „Eltern sollten aber auch nicht davor zurückschrecken, bei einem Elternabend die Problematik anzusprechen“, rät die Reiseexpertin. „Meistens geht es anderen ähnlich und man kann so gemeinsam für ein kostengünstigeres Reiseziel plädieren.“

    4.    Darf der Lehrer verbieten, Handys oder Smartphones mitzunehmen?

    Vor der Abreise legen Lehrer bestimmte Regeln fest, um ein möglichst harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Dazu kann und darf auch ein Handyverbot gehören. „Smartphone, Tablet & Co. zu Hause zu lassen, hat zwei Vorteile“, weiß Dreyer. „Einerseits sind die Schüler nicht abgelenkt und können sich voll und ganz auf die Pflege der Klassengemeinschaft konzentrieren. Andererseits sollen die Kinder durch eine Klassenfahrt selbständiger werden. Regelmäßige Anrufe der Eltern sind dem nicht gerade dienlich.“ Eltern dürfen natürlich dennoch Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen. Ein Anruf bei der Unterkunft oder beim Lehrer ist im Bedarfsfall in Ordnung, solange sich die Anzahl der Anrufe in Grenzen hält. Schließlich soll der reibungslose Verlauf der Klassenfahrt nicht beeinträchtigt werden.

    5.    Wie viel Taschengeld gebe ich meinen Kleinen mit?

    Wie hoch das Taschengeld für eine Klassenfahrt ausfallen sollte, hängt zum einen vom Alter des Schülers und dem Reiseziel ab. Zum anderen sollten Eltern aber auch darauf achten, welche „versteckten Kosten“ die Reise beinhaltet. „Mama oder Papa sollten im Vorhinein klären, ob zum Reisepreis noch weitere Kosten, wie Eintritte oder Fahrkarten, dazu kommen“, rät Dreyer. Dies wird in der Regel auch vorab auf einer Informationsveranstaltung zur Klassenfahrt geklärt. „Grundsätzlich sollte das Taschengeld für kleinere Annehmlichkeiten, wie Süßigkeiten, dienen. Deshalb dürfte je nach Altersstufe ein geringer zweistelliger Bereich ausreichen.“

     

Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen • Medien-Informationen

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Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen • Hintergrundtexte

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Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen • Story Lines

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Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen • Pressestimmen

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Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen • Bilder

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Thema: Service
  • Schullandheim, Studienreise & Skilager

    Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen

    , 12. September 2017

    Von der Abschlussfahrt nach Spanien über das Skilager in Österreich bis hin zur Klassenfahrt nach Prag oder Amsterdam – während sich Schüler auf die Reisezeit mit ihren Klassenkameraden freuen, sind bei Eltern meist noch viele Fragen offen. Die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer hat die Antworten und gibt wertvolle Tipps für die Vorbereitung.


    1.   
    Muss mein Kind mit auf die Klassenfahrt?

    Ob aus gesundheitlichen, finanziellen oder religiösen Bedenken – es gibt einige Gründe, weshalb es Eltern lieber wäre, ihre Kinder nicht mit auf die Klassenfahrt zu schicken. „In den Schulordnungen ist verankert, dass es sich bei einer Klassenfahrt um eine Schulveranstaltung handelt“, weiß Dreyer. Daher wird eine Teilnahme der Schüler grundsätzlich vorausgesetzt. Dennoch darf und kann niemand dazu gezwungen werden, gegen seinen Willen mit auf die Reise geschickt zu werden. „Eltern sollten allerdings daran denken, dass die Erlebnisse während der Klassenfahrt zum einen sehr förderlich für die Klassengemeinschaft sein können“, so die ERV-Reiseexpertin. „Zum anderen haben die Kleinen dadurch die Möglichkeit ihre sozialen Fähigkeiten, wie etwa ihre Selbstständigkeit und die Offenheit anderen gegenüber zu verbessern.“ Eltern sollten eine Teilnahme zum Wohle der Kinder daher nicht von vornherein ausschließen.

    2.    Ist mein Kind ausreichend versichert?

    Bei Klassenfahrten, die von der Schule aus organisiert sind, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Verletzt sich ein Kind beispielsweise während einer gemeinsamen Wanderung, werden die Kosten hierfür übernommen. Sinnvoll ist dennoch der Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung. „Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nämlich nicht so umfangreich, wie der einer privaten Reise-Krankenversicherung. Er greift – im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung – nur bei einem Unfall, nicht bei einer Erkrankung“, weiß Dreyer. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen nur bis zu einer bestimmten Höhe und bei festgelegten Vertragsärzten übernimmt. In manchen Ländern, zum Beispiel in den USA, zahlt sie gar nicht. „Selbst in Ländern wie Österreich oder Italien entstehen aber häufig höhere Kosten, welche die gesetzlich Versicherten dann selbst zahlen müssen“, erklärt Dreyer. Ein weiterer Vorteil der privaten Reise-Krankenversicherung, zu der auch Verbraucherschützer raten, ist der darin enthaltene Krankenrücktransport, den gesetzliche Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernehmen. Kann ein Schüler die Reise erst gar nicht antreten, beispielsweise aufgrund eines Magen-Darm-Virus, ersetzt eine Reiserücktritts-Versicherung die trotzdem anfallenden Kosten. „Wichtig zu wissen für Eltern und Lehrer ist, dass es für Klassenfahrten spezielle Gruppenreiseversicherungen inklusive Reiserücktritts- und Reise-Krankenversicherung gibt“, so die ERV-Reiseexpertin. „Für Eltern empfiehlt es sich daher vor der geplanten Tour mit dem zuständigen Lehrer über die Versicherungsmöglichkeiten zu sprechen.“

    3.    Wie hoch dürfen die Kosten für eine Klassenfahrt maximal sein?

    In den Verordnungen gibt es keine klaren Angaben über den Höchstbetrag einer Klassenfahrt. „Zumutbar“ müssen die Kosten für alle sein. „Dennoch ist erwiesen, dass die Fahrten immer teurer werden. Schon alleine, weil dabei zunehmend weite Strecken zurückgelegt werden“, erklärt Dreyer. Wichtig ist demnach, dass die Reise früh genug angekündigt wird. Dadurch haben Eltern die Möglichkeit die Kosten gegebenenfalls anzusparen oder entsprechende Fördermittel zu beantragen. „Eltern sollten aber auch nicht davor zurückschrecken, bei einem Elternabend die Problematik anzusprechen“, rät die Reiseexpertin. „Meistens geht es anderen ähnlich und man kann so gemeinsam für ein kostengünstigeres Reiseziel plädieren.“

    4.    Darf der Lehrer verbieten, Handys oder Smartphones mitzunehmen?

    Vor der Abreise legen Lehrer bestimmte Regeln fest, um ein möglichst harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Dazu kann und darf auch ein Handyverbot gehören. „Smartphone, Tablet & Co. zu Hause zu lassen, hat zwei Vorteile“, weiß Dreyer. „Einerseits sind die Schüler nicht abgelenkt und können sich voll und ganz auf die Pflege der Klassengemeinschaft konzentrieren. Andererseits sollen die Kinder durch eine Klassenfahrt selbständiger werden. Regelmäßige Anrufe der Eltern sind dem nicht gerade dienlich.“ Eltern dürfen natürlich dennoch Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen. Ein Anruf bei der Unterkunft oder beim Lehrer ist im Bedarfsfall in Ordnung, solange sich die Anzahl der Anrufe in Grenzen hält. Schließlich soll der reibungslose Verlauf der Klassenfahrt nicht beeinträchtigt werden.

    5.    Wie viel Taschengeld gebe ich meinen Kleinen mit?

    Wie hoch das Taschengeld für eine Klassenfahrt ausfallen sollte, hängt zum einen vom Alter des Schülers und dem Reiseziel ab. Zum anderen sollten Eltern aber auch darauf achten, welche „versteckten Kosten“ die Reise beinhaltet. „Mama oder Papa sollten im Vorhinein klären, ob zum Reisepreis noch weitere Kosten, wie Eintritte oder Fahrkarten, dazu kommen“, rät Dreyer. Dies wird in der Regel auch vorab auf einer Informationsveranstaltung zur Klassenfahrt geklärt. „Grundsätzlich sollte das Taschengeld für kleinere Annehmlichkeiten, wie Süßigkeiten, dienen. Deshalb dürfte je nach Altersstufe ein geringer zweistelliger Bereich ausreichen.“

     

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Destinationen

  • Albstadt

    Das „Penthouse der Schwaben“ liegt auf dem Hochplateau der Schwäbischen Alb im Süden Baden-Württembergs. Das Landschaftsbild rund um die weitläufige 45.000 Einwohner-Stadt ist vor allem vom markanten Albtrauf geprägt, der die Albhochfläche vom tiefer liegenden Albvorland trennt. Die Region ist geprägt von atemberaubenden Aussichten, schroffen Felsformationen, typischen Wacholderheiden und lichtdurchfluteten Buchenwäldern – beste Voraussetzungen für Outdoor-Fans! Im Sommer geht es für Naturliebhaber, Aktivurlauber und Familien auf elf vom Deutschen Wanderinstitut ausgezeichneten Premiumwegen, den sogenannten Traufgängen, durch die abwechslungsreiche Natur. Die Routen sind zwischen 3,5 und 17 Kilometer lang und lassen sich in Tages- oder Mehrtagestouren einteilen. Die Traufgänge-Gastgeber laden am Wegesrand zu einer Vesperpause ein und verwöhnen ihre Gäste mit traditionell schwäbischer Küche. Das ausgewiesene Mountainbike-Streckennetz mit anspruchsvollen Singletrails, der Bikepark Albstadt und zahlreiche Highlight-Veranstaltungen wie der Albstadt-Bike-Marathon machen Albstadt im Sommer zu einem Hotspot für Mountainbiker. Auf insgesamt vier MTB-Touren und rund 120 Kilometern fühlen sich sowohl Biker-Neulinge als auch MTB-Profis wohl. In der kalten Jahreszeit warten zwei prämierte Wintertraufgänge, mit Flutlicht ausgestattete Liftanlagen sowie ein ausgedehntes Loipennetz auf Schneesportler. Zahlreiche Veranstaltungen wie die Literaturtage, der Band-Sommer oder spezielle Kulinarik-Themenwochen runden das vielseitige Angebot für Gäste und Einheimische ab. Weitere Informationen unter www.albstadt-tourimus.de.

  • Ferienregion Fichtelgebirge

    Die Ferienregion Fichtelgebirge liegt in Oberfranken/Nordbayern und reicht von Bayreuth im Westen bis zur tschechischen Grenze im Osten, im Norden bis nach Hof und im Süden bis nach Waldsassen in die nördliche Oberpfalz. Das wald- und gesteinsreiche Fichtelgebirge erhebt sich hufeisenförmig auf bis zu 1.000 Meter und gilt als eine der schneesichersten Landschaften Deutschlands. Der Ochsenkopf lockt ganzjährig Urlauber in das beliebte Natur- und Aktivgebiet. Entlang des Fränkischen Gebirgswanderwegs sowie dem Mainradwanderweg erstreckt sich die unberührte Natur und Felsenlandschaft des Geoparks Bayern-Böhmen. Kulturliebhabern ist die Region insbesondere durch die jährlich stattfindenden Wagner- und Luisenburg-Festspiele bekannt. Genussreisende werden verwöhnt mit lokalen Speisen wie Sauerbraten mit Lebkuchensoße oder mit Kräuterspezialitäten von den Partnern des Vereins essbares fichtelgebirge. Entlang der Porzellanstraße geben renommierte Hersteller wie Rosenthal und Hutschenreuther Einblicke in die lange Tradition der Porzellanherstellung und bieten hochwertiges Porzellan im Direktverkauf. www.fichtelgebirge.bayern
  • Pfronten

    Ideal am Fuße der Allgäuer und Tiroler Alpen gelegen, erstreckt sich Pfronten mit seinen 13 Ortsteilen über drei Höhenlagen und öffnet somit das Tor zu einer der schönsten und bedeutendsten Landschaften Europas. Umgeben von Burgen und Schlössern – darunter auch die bekannten Bauwerke Neuschwanstein und Linderhof – wirkt die Region mit ihren zahlreichen Seen, Flüssen, Wiesen und Wäldern, sowie Deutschlands höchstgelegene Burgruine Falkenstein selbst wie ein groß angelegter Schlosspark. Outdoor-Freunde und -Neulinge erkunden die umliegende Berg- und Talwelt auf verschiedenen Wander-, Rad- und Themenwegen: Sei es nun mit etwas Starthilfe durch die Breitenbergbahn, die auf den 1.838 Meter hohen Hausberg fährt, oder zu Fuß direkt auf die Gipfel der Region. Mit den zahlreichen Erlebnispaketen geht es in Pfronten gemeinsam mit ausgebildeten Tourguides sowohl im Sommer wie auch Winter raus in die Natur. Neben der spektakulären Kulisse erwartet Urlauber eine leckere, traditionelle Küche und ein authentisches Allgäuer Lebensgefühl. Kulturinteressierte erfahren auf der Ortswanderung „Pfronten früher und heute“, bei der jährlichen Pfrontener Viehscheid oder auf dem Trachtenmarkt alles über die Traditionen Pfrontens. Im sogenannten „Kreativstadel“ üben sie sich auch in alten Handarbeitskünsten wie Filzen und Glasperlendrehen. Übernachtet wird in exklusiven Hütten-Suiten, im selbstgebauten Iglu, direkt an der Felswand oder in urigen Gasthöfen. Die Pfronten Outdoor-App ist optimaler Wegbegleiter mit beweglicher Karte zur Offlinenutzung und einer Auswahl an den schönsten Berghütten, Sehenswürdigkeiten, Tourenvorschlägen sowie verschiedener Erlebnisangebote mit den Outdoor-Experten. www.pfronten.de

Veranstalter

  • Katla Travel GmbH

    Die Katla Travel GmbH ist ein auf Islandreisen spezialisierter Reiseveranstalter mit Sitz in München. Gemeinsam mit zwei Dependancen in Island erstellt das deutsch-isländische Team seit 25 Jahren für den deutschsprachigen Markt individuelle Natur- und Aktivreisen sowie Familienurlaube und einzigartige Gruppentouren auf die Vulkaninsel im Atlantik. Neben der klassischen Gruppenrundreise schafft Katla Travel nachhaltige Reiseerlebnisse für Individualreisende und Familien ins „Land der Vielfalt & Gegensätze“, egal ob mit dem Mietwagen, im Hotel oder im Ferienhaus. Außerdem bietet der isländische Reiseveranstalter zusätzlich Touren nach Grönland an. Getreu dem Motto „Dein schönes Island“ kreieren die Berater rund um die beiden Geschäftsführerinnen Júlía Sigursteinsdóttir und Susan Stefanski auch Hochzeits- sowie Städtereisen und haben zudem für Natur- und Pferdeliebhaber, Sport- und Wanderbegeisterte ausgefeilte Touren parat. Katla Travel legt großen Wert auf einen schonenden Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt der nordatlantischen Insel, welcher durch eine intensive Reiseplanung und eine umweltverträgliche Reiseroute gewährleistet wird. www.katla-travel.is

piroth.kommunikation

  • piroth.kommunikation

    piroth.kommunikation ist eine PR- und Marketing-Agentur spezialisiert auf die Tourismusbranche. Mit Begeisterung und Kreativität planen und realisieren wir strategische PR- und Marketing-Maßnahmen für Destinationen, Hotels, Ferienhausanbieter, Reiseveranstalter, touristische Internetportale, etc. Als kompetenter Partner stellen wir für Sie die benötigten Branchenkontakte her, bringen Sie auf den Markt, steigern Ihren Bekanntheitsgrad, pflegen Ihr Image und erhöhen den Absatz Ihres Produktes in den deutschsprachigen Märkten sowie Benelux und Italien. Je nach Zielsetzung beraten wir Sie bei der konzeptionellen Entwicklung Ihres Produktes, erstellen individuelle Servicepakete und ermitteln gemeinsam den optimalen Einsatz Ihres Budgets.
    → Wertschöpfung steigern durch zielorientierte Kommunikation
    www.piroth-kommunikation.com
Medien-Informationen  
  • Schullandheim, Studienreise & Skilager

    Was Eltern fragen, wenn die „Kleinen“ auf Tour gehen

    , 12. September 2017

    Von der Abschlussfahrt nach Spanien über das Skilager in Österreich bis hin zur Klassenfahrt nach Prag oder Amsterdam – während sich Schüler auf die Reisezeit mit ihren Klassenkameraden freuen, sind bei Eltern meist noch viele Fragen offen. Die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer hat die Antworten und gibt wertvolle Tipps für die Vorbereitung.


    1.   
    Muss mein Kind mit auf die Klassenfahrt?

    Ob aus gesundheitlichen, finanziellen oder religiösen Bedenken – es gibt einige Gründe, weshalb es Eltern lieber wäre, ihre Kinder nicht mit auf die Klassenfahrt zu schicken. „In den Schulordnungen ist verankert, dass es sich bei einer Klassenfahrt um eine Schulveranstaltung handelt“, weiß Dreyer. Daher wird eine Teilnahme der Schüler grundsätzlich vorausgesetzt. Dennoch darf und kann niemand dazu gezwungen werden, gegen seinen Willen mit auf die Reise geschickt zu werden. „Eltern sollten allerdings daran denken, dass die Erlebnisse während der Klassenfahrt zum einen sehr förderlich für die Klassengemeinschaft sein können“, so die ERV-Reiseexpertin. „Zum anderen haben die Kleinen dadurch die Möglichkeit ihre sozialen Fähigkeiten, wie etwa ihre Selbstständigkeit und die Offenheit anderen gegenüber zu verbessern.“ Eltern sollten eine Teilnahme zum Wohle der Kinder daher nicht von vornherein ausschließen.

    2.    Ist mein Kind ausreichend versichert?

    Bei Klassenfahrten, die von der Schule aus organisiert sind, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Verletzt sich ein Kind beispielsweise während einer gemeinsamen Wanderung, werden die Kosten hierfür übernommen. Sinnvoll ist dennoch der Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung. „Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nämlich nicht so umfangreich, wie der einer privaten Reise-Krankenversicherung. Er greift – im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung – nur bei einem Unfall, nicht bei einer Erkrankung“, weiß Dreyer. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen nur bis zu einer bestimmten Höhe und bei festgelegten Vertragsärzten übernimmt. In manchen Ländern, zum Beispiel in den USA, zahlt sie gar nicht. „Selbst in Ländern wie Österreich oder Italien entstehen aber häufig höhere Kosten, welche die gesetzlich Versicherten dann selbst zahlen müssen“, erklärt Dreyer. Ein weiterer Vorteil der privaten Reise-Krankenversicherung, zu der auch Verbraucherschützer raten, ist der darin enthaltene Krankenrücktransport, den gesetzliche Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernehmen. Kann ein Schüler die Reise erst gar nicht antreten, beispielsweise aufgrund eines Magen-Darm-Virus, ersetzt eine Reiserücktritts-Versicherung die trotzdem anfallenden Kosten. „Wichtig zu wissen für Eltern und Lehrer ist, dass es für Klassenfahrten spezielle Gruppenreiseversicherungen inklusive Reiserücktritts- und Reise-Krankenversicherung gibt“, so die ERV-Reiseexpertin. „Für Eltern empfiehlt es sich daher vor der geplanten Tour mit dem zuständigen Lehrer über die Versicherungsmöglichkeiten zu sprechen.“

    3.    Wie hoch dürfen die Kosten für eine Klassenfahrt maximal sein?

    In den Verordnungen gibt es keine klaren Angaben über den Höchstbetrag einer Klassenfahrt. „Zumutbar“ müssen die Kosten für alle sein. „Dennoch ist erwiesen, dass die Fahrten immer teurer werden. Schon alleine, weil dabei zunehmend weite Strecken zurückgelegt werden“, erklärt Dreyer. Wichtig ist demnach, dass die Reise früh genug angekündigt wird. Dadurch haben Eltern die Möglichkeit die Kosten gegebenenfalls anzusparen oder entsprechende Fördermittel zu beantragen. „Eltern sollten aber auch nicht davor zurückschrecken, bei einem Elternabend die Problematik anzusprechen“, rät die Reiseexpertin. „Meistens geht es anderen ähnlich und man kann so gemeinsam für ein kostengünstigeres Reiseziel plädieren.“

    4.    Darf der Lehrer verbieten, Handys oder Smartphones mitzunehmen?

    Vor der Abreise legen Lehrer bestimmte Regeln fest, um ein möglichst harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Dazu kann und darf auch ein Handyverbot gehören. „Smartphone, Tablet & Co. zu Hause zu lassen, hat zwei Vorteile“, weiß Dreyer. „Einerseits sind die Schüler nicht abgelenkt und können sich voll und ganz auf die Pflege der Klassengemeinschaft konzentrieren. Andererseits sollen die Kinder durch eine Klassenfahrt selbständiger werden. Regelmäßige Anrufe der Eltern sind dem nicht gerade dienlich.“ Eltern dürfen natürlich dennoch Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen. Ein Anruf bei der Unterkunft oder beim Lehrer ist im Bedarfsfall in Ordnung, solange sich die Anzahl der Anrufe in Grenzen hält. Schließlich soll der reibungslose Verlauf der Klassenfahrt nicht beeinträchtigt werden.

    5.    Wie viel Taschengeld gebe ich meinen Kleinen mit?

    Wie hoch das Taschengeld für eine Klassenfahrt ausfallen sollte, hängt zum einen vom Alter des Schülers und dem Reiseziel ab. Zum anderen sollten Eltern aber auch darauf achten, welche „versteckten Kosten“ die Reise beinhaltet. „Mama oder Papa sollten im Vorhinein klären, ob zum Reisepreis noch weitere Kosten, wie Eintritte oder Fahrkarten, dazu kommen“, rät Dreyer. Dies wird in der Regel auch vorab auf einer Informationsveranstaltung zur Klassenfahrt geklärt. „Grundsätzlich sollte das Taschengeld für kleinere Annehmlichkeiten, wie Süßigkeiten, dienen. Deshalb dürfte je nach Altersstufe ein geringer zweistelliger Bereich ausreichen.“

     

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