Thema: Gesundheit
  • Das gilt es bei einer Auslandskrankenversicherung zu beachten.

    Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub

    München, 25. Juni 2019

    Für viele geht es auch dieses Jahr wieder in den wohlverdienten Urlaub. Nun sorgt pünktlich zur Hauptsaison ein neues Urteil des Sozialgerichts Gießen, in dem es die geforderte Kostenerstattung einer Türkei-Urlauberin ablehnt, für Unsicherheit in puncto Reiseschutz. Zwar gibt es nach wie vor die EHIC – die europäische Krankenversicherungskarte. Doch diese greift nur in EU-Ländern und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Dabei werden im Schadensfall die anfallenden Kosten allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten übernommen. Wie komplex die einzelnen Regelungen und Formalien sein können, zeigt der aktuelle Fall. Was gilt es also zu beachten, wenn im Urlaub ein Notfall passiert? Und an wen wendet man sich am besten? Birgit Dreyer, die Expertin der ERGO Reiseversicherung (ERV), weiß, wie Reisende auf der sicheren Seite sind.

    Der Fall: Über 10.000 Euro Eigenleistung

    Im Sommer 2016 erlitt eine deutsche Urlauberin während eines Türkeiurlaubs eine Herzattacke. Zur Behandlung wurde sie bewusstlos in eine Privatklinik eingeliefert und erhielt einen Herzschrittmacher. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 13.000 Euro, die von ihrer Krankenkasse nur zu einem kleinen Teil übernommen wurden. Ihre Klage dagegen wurde vom Gericht abgewiesen. Die (vereinfacht dargestellte) Begründung lautete: Der Maßstab für den Kostenerstattungsanspruch sei nicht die Kostenforderung der türkischen Privatklinik, sondern der Kostensatz, der bei einer vergleichbaren Behandlung in einem Vertragskrankenhaus angefallen wäre. Dieser liegt bei weitaus geringeren 1.252,41 Euro. Damit muss die Betroffene fast 12.000 Euro selbst tragen. Auch das Argument, die Klägerin habe erst im Nachhinein erfahren, dass es sich um eine Privatklinik handle, griff nicht.

    Private Absicherung im Ausland

    Wie der Fall zeigt, können mit der gesetzlichen Absicherung für Reisende hohe Kosten entstehen, die sie selbst tragen müssen. Und das sogar in Ländern wie Österreich oder Italien. Daher empfehlen Verbraucherschützer grundsätzlich für jede Reise eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Neben der zusätzlichen Absicherung des Kostenrisikos, wissen sich die Urlauber auch im Fall des Falles gut betreut. So sind die Notrufzentralen der privaten Reiseversicherer rund um die Uhr für die Kunden da und helfen schnell und kompetent weiter. „Die Fälle in unserer ERV-Notrufzentrale sind ganz unterschiedlich – sei es die Recherche nach dem passenden Krankenhaus, Telefonate mit behandelnden Ärzten und dem Hausarzt oder die Organisation eines Hubschraubers für eine Evakuierung“, erklärt die Expertin. „Da die Verhandlungen oft in Landessprache geführt werden, sprechen die Mitarbeiter 40 Sprachen. Zudem verfügt die ERV-Notrufzentrale über ein medizinisches Team verschiedener Fachärzte und Pfleger.“ Viele Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen, die über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie. Die Reisekrankenversicherung stellt eine solche Kostenübernahmegarantie aus. Ohne muss der Patient die (Bar-)Vorauszahlung selbstleisten, um überhaupt behandelt zu werden.

    Kostenübernahme für den Krankenrücktransport

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Krankenrücktransport. Dieser wird von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Auch innerhalb von Deutschland nicht. Die Kosten für einen solchen Krankenrücktransport sind hoch. „So kostet beispielsweise ein Transport mit dem Krankenwagen von Sylt nach München zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Ein Flug mit dem Ambulanzjet von Asien zurück nach Deutschland schlägt mit etwa 80.000 Euro ordentlich zu Buche“, weiß die Expertin der ERGO Reiseversicherung. Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist darauf zu achten, dass der „medizinisch sinnvolle und vertretbare“ Rücktransport abgesichert ist. Das heißt, der Rücktransport erfolgt nicht nur, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht, sondern auch, wenn der Patient seine Genesung lieber in einem heimischen Krankenhaus fortsetzen möchte. Voraussetzung ist natürlich die Transportfähigkeit des Patienten. Ist lediglich der „medizinisch notwendige“ Rücktransport abgedeckt, werden die Kosten von der Versicherung nur dann übernommen, wenn der Patient vor Ort medizinisch unterversorgt ist.

    Genaue Prüfung des Versicherungsschutzes

    Sei es bei Neu-Abschlüssen oder bereits bestehendem Versicherungsschutz – es ist in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Sprich: Wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, gibt es eine Selbstbeteiligung etc.? Wer sich nicht vor jedem Urlaub neu mit der Thematik beschäftigen will, schließt am besten einen Jahresschutz ab. Den Jahres-Versicherungskunden der ERGO Reiseversicherung steht neben dem umfangreichen Versicherungsschutz und den 24/7-Leistungen der Notrufzentrale zusätzlich die „ERV travel & care“ App kostenlos zur Verfügung. Sie zeigt etwa über die Standortfunktion, wo die nächstgelegenen Botschaften, Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser sind oder hilft mit dem Medikamenten-Übersetzer schnell weiter.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub • Medien-Informationen

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Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub • Hintergrundtexte

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Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub • Story Lines

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Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub • Pressestimmen

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Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub • Bilder

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Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub • Multimedia

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    Besser Vorsicht als Nachsicht – Sicherheit im Urlaub

    München, 25. Juni 2019

    Für viele geht es auch dieses Jahr wieder in den wohlverdienten Urlaub. Nun sorgt pünktlich zur Hauptsaison ein neues Urteil des Sozialgerichts Gießen, in dem es die geforderte Kostenerstattung einer Türkei-Urlauberin ablehnt, für Unsicherheit in puncto Reiseschutz. Zwar gibt es nach wie vor die EHIC – die europäische Krankenversicherungskarte. Doch diese greift nur in EU-Ländern und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Dabei werden im Schadensfall die anfallenden Kosten allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten übernommen. Wie komplex die einzelnen Regelungen und Formalien sein können, zeigt der aktuelle Fall. Was gilt es also zu beachten, wenn im Urlaub ein Notfall passiert? Und an wen wendet man sich am besten? Birgit Dreyer, die Expertin der ERGO Reiseversicherung (ERV), weiß, wie Reisende auf der sicheren Seite sind.

    Der Fall: Über 10.000 Euro Eigenleistung

    Im Sommer 2016 erlitt eine deutsche Urlauberin während eines Türkeiurlaubs eine Herzattacke. Zur Behandlung wurde sie bewusstlos in eine Privatklinik eingeliefert und erhielt einen Herzschrittmacher. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 13.000 Euro, die von ihrer Krankenkasse nur zu einem kleinen Teil übernommen wurden. Ihre Klage dagegen wurde vom Gericht abgewiesen. Die (vereinfacht dargestellte) Begründung lautete: Der Maßstab für den Kostenerstattungsanspruch sei nicht die Kostenforderung der türkischen Privatklinik, sondern der Kostensatz, der bei einer vergleichbaren Behandlung in einem Vertragskrankenhaus angefallen wäre. Dieser liegt bei weitaus geringeren 1.252,41 Euro. Damit muss die Betroffene fast 12.000 Euro selbst tragen. Auch das Argument, die Klägerin habe erst im Nachhinein erfahren, dass es sich um eine Privatklinik handle, griff nicht.

    Private Absicherung im Ausland

    Wie der Fall zeigt, können mit der gesetzlichen Absicherung für Reisende hohe Kosten entstehen, die sie selbst tragen müssen. Und das sogar in Ländern wie Österreich oder Italien. Daher empfehlen Verbraucherschützer grundsätzlich für jede Reise eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Neben der zusätzlichen Absicherung des Kostenrisikos, wissen sich die Urlauber auch im Fall des Falles gut betreut. So sind die Notrufzentralen der privaten Reiseversicherer rund um die Uhr für die Kunden da und helfen schnell und kompetent weiter. „Die Fälle in unserer ERV-Notrufzentrale sind ganz unterschiedlich – sei es die Recherche nach dem passenden Krankenhaus, Telefonate mit behandelnden Ärzten und dem Hausarzt oder die Organisation eines Hubschraubers für eine Evakuierung“, erklärt die Expertin. „Da die Verhandlungen oft in Landessprache geführt werden, sprechen die Mitarbeiter 40 Sprachen. Zudem verfügt die ERV-Notrufzentrale über ein medizinisches Team verschiedener Fachärzte und Pfleger.“ Viele Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen, die über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie. Die Reisekrankenversicherung stellt eine solche Kostenübernahmegarantie aus. Ohne muss der Patient die (Bar-)Vorauszahlung selbstleisten, um überhaupt behandelt zu werden.

    Kostenübernahme für den Krankenrücktransport

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Krankenrücktransport. Dieser wird von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Auch innerhalb von Deutschland nicht. Die Kosten für einen solchen Krankenrücktransport sind hoch. „So kostet beispielsweise ein Transport mit dem Krankenwagen von Sylt nach München zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Ein Flug mit dem Ambulanzjet von Asien zurück nach Deutschland schlägt mit etwa 80.000 Euro ordentlich zu Buche“, weiß die Expertin der ERGO Reiseversicherung. Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist darauf zu achten, dass der „medizinisch sinnvolle und vertretbare“ Rücktransport abgesichert ist. Das heißt, der Rücktransport erfolgt nicht nur, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht, sondern auch, wenn der Patient seine Genesung lieber in einem heimischen Krankenhaus fortsetzen möchte. Voraussetzung ist natürlich die Transportfähigkeit des Patienten. Ist lediglich der „medizinisch notwendige“ Rücktransport abgedeckt, werden die Kosten von der Versicherung nur dann übernommen, wenn der Patient vor Ort medizinisch unterversorgt ist.

    Genaue Prüfung des Versicherungsschutzes

    Sei es bei Neu-Abschlüssen oder bereits bestehendem Versicherungsschutz – es ist in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Sprich: Wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, gibt es eine Selbstbeteiligung etc.? Wer sich nicht vor jedem Urlaub neu mit der Thematik beschäftigen will, schließt am besten einen Jahresschutz ab. Den Jahres-Versicherungskunden der ERGO Reiseversicherung steht neben dem umfangreichen Versicherungsschutz und den 24/7-Leistungen der Notrufzentrale zusätzlich die „ERV travel & care“ App kostenlos zur Verfügung. Sie zeigt etwa über die Standortfunktion, wo die nächstgelegenen Botschaften, Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser sind oder hilft mit dem Medikamenten-Übersetzer schnell weiter.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

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 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad Weißenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose Broschüren über das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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