Thema: Service
  • Bitte Lächeln! - Bildrechte an Urlaubsbildern

    MĂĽnchen, 06. April 2017

    Was sind die schönsten Urlaubs-Souvenirs? Für die meisten ganz klar - die Erinnerungsfotos: Die herrlichen Kulissen,  das außergewöhnliche Essen oder auch das klassische Strandshooting. Doch im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co. landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern in den sozialen Netzwerken und sind für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wen oder was dürfen Reisende fotografieren? Und wo sind die Grenzen? Über die eigenen Bildrechte - und die der anderen - informieren sich Reisende meist wenig. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß, worauf auch Hobbyfotografen beim nächsten Urlaub achten sollten.


    Wer darf fotografiert werden?
    "Generell sollten Touristen nicht überall drauf los knipsen, sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen", rät Dreyer. Denn auch bei Urlaubsfotos gilt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte diese um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild veröffentlicht wird. Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes Beiwerk zum Foto erscheinen, das heißt, wenn diese nicht aus dem Bild hervorstechen.


    Was darf fotografiert werden?
    Eine weitere Einschränkung, von der viele Reisende nichts wissen, gibt es bei Gegenständen, die dem Urheberrecht unterliegen. In einigen Museen ist es zwar erlaubt, zu fotografieren - das schließt jedoch nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein! Kunstwerke unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entsprechende Angabe online gestellt werden.
    Selbst bei einigen Gebäuden müssen Urlaubsfotografen Acht geben, wie die ERV-Expertin weiß: "Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen." Das Urheberrecht des beleuchteten Wahrzeichens liegt nämlich bei dem Lichtkünstler Pierre Bideau. In Dubai hingegen dürfen keine Regierungsgebäude, militärischen Anlagen oder Anwesen der Scheichsfamilie fotografiert werden. Auch in Russland ist es nicht gestattet strategisch bedeutende Einrichtungen abzulichten - dazu zählen auch Flughägen und Brücken.


    Eigene Rechte verschenken?
    "Doch auch andersrum sollten Reisende auf ihre eigenen Bildrechte achten", warnt Reiseexpertin Dreyer. Bevor Urlauber ihre Fotos in einem Portal oder einer Community ins Netz stellen, empfiehlt es sich, in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  nachzulesen, welche Rechte beim Hochladen an den Betreiber abgetreten werden. So steht beispielsweise in den AGBs  von Facebook geschrieben:

    "Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (...)."


    Damit ist es dem Betreiber rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden.


    Ein Bild für die Ewigkeit?
    Allgemein gilt stets zu bedenken, dass Urlaubsbilder, die einmal im Internet gelandet sind, für immer dort zu finden sein werden. Hobbyfotografen sollten sich daher immer fragen, welche Wirkung ihre Bilder auf andere Mitmenschen, wie zum Beispiel Arbeitgeber haben können, und ob sie sich in einigen Jahren noch damit identifizieren können.


    Strafen
    Wer gegen die für das jeweilige Land geltenden Regeln verstößt - egal ob bewusst oder unfreiwillig - muss mit zum Teil hohen Strafen rechnen! Für das Fotografieren der iranischen Botschaft drohen beispielsweise Haftstrafen. Auch bei Veröffentlichung von  Bildern mit anderen Personen, die nicht eingewilligt haben, kann es zu einem zivilrechtlichen Verfahren mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen kommen. Bei Unsicherheiten gibt die Website des Auswärtigen Amts Auskunft, welche Regeln und Einschränkungen für das jeweilige Urlaubsland gelten www.auswaertiges-amt.de.
    Weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Reisen und Urlaub gibt es unter www.erv.de.

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    Was sind die schönsten Urlaubs-Souvenirs? Für die meisten ganz klar - die Erinnerungsfotos: Die herrlichen Kulissen,  das außergewöhnliche Essen oder auch das klassische Strandshooting. Doch im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co. landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern in den sozialen Netzwerken und sind für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wen oder was dürfen Reisende fotografieren? Und wo sind die Grenzen? Über die eigenen Bildrechte - und die der anderen - informieren sich Reisende meist wenig. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß, worauf auch Hobbyfotografen beim nächsten Urlaub achten sollten.


    Wer darf fotografiert werden?
    "Generell sollten Touristen nicht überall drauf los knipsen, sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen", rät Dreyer. Denn auch bei Urlaubsfotos gilt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte diese um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild veröffentlicht wird. Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes Beiwerk zum Foto erscheinen, das heißt, wenn diese nicht aus dem Bild hervorstechen.


    Was darf fotografiert werden?
    Eine weitere Einschränkung, von der viele Reisende nichts wissen, gibt es bei Gegenständen, die dem Urheberrecht unterliegen. In einigen Museen ist es zwar erlaubt, zu fotografieren - das schließt jedoch nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein! Kunstwerke unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entsprechende Angabe online gestellt werden.
    Selbst bei einigen Gebäuden müssen Urlaubsfotografen Acht geben, wie die ERV-Expertin weiß: "Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen." Das Urheberrecht des beleuchteten Wahrzeichens liegt nämlich bei dem Lichtkünstler Pierre Bideau. In Dubai hingegen dürfen keine Regierungsgebäude, militärischen Anlagen oder Anwesen der Scheichsfamilie fotografiert werden. Auch in Russland ist es nicht gestattet strategisch bedeutende Einrichtungen abzulichten - dazu zählen auch Flughägen und Brücken.


    Eigene Rechte verschenken?
    "Doch auch andersrum sollten Reisende auf ihre eigenen Bildrechte achten", warnt Reiseexpertin Dreyer. Bevor Urlauber ihre Fotos in einem Portal oder einer Community ins Netz stellen, empfiehlt es sich, in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  nachzulesen, welche Rechte beim Hochladen an den Betreiber abgetreten werden. So steht beispielsweise in den AGBs  von Facebook geschrieben:

    "Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (...)."


    Damit ist es dem Betreiber rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden.


    Ein Bild für die Ewigkeit?
    Allgemein gilt stets zu bedenken, dass Urlaubsbilder, die einmal im Internet gelandet sind, für immer dort zu finden sein werden. Hobbyfotografen sollten sich daher immer fragen, welche Wirkung ihre Bilder auf andere Mitmenschen, wie zum Beispiel Arbeitgeber haben können, und ob sie sich in einigen Jahren noch damit identifizieren können.


    Strafen
    Wer gegen die für das jeweilige Land geltenden Regeln verstößt - egal ob bewusst oder unfreiwillig - muss mit zum Teil hohen Strafen rechnen! Für das Fotografieren der iranischen Botschaft drohen beispielsweise Haftstrafen. Auch bei Veröffentlichung von  Bildern mit anderen Personen, die nicht eingewilligt haben, kann es zu einem zivilrechtlichen Verfahren mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen kommen. Bei Unsicherheiten gibt die Website des Auswärtigen Amts Auskunft, welche Regeln und Einschränkungen für das jeweilige Urlaubsland gelten www.auswaertiges-amt.de.
    Weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Reisen und Urlaub gibt es unter www.erv.de.

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 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad WeiĂźenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose BroschĂĽren ĂĽber das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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