Thema: Familie
  • Tipps und Infos rund um Aufsichtspflicht, Reiseregularien und Jugendschutz

    Wenn Kinder und Jugendliche alleine reisen

    MĂĽnchen, 30. Oktober 2019

    Egal, ob im Zug auf dem Weg zur Oma oder auf der ersten Gruppenreise ins europäische Ausland – Kinder und Jugendliche sind schon früh alleine in der Reisewelt unterwegs. Vor allem Teenager zieht es ins Urlaubsabenteuer ohne Eltern. Damit diese ihre Sprösslinge sicher mit Bahn, Flugzeug und Co. unterwegs wissen, gilt es sich vorab über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu informieren. Was es bei der Aufsichtspflicht zu beachten gibt, welche Bestimmungen die Verkehrsunternehmen vorgeben und wie unterschiedlich die landestypischen Jugendschutzgesetze sind, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Aufsichtspflicht: So reisen Minderjährige alleine in Bus, Flieger und Bahn

    Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten nur mit den Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Begleitern verreisen. Viele Transportgesellschaften erlauben die Reise sogar nur, wenn ein Betreuer dabei ist und auch manche Hotels verweigern allein reisenden Minderjährigen den Zutritt. So dürfen Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren bei den meisten Airlines nur mit einem Flugbetreuer reisen. Dieser wird teilweise kostenlos zur Verfügung gestellt oder ist gegen Aufpreis buchbar. Ab zwölf Jahren reicht meist die Mitführung einer schriftlichen Vollmacht aus, der Betreuungs-Service wird dann lediglich empfohlen. In der Bahn fahren Kinder von sechs bis 14 Jahren wahlweise auf eigene Faust oder mit Betreuer. Das entscheiden die Eltern. Beim Ticketkauf muss lediglich die Option „Kinder 6-14 J.” ausgewählt und die Fahrkarte separat gebucht werden. Wer sein Kind nicht alleine reisen lassen möchte, bucht mit dem „Kids on Tour“-Angebot kostenpflichtig einen geschulten Mitarbeiter der Bahnhofsmission, der auf insgesamt acht ausgewählten Strecken Kinder zwischen sechs und 14 Jahren auf der Zugfahrt begleitet. Manche Busunternehmen dagegen erlauben es erst Kindern ab zehn Jahren alleine mitzufahren. „In jedem Fall sollten sich Eltern bei der Buchung genau über die Reglungen der jeweiligen Transportunternehmen informieren. Auf der Reise müssen die Sprösslinge unbedingt ihren Kinderreisepass, die formlose Einverständniserklärung der Eltern – am besten auch auf Englisch – sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und die Ausweisdaten des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen“, so Dreyer. Falls die Kids ins Ausland reisen, sollten sich Eltern vorab auf der Website des Auswärtigen Amtes und der Botschaft über die Reisegenehmigungen im jeweiligen Land schlau machen.

    Der erste Urlaub ohne Eltern: Regelungen für Teenager auf Gruppenreisen

    Ab 14 Jahren können junge Urlauber mit betreuten Jugendfreizeitgruppen reisen. Die Aufsichtspflicht haben zwar die Eltern, diese kann aber durch die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter an den Reiseveranstalter übertragen werden. Professionelle Anbieter haben dafür vorgefertigte Verträge, in denen Rechte und Pflichten der Fürsorge für den Zeitraum der Reise geklärt sind. Somit haftet der Organisator für materielle, seelische und körperliche Schäden und ist verantwortlich für die Einhaltung der Aufsichtspflicht der Betreuer. Letztere sind verpflichtet Straftaten im Sinne des Strafrechts zu verhindern und Jugendschutzgesetze, die zum Beispiel Alkohol- und Zigarettenkonsum regeln, einzuhalten. Inwieweit die Teenager beaufsichtigt werden, hängt wiederum vom Alter ab. „Jugendliche über 16 genießen gewisse Freiheiten. Sie können beispielsweise Ausflüge auf eigene Verantwortung unternehmen oder abends alleine ausgehen. Sie haben schlichtweg ein Anrecht auf Privatsphäre“, erklärt die Expertin. Vernachlässigt die betreuende Aufsichtsperson ihre Pflichten und es kommt zu einem Schadensfall, haftet der Ausrichter der Reise.

    Salud, Cheers und Živjeli: Jugendschutzgesetze rund um Alkohol und Ausgehen im Ausland

    In keinem europäischen Land ist der Jugendschutz so einheitlich und genau geregelt wie in Deutschland. Da aber Jugendgruppenreisen häufig Aufenthalte in den europäischen Feierhochburgen, wie Spanien, England oder Kroatien anbieten, gibt es im Bereich Alkoholausschank und Ausgehen verschiedene Gesetze und Regelungen zu beachten. Ob Palma oder Lloret de Mar: Ein Urlaub in den spanischen Partystädten steht bei Teenagern hoch im Kurs. „Doch hier ist Vorsicht geboten, denn Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist – anders als bei uns in Deutschland – in Teilen Spaniens verboten und sogar unter Strafe gestellt“, warnt die Expertin. In Kroatien dürfen unter 16-Jährige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung Erwachsener ausgehen. Auch in England herrschen strikte Regeln was den Alkoholkonsum angeht. Im Königreich ist es erst ab 18 Jahren gestattet, Bier, Wein und Spirituosen zu kaufen und zu konsumieren. „Zwar können sich Jugendliche über 16 Jahren in Bars aufhalten, aufgrund der Alkoholgesetze wird ihnen der Zutritt aber größtenteils verwehrt“, weiß Dreyer. Weiter rät die Expertin, dass sich Eltern vor jeder Reise über die Gesetzeslage der Länder informieren und ihre Kinder dementsprechend aufklären sollen. So werden mögliche Unannehmlichkeiten oder gar Bußgeldstrafen vermieden und die Sprösslinge können ihre erste Reise ohne Familie in vollen Zügen genießen. Last but not least gehört zum sorglosen Reisen auch der passende Versicherungsschutz für die „Teens on Tour“.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

Wenn Kinder und Jugendliche alleine reisen • Medien-Informationen

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Wenn Kinder und Jugendliche alleine reisen • Hintergrundtexte

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    MĂĽnchen, 30. Oktober 2019

    Egal, ob im Zug auf dem Weg zur Oma oder auf der ersten Gruppenreise ins europäische Ausland – Kinder und Jugendliche sind schon früh alleine in der Reisewelt unterwegs. Vor allem Teenager zieht es ins Urlaubsabenteuer ohne Eltern. Damit diese ihre Sprösslinge sicher mit Bahn, Flugzeug und Co. unterwegs wissen, gilt es sich vorab über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu informieren. Was es bei der Aufsichtspflicht zu beachten gibt, welche Bestimmungen die Verkehrsunternehmen vorgeben und wie unterschiedlich die landestypischen Jugendschutzgesetze sind, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Aufsichtspflicht: So reisen Minderjährige alleine in Bus, Flieger und Bahn

    Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten nur mit den Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Begleitern verreisen. Viele Transportgesellschaften erlauben die Reise sogar nur, wenn ein Betreuer dabei ist und auch manche Hotels verweigern allein reisenden Minderjährigen den Zutritt. So dürfen Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren bei den meisten Airlines nur mit einem Flugbetreuer reisen. Dieser wird teilweise kostenlos zur Verfügung gestellt oder ist gegen Aufpreis buchbar. Ab zwölf Jahren reicht meist die Mitführung einer schriftlichen Vollmacht aus, der Betreuungs-Service wird dann lediglich empfohlen. In der Bahn fahren Kinder von sechs bis 14 Jahren wahlweise auf eigene Faust oder mit Betreuer. Das entscheiden die Eltern. Beim Ticketkauf muss lediglich die Option „Kinder 6-14 J.” ausgewählt und die Fahrkarte separat gebucht werden. Wer sein Kind nicht alleine reisen lassen möchte, bucht mit dem „Kids on Tour“-Angebot kostenpflichtig einen geschulten Mitarbeiter der Bahnhofsmission, der auf insgesamt acht ausgewählten Strecken Kinder zwischen sechs und 14 Jahren auf der Zugfahrt begleitet. Manche Busunternehmen dagegen erlauben es erst Kindern ab zehn Jahren alleine mitzufahren. „In jedem Fall sollten sich Eltern bei der Buchung genau über die Reglungen der jeweiligen Transportunternehmen informieren. Auf der Reise müssen die Sprösslinge unbedingt ihren Kinderreisepass, die formlose Einverständniserklärung der Eltern – am besten auch auf Englisch – sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und die Ausweisdaten des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen“, so Dreyer. Falls die Kids ins Ausland reisen, sollten sich Eltern vorab auf der Website des Auswärtigen Amtes und der Botschaft über die Reisegenehmigungen im jeweiligen Land schlau machen.

    Der erste Urlaub ohne Eltern: Regelungen für Teenager auf Gruppenreisen

    Ab 14 Jahren können junge Urlauber mit betreuten Jugendfreizeitgruppen reisen. Die Aufsichtspflicht haben zwar die Eltern, diese kann aber durch die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter an den Reiseveranstalter übertragen werden. Professionelle Anbieter haben dafür vorgefertigte Verträge, in denen Rechte und Pflichten der Fürsorge für den Zeitraum der Reise geklärt sind. Somit haftet der Organisator für materielle, seelische und körperliche Schäden und ist verantwortlich für die Einhaltung der Aufsichtspflicht der Betreuer. Letztere sind verpflichtet Straftaten im Sinne des Strafrechts zu verhindern und Jugendschutzgesetze, die zum Beispiel Alkohol- und Zigarettenkonsum regeln, einzuhalten. Inwieweit die Teenager beaufsichtigt werden, hängt wiederum vom Alter ab. „Jugendliche über 16 genießen gewisse Freiheiten. Sie können beispielsweise Ausflüge auf eigene Verantwortung unternehmen oder abends alleine ausgehen. Sie haben schlichtweg ein Anrecht auf Privatsphäre“, erklärt die Expertin. Vernachlässigt die betreuende Aufsichtsperson ihre Pflichten und es kommt zu einem Schadensfall, haftet der Ausrichter der Reise.

    Salud, Cheers und Živjeli: Jugendschutzgesetze rund um Alkohol und Ausgehen im Ausland

    In keinem europäischen Land ist der Jugendschutz so einheitlich und genau geregelt wie in Deutschland. Da aber Jugendgruppenreisen häufig Aufenthalte in den europäischen Feierhochburgen, wie Spanien, England oder Kroatien anbieten, gibt es im Bereich Alkoholausschank und Ausgehen verschiedene Gesetze und Regelungen zu beachten. Ob Palma oder Lloret de Mar: Ein Urlaub in den spanischen Partystädten steht bei Teenagern hoch im Kurs. „Doch hier ist Vorsicht geboten, denn Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist – anders als bei uns in Deutschland – in Teilen Spaniens verboten und sogar unter Strafe gestellt“, warnt die Expertin. In Kroatien dürfen unter 16-Jährige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung Erwachsener ausgehen. Auch in England herrschen strikte Regeln was den Alkoholkonsum angeht. Im Königreich ist es erst ab 18 Jahren gestattet, Bier, Wein und Spirituosen zu kaufen und zu konsumieren. „Zwar können sich Jugendliche über 16 Jahren in Bars aufhalten, aufgrund der Alkoholgesetze wird ihnen der Zutritt aber größtenteils verwehrt“, weiß Dreyer. Weiter rät die Expertin, dass sich Eltern vor jeder Reise über die Gesetzeslage der Länder informieren und ihre Kinder dementsprechend aufklären sollen. So werden mögliche Unannehmlichkeiten oder gar Bußgeldstrafen vermieden und die Sprösslinge können ihre erste Reise ohne Familie in vollen Zügen genießen. Last but not least gehört zum sorglosen Reisen auch der passende Versicherungsschutz für die „Teens on Tour“.

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 Wasser vom Dach Europas – alles im Fluss im Fichtelgebirge

Wie Quellen, Seen und Flüsse das Leben, die Kultur und die Traditionen in der Mittelgebirgsregion prägen

München/Fichtelberg – xxx. Im Fichtelgebirge begegnen Besucher dem Wasser überall: Bäche, Quellen und Seen prägen seit Jahrhunderten nicht nur die Landschaft, sondern auch die Kultur und Traditionen dieser Mittelgebirgsregion. Zugleich entspringen hier vier bedeutende Flüsse – Weißer Main, Eger, Fichtelnaab und Sächsische Saale – und mit der Europäischen Hauptwasserscheide verläuft über die Gipfel eine der wichtigsten Trennlinien zwischen Schwarzem Meer und Nordsee. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Tourismuszentrale Fichtelgebirge das Lebenselixier unter dem Motto „Wasser vom Dach Europas“ in den Mittelpunkt. Eine bewusste Erinnerung daran, wie kostbar es ist und wie sehr es angesichts zunehmender Trockenperioden und globaler Wasserknappheit an Wert gewinnt. Das Jahresthema lädt dazu ein, die Region auf vielfältige Weise zu erleben: bei ausgedehnten Wanderungen, abwechslungsreichen Radtouren, entspannenden Aufenthalten in Heilbädern oder beim Erkunden der Museen vor Ort. Auch themenspezifische Veranstaltungen oder stille Momente an einem der zahlreichen Seen eröffnen immer wieder neue Blickwinkel auf die Bedeutung der Wasserlandschaften. Die begleitende Broschüre liefert praktische Tipps und inspirierende Einblicke, die das Fichtelgebirge aus einer frischen Perspektive erfahrbar machen und das Bewusstsein für den Schutz dieser lebenswichtigen Ressource schärfen.

Heilendes Nass in Bad WeiĂźenstadt und Bad Alexandersbad

In Bad Weißenstadt, seit Juli dieses Jahres offiziell als Heilbad anerkannt, und in Bad Alexandersbad, Bayerns kleinstem Heilbad, erleben Gäste die wohltuende Kraft des Wassers. Sanfte Spaziergänge durch die Kurparks oder achtsame Waldbad-Erlebnisse, begleitet von erfahrenen Waldgesundheitstrainern, schenken Ruhe und Erholung für Körper und Geist. In den Thermalbädern fließt mineralreiches Wasser, das nicht nur entspannt, sondern auch die regionale Heiltradition erlebbar macht. Ergänzt werden die Anwendungen durch wohltuende Moorbäder, die seit Jahrhunderten für ihre regenerierende Wirkung geschätzt werden.

Rad- und Wanderwege – Wasser in Bewegung

Das Wasser im Fichtelgebirge lässt sich auf vielfältige Weise aktiv erkunden. Radfahrer folgen dem insgesamt 270 Kilometer langen Egerradweg, von dem 50 Kilometer durch das Fichtelgebirge führen. Der Fernradweg im deutsch-tschechischen Grenzraum erstreckt sich von der Quelle der Eger am Nordwesthang des 1.051 Meter hohen Schneebergs bis zur Mündung des Flusses. Ähnlich wie auf dem Mainradweg – von Bischofsgrün bis Mainz– führt die Strecke entlang idyllischer Flüsse, durch Wiesen und Wälder und vorbei an charmanten Ortschaften. Auf der sogenannten Perlenroute ist der Name Programm. Einerseits bieten die Flüsse Schwesnitz und Perlenbach Einblicke in die Natur, denn die neben dem Radweg fließenden Gewässer beherbergen eines der größten Vorkommen von Flussperlmuscheln in ganz Europa. Andererseits spielt die Route auf die kulturelle Geschichte der Region an: Entlang der Eisenbahnstrecke Oberkotzau–Rehau–Schönwald–Selb–Asch reihen sich die Orte wie auf einer Perlenkette aneinander, in denen einst prägnante Porzellan- und Textilfabriken entstanden. Wanderer hingegen entdecken auf dem Quellenweg die Ursprünge der vier Flüsse Main, Naab, Saale und Eger und erleben so die natürliche Vielfalt des Fichtelgebirges.

Fichtelsee und die Wasser-Schätze der Region

Der Fichtelsee im gleichnamigen Luftkurort liegt idyllisch in der Senke zwischen Schneeberg und Ochsenkopf. Das Naturbad lädt Besucher zum Schwimmen, Stand-up-Paddling, Bootfahren und zu entspannten Spaziergängen ein. Am nördlichen Ufer beginnt das Naturschutzgebiet Seelohe, eine Verlandungszone mit typischer Hochmoorvegetation. Dort befindet sich auch die Quellfassung des Jean-Paul-Brunnens, eine kleine Pyramide aus Granit, die auf einem steinernen Sockel steht. Der Nageler See beim Kräuterdorf Nagel gehört zu den ältesten Seen des Fichtelgebirges und diente bereits 1694 als Mühlweiher. Heute ist der See ein beliebtes Ausflugsziel: Besucher genießen die Liegewiese, den Spielplatz, gastronomische Angebote, ein Volleyballfeld, einen Wassererlebnisbereich für Kinder sowie eine Kneippanlage – ein Ort, der Erholung und Naturerlebnis perfekt miteinander verbindet.

Tradition, Handwerk und Alltag

Wasser hat im Fichtelgebirge auch wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. Historische Holztriften und Flöße am Leupoldsdorferhammer, die Trinkwasserversorgung Bayreuths, Ausstellungen im Fichtelgebirgsmuseum und informative Schautafeln entlang der Bäche zeigen, wie eng Wasser mit Geschichte, Kultur und Alltag der Region verbunden ist.

Informationen zum Wasser vom Dach Europas sowie kostenlose BroschĂĽren ĂĽber das Fichtelgebirge gibt es bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. unter +49 (0) 9272-96903-0 oder aufwww.fichtelgebirge.bayern. News aufFacebook undInstagram.

 

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