Thema: Service
  • Vollmacht, Reiseapotheke & Co. – Was es beim Verreisen mit fremden Kindern zu beachten gilt!

    Urlaub mit fremden Kindern

    MĂĽnchen, 22. Mai 2015
    Neben Strand und viel Platz zum Rumtoben wünschen sich Kinder im Urlaub vor allem eines: Andere Kinder zum Spielen. Das besagen die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Praktisch, wenn der beste Freund oder die beste Freundin gleich mit in die Ferien kommt. Doch bevor es gemeinsam on tour geht, gilt es wichtige rechtliche - aber auch erzieherische Fragen - im Vorfeld zu klären.

    Im ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass alle Mitreisenden gültige Papiere besitzen. Denn bereits hier kann es erste Stolpersteine geben. So ist etwa die Annahme, dass es keine Passpflicht innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums gibt, ein weitverbreiteter Mythos. Stattdessen gilt: Nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen sich ausweisen können. Hier genügt der Kinderreisepass. Auch in den meisten anderen Ländern reicht diese Passform für Kinder unter 12 Jahren aus. "Dennoch sollten Eltern sich vorsichtshalber im Vorfeld über die jeweiligen Passbestimmungen informieren, da beispielsweise eine Einreise in die USA nur mit elektronischen Reisepass möglich ist - auch für kleine Kinder. Außerdem müssen alle Pässe bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es sollte hierfür also ausreichend Zeit eingeplant werden, da unter Umständen neue Dokumente beantragt werden müssen", empfiehlt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

    Checkliste - Reisevollmacht mit Ăśbertragung der Personensorge
    Ebenso wichtig ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Die meisten Länder akzeptieren hier eine formlose Reisevollmacht. Dennoch sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden, damit es an den Grenz- und Einreisekontrollen oder im medizinischen Notfall keine unnötigen Komplikationen gibt:

    Persönliche Daten des Kindes - Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

    Passangaben aus dem Pass des Kindes - Passnummer, Ausstellungsort und Ausstellungsdatum

    Übertragung Personenfürsorge - Vorname und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Aufsichtsperson(en)

    Reise-Eckdaten - Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel

    Erreichbarkeit der Eltern - Festnetznummer / Handynummer inklusive Ländervorwahl für Deutschland (+49)

    Unterschriften der Eltern
    - Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils. Wichtig: Alle Sorgeberechtigten, das heißt bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben!

    Ausweis-Kopie - Für eine mögliche Überprüfung müssen der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beigelegt werden

    Mehrsprachig - Geht es in ein fremdsprachiges Land, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in Englisch) mitzufĂĽhren

    Medizinische Vollmacht - Sicherheitshalber einen zusätzlichen Passus aufnehmen, der erlaubt, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen

    Wichtig: Einige Länder fordern eine notariell beglaubigte Reisevollmacht oder eine Reisevollmacht in einer vorgegebenen Form. Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt oder die Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

    Vorsorge vor und während der Reise
    Im Gepäck sollte sich eine gut ausgestattete Reiseapotheke befinden. Hierzu auch mit den Eltern bezüglich benötigter Medikamente, bekannter Allergien oder dem aktuellen Stand im Impfpass vor der Reise Rücksprache halten. "Besonders mit Kindern ist schnell einmal etwas passiert. Sei es nur ein kleines Malheur am Spielplatz oder doch eine größere Verletzung. Deshalb sollte vor Reiseantritt die Reisekrankenversicherung aller Beteiligter überprüft werden und geklärt werden, wer im Fall des Falles etwa die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt", rät Dreyer. "Mit den Familien-Tarifen der ERV können sich beispielsweise Paare mit Kindern bis zu 25 Jahren und unabhängig vom Verwandtschaftsgrad gemeinsam versichern. Gebucht als RundumSorglos-Schutz inkludiert das Familien-Paket zusätzlich noch eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie eine Gepäck-Versicherung." Und damit es am Ende keine böse Überraschung gibt, sollten die Erwachsenen im Vorfeld absprechen wer (und in welchem Umfang) die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten, Restaurantbesuche, etc. trägt.

    Aufsichtspflicht - was ist das richtige MaĂź?
    Oft ist es schwierig sich in der Rolle der Aufsichtsperson einzufinden, deshalb empfiehlt sich bereits vor der Reise mit den Eltern die Grenzen abzustecken. "Gut ist natürlich auch immer, wenn man das Gastkind schon länger kennt und weiß, welcher Ton in der jeweiligen Familie herrscht. Anderenfalls können ein paar gemeinsam verbrachte Wochenenden schon sehr aufschlussreich sein", so Dreyer. Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Vorschriften: So müssen etwa Erwachsene Kinder ihrem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und sich vergewissern, dass die Ermahnungen verstanden worden sind. Es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle, das heißt es muss überprüft werden, ob sich die Kinder an die Regeln und Vereinbarungen halten. Bei Kleinkindern, also unter Vierjährigen, gilt sogar die ständige Aufsichtspflicht.

    Weitere Informationen zum Thema Reiseversicherung auf www.erv.de.

Urlaub mit fremden Kindern • Medien-Informationen

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Urlaub mit fremden Kindern • Hintergrundtexte

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Urlaub mit fremden Kindern • Story Lines

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Urlaub mit fremden Kindern • Pressestimmen

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Urlaub mit fremden Kindern • Bilder

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    Urlaub mit fremden Kindern

    MĂĽnchen, 22. Mai 2015
    Neben Strand und viel Platz zum Rumtoben wünschen sich Kinder im Urlaub vor allem eines: Andere Kinder zum Spielen. Das besagen die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Praktisch, wenn der beste Freund oder die beste Freundin gleich mit in die Ferien kommt. Doch bevor es gemeinsam on tour geht, gilt es wichtige rechtliche - aber auch erzieherische Fragen - im Vorfeld zu klären.

    Im ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass alle Mitreisenden gültige Papiere besitzen. Denn bereits hier kann es erste Stolpersteine geben. So ist etwa die Annahme, dass es keine Passpflicht innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums gibt, ein weitverbreiteter Mythos. Stattdessen gilt: Nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen sich ausweisen können. Hier genügt der Kinderreisepass. Auch in den meisten anderen Ländern reicht diese Passform für Kinder unter 12 Jahren aus. "Dennoch sollten Eltern sich vorsichtshalber im Vorfeld über die jeweiligen Passbestimmungen informieren, da beispielsweise eine Einreise in die USA nur mit elektronischen Reisepass möglich ist - auch für kleine Kinder. Außerdem müssen alle Pässe bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es sollte hierfür also ausreichend Zeit eingeplant werden, da unter Umständen neue Dokumente beantragt werden müssen", empfiehlt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

    Checkliste - Reisevollmacht mit Ăśbertragung der Personensorge
    Ebenso wichtig ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Die meisten Länder akzeptieren hier eine formlose Reisevollmacht. Dennoch sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden, damit es an den Grenz- und Einreisekontrollen oder im medizinischen Notfall keine unnötigen Komplikationen gibt:

    Persönliche Daten des Kindes - Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

    Passangaben aus dem Pass des Kindes - Passnummer, Ausstellungsort und Ausstellungsdatum

    Übertragung Personenfürsorge - Vorname und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Aufsichtsperson(en)

    Reise-Eckdaten - Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel

    Erreichbarkeit der Eltern - Festnetznummer / Handynummer inklusive Ländervorwahl für Deutschland (+49)

    Unterschriften der Eltern
    - Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils. Wichtig: Alle Sorgeberechtigten, das heißt bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben!

    Ausweis-Kopie - Für eine mögliche Überprüfung müssen der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beigelegt werden

    Mehrsprachig - Geht es in ein fremdsprachiges Land, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in Englisch) mitzufĂĽhren

    Medizinische Vollmacht - Sicherheitshalber einen zusätzlichen Passus aufnehmen, der erlaubt, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen

    Wichtig: Einige Länder fordern eine notariell beglaubigte Reisevollmacht oder eine Reisevollmacht in einer vorgegebenen Form. Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt oder die Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

    Vorsorge vor und während der Reise
    Im Gepäck sollte sich eine gut ausgestattete Reiseapotheke befinden. Hierzu auch mit den Eltern bezüglich benötigter Medikamente, bekannter Allergien oder dem aktuellen Stand im Impfpass vor der Reise Rücksprache halten. "Besonders mit Kindern ist schnell einmal etwas passiert. Sei es nur ein kleines Malheur am Spielplatz oder doch eine größere Verletzung. Deshalb sollte vor Reiseantritt die Reisekrankenversicherung aller Beteiligter überprüft werden und geklärt werden, wer im Fall des Falles etwa die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt", rät Dreyer. "Mit den Familien-Tarifen der ERV können sich beispielsweise Paare mit Kindern bis zu 25 Jahren und unabhängig vom Verwandtschaftsgrad gemeinsam versichern. Gebucht als RundumSorglos-Schutz inkludiert das Familien-Paket zusätzlich noch eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie eine Gepäck-Versicherung." Und damit es am Ende keine böse Überraschung gibt, sollten die Erwachsenen im Vorfeld absprechen wer (und in welchem Umfang) die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten, Restaurantbesuche, etc. trägt.

    Aufsichtspflicht - was ist das richtige MaĂź?
    Oft ist es schwierig sich in der Rolle der Aufsichtsperson einzufinden, deshalb empfiehlt sich bereits vor der Reise mit den Eltern die Grenzen abzustecken. "Gut ist natürlich auch immer, wenn man das Gastkind schon länger kennt und weiß, welcher Ton in der jeweiligen Familie herrscht. Anderenfalls können ein paar gemeinsam verbrachte Wochenenden schon sehr aufschlussreich sein", so Dreyer. Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Vorschriften: So müssen etwa Erwachsene Kinder ihrem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und sich vergewissern, dass die Ermahnungen verstanden worden sind. Es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle, das heißt es muss überprüft werden, ob sich die Kinder an die Regeln und Vereinbarungen halten. Bei Kleinkindern, also unter Vierjährigen, gilt sogar die ständige Aufsichtspflicht.

    Weitere Informationen zum Thema Reiseversicherung auf www.erv.de.

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 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad WeiĂźenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose BroschĂĽren ĂĽber das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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