Thema: Gesundheit
  • Was bei einem Todesfall auf Reisen zu tun ist

    Schicksalsschlag im Urlaub

    MĂĽnchen, 11. Dezember 2019

    Der Tod ist ein unliebsames Thema, das ohnehin von den meisten Menschen im Alltag gerne verdrängt wird. Trotzdem ist auch ein Todesfall im Urlaub keine Seltenheit. Wer einen solchen Alptraum im Ausland erlebt, steht nicht nur unter der extremen emotionalen Belastung einen Angehörigen verloren zu haben, sondern wird zusätzlich mit einem großen organisatorischen und finanziellen Aufwand konfrontiert. Um im hoffentlich niemals eintreffenden Notfall nicht auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam sich mit dem Thema zu befassen. Welche Anlaufstellen es gibt, welche bürokratischen Angelegenheiten abgewickelt werden müssen und wer dafür die Kosten übernimmt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Anlaufstellen vor Ort

    Egal, ob im Resort oder auf einem Kreuzfahrtschiff: In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sollten sich Betroffene umgehend an den Reiseveranstalter, das Hotelpersonal oder die Crew wenden. Diese sind für solche Fälle geschult und wissen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Veranstalter helfen dabei sprachliche Barrieren zu überbrücken und vor Ort steht oft eine psychologische Betreuung zur Verfügung. „Auch die deutsche Botschaft, das Konsulat und Organisationen, wie Horizont International und Transrep National sind wichtige Anlaufstellen“, weiß Birgit Dreyer. „Diese stehen Betroffenen mit professionellem Rat zur Seite, stellen beispielsweise den Kontakt zu seriösen Bestattern her und unterstützen bei der Beantragung und Anfertigung notwendiger Dokumente.“ Ebenso können sowohl Pauschalurlauber als auch Individualreisende mit der Hilfe ihrer Reiseversicherung rechnen, insofern diese einen Todesfall auf Reisen abdeckt.

    Nächste Schritte: Was passiert im Todesfall?

    Zu allererst wird ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt und in einer sogenannten Todesbescheinigung dokumentiert. Diese enthält wichtige Untersuchungsergebnisse, wie Todesart, Zeitpunkt und Ursache. Als nächstes muss ein Bestattungsunternehmen im Reiseland beauftragt werden, das sich bis zur Rückführung in die Heimat gemäß den gesetzlichen Reglungen und Hygienevorschriften um den Verbleib des Verstorbenen kümmert. Der Todesfall muss den Behörden des jeweiligen Urlaubslandes mitgeteilt werden. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung und der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde ist dem dortigen Standesamt vorzulegen. Erst dann werden Sterbeurkunde, Totenschein und eine ärztliche Bestätigung für die Möglichkeit der Rückführung ausgestellt.

    Beauftragung der Bestattungsunternehmen

    Da in den meisten Fällen der Verstorbene nicht im Reiseland bestattet wird, ist eine Rückführung erforderlich. Ein Bestattungsinstitut im Heimatland muss beauftragt werden, das den Verstorbenen bei der Ankunft empfängt und sich um den weiteren Verbleib und die Beerdigung kümmert. Dieses braucht die ausgestellte Sterbeurkunde auf Deutsch. Dafür muss einem zuständigen Standesamt im Heimatland das Originaldokument vorliegen, das dann übersetzt und ausgestellt wird. „Erst mit diesem Dokument darf ein Bestattungsunternehmen im Heimatland mit der Übernahme fortfahren“, weiß Dreyer. Darüber hinaus brauchen beide Beerdigungsunternehmen die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Vollmacht zur Überführung. Reiseversicherungen, die den Todesfall abdecken, wie die ERGO Reiseversicherung, kümmern sich über einen zentralen Kontakt in Deutschland um die Bestattungsunternehmen sowie um die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und übernehmen die Organisation der Rückführung.

    Überführung und Bestattung

    Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Beerdigung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung gewünscht ist. Beachtet werden sollte, dass eine Kremation beispielsweise in islamischen Ländern, wie in Ägypten oder der Türkei nicht erlaubt ist. Die Urne kann landesabhängig den Hinterbliebenen entweder direkt übergeben werden, wie es in Spanien der Fall ist, oder wird per Kurier oder im Flugzeug ins Heimatland transportiert. Wichtig: Nach deutschen Vorschriften darf die Urne nicht von den Hinterbliebenen im Flugzeug mit nach Hause genommen werden, sondern muss separat überführt und am Flughafen von einem Bestatter abgeholt werden. Das gilt auch für die Beisetzung im Sarg. In diesem Fall ist auch ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig, der in der dafür zuständigen Behörde des Landes beantragt wird. Der Transport findet dann meistens im Flugzeug statt. „Des Weiteren muss das Bestattungsunternehmen im Reiseland eine Bestätigung über die Einsargung aushändigen“, weiß die Reiseexpertin. „Dies ist wichtig, da der Transport eines Leichnams nur unter strengen Vorlagen erlaubt ist, nämlich in einem undurchlässigen Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg gebettet ist, um einen Überdruck im Flugzeug auszuschließen.

    Kosten und Absicherung

    Neben der Trauer und dem organisatorischen Aufwand stehen Angehörige zusätzlich vor einem Berg hoher Kosten, denn die Bestattungsunternehmen im In- und Ausland, die Gebühren für die Beschaffung der Dokumente und die Überführung müssen finanziert werden. Aufgrund des schweren Sarges und der meist kurzfristigen Buchung des Fluges stellt vor allem der Rücktransport eine hohe Summe von mehreren tausend Euro dar. Dabei sind die Kosten abhängig von Faktoren wie der Entfernung vom Heimatland, den Frachtkosten der Airline sowie den landesüblichen Bestimmungen und Leistungen im Reiseland. Hinterbliebene werden weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch vom Staat finanziell unterstützt, weshalb Verbraucherschützer zu einer privaten Auslandskrankenversicherung raten. „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst“, erklärt Dreyer. „Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Todesfall die Rückführung abgesichert ist.“ Die genauen Leistungen finden Versicherungsnehmer in den jeweiligen Policen, in denen alle Konditionen, Voraussetzungen und die Erstattungssumme im Schadensfall festgehalten sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

Schicksalsschlag im Urlaub • Medien-Informationen

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Schicksalsschlag im Urlaub • Hintergrundtexte

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Schicksalsschlag im Urlaub • Story Lines

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Schicksalsschlag im Urlaub • Pressestimmen

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    Schicksalsschlag im Urlaub

    MĂĽnchen, 11. Dezember 2019

    Der Tod ist ein unliebsames Thema, das ohnehin von den meisten Menschen im Alltag gerne verdrängt wird. Trotzdem ist auch ein Todesfall im Urlaub keine Seltenheit. Wer einen solchen Alptraum im Ausland erlebt, steht nicht nur unter der extremen emotionalen Belastung einen Angehörigen verloren zu haben, sondern wird zusätzlich mit einem großen organisatorischen und finanziellen Aufwand konfrontiert. Um im hoffentlich niemals eintreffenden Notfall nicht auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam sich mit dem Thema zu befassen. Welche Anlaufstellen es gibt, welche bürokratischen Angelegenheiten abgewickelt werden müssen und wer dafür die Kosten übernimmt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Anlaufstellen vor Ort

    Egal, ob im Resort oder auf einem Kreuzfahrtschiff: In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sollten sich Betroffene umgehend an den Reiseveranstalter, das Hotelpersonal oder die Crew wenden. Diese sind für solche Fälle geschult und wissen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Veranstalter helfen dabei sprachliche Barrieren zu überbrücken und vor Ort steht oft eine psychologische Betreuung zur Verfügung. „Auch die deutsche Botschaft, das Konsulat und Organisationen, wie Horizont International und Transrep National sind wichtige Anlaufstellen“, weiß Birgit Dreyer. „Diese stehen Betroffenen mit professionellem Rat zur Seite, stellen beispielsweise den Kontakt zu seriösen Bestattern her und unterstützen bei der Beantragung und Anfertigung notwendiger Dokumente.“ Ebenso können sowohl Pauschalurlauber als auch Individualreisende mit der Hilfe ihrer Reiseversicherung rechnen, insofern diese einen Todesfall auf Reisen abdeckt.

    Nächste Schritte: Was passiert im Todesfall?

    Zu allererst wird ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt und in einer sogenannten Todesbescheinigung dokumentiert. Diese enthält wichtige Untersuchungsergebnisse, wie Todesart, Zeitpunkt und Ursache. Als nächstes muss ein Bestattungsunternehmen im Reiseland beauftragt werden, das sich bis zur Rückführung in die Heimat gemäß den gesetzlichen Reglungen und Hygienevorschriften um den Verbleib des Verstorbenen kümmert. Der Todesfall muss den Behörden des jeweiligen Urlaubslandes mitgeteilt werden. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung und der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde ist dem dortigen Standesamt vorzulegen. Erst dann werden Sterbeurkunde, Totenschein und eine ärztliche Bestätigung für die Möglichkeit der Rückführung ausgestellt.

    Beauftragung der Bestattungsunternehmen

    Da in den meisten Fällen der Verstorbene nicht im Reiseland bestattet wird, ist eine Rückführung erforderlich. Ein Bestattungsinstitut im Heimatland muss beauftragt werden, das den Verstorbenen bei der Ankunft empfängt und sich um den weiteren Verbleib und die Beerdigung kümmert. Dieses braucht die ausgestellte Sterbeurkunde auf Deutsch. Dafür muss einem zuständigen Standesamt im Heimatland das Originaldokument vorliegen, das dann übersetzt und ausgestellt wird. „Erst mit diesem Dokument darf ein Bestattungsunternehmen im Heimatland mit der Übernahme fortfahren“, weiß Dreyer. Darüber hinaus brauchen beide Beerdigungsunternehmen die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Vollmacht zur Überführung. Reiseversicherungen, die den Todesfall abdecken, wie die ERGO Reiseversicherung, kümmern sich über einen zentralen Kontakt in Deutschland um die Bestattungsunternehmen sowie um die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und übernehmen die Organisation der Rückführung.

    Überführung und Bestattung

    Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Beerdigung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung gewünscht ist. Beachtet werden sollte, dass eine Kremation beispielsweise in islamischen Ländern, wie in Ägypten oder der Türkei nicht erlaubt ist. Die Urne kann landesabhängig den Hinterbliebenen entweder direkt übergeben werden, wie es in Spanien der Fall ist, oder wird per Kurier oder im Flugzeug ins Heimatland transportiert. Wichtig: Nach deutschen Vorschriften darf die Urne nicht von den Hinterbliebenen im Flugzeug mit nach Hause genommen werden, sondern muss separat überführt und am Flughafen von einem Bestatter abgeholt werden. Das gilt auch für die Beisetzung im Sarg. In diesem Fall ist auch ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig, der in der dafür zuständigen Behörde des Landes beantragt wird. Der Transport findet dann meistens im Flugzeug statt. „Des Weiteren muss das Bestattungsunternehmen im Reiseland eine Bestätigung über die Einsargung aushändigen“, weiß die Reiseexpertin. „Dies ist wichtig, da der Transport eines Leichnams nur unter strengen Vorlagen erlaubt ist, nämlich in einem undurchlässigen Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg gebettet ist, um einen Überdruck im Flugzeug auszuschließen.

    Kosten und Absicherung

    Neben der Trauer und dem organisatorischen Aufwand stehen Angehörige zusätzlich vor einem Berg hoher Kosten, denn die Bestattungsunternehmen im In- und Ausland, die Gebühren für die Beschaffung der Dokumente und die Überführung müssen finanziert werden. Aufgrund des schweren Sarges und der meist kurzfristigen Buchung des Fluges stellt vor allem der Rücktransport eine hohe Summe von mehreren tausend Euro dar. Dabei sind die Kosten abhängig von Faktoren wie der Entfernung vom Heimatland, den Frachtkosten der Airline sowie den landesüblichen Bestimmungen und Leistungen im Reiseland. Hinterbliebene werden weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch vom Staat finanziell unterstützt, weshalb Verbraucherschützer zu einer privaten Auslandskrankenversicherung raten. „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst“, erklärt Dreyer. „Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Todesfall die Rückführung abgesichert ist.“ Die genauen Leistungen finden Versicherungsnehmer in den jeweiligen Policen, in denen alle Konditionen, Voraussetzungen und die Erstattungssumme im Schadensfall festgehalten sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

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 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad WeiĂźenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose BroschĂĽren ĂĽber das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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